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Millionengeschäft: Jedes Jahr gibt es 20 Millionen neue Inkassoforderungen.
© imago/blickwinkel

Verbraucherschutz: Gefälschte Inkassoforderungen nehmen zu – Gebühren sind hoch

Das Eintreiben offener Forderungen ist ein Millionengeschäft. Verbraucherschützer warnen vor Schwindelfirmen. Doch auch bei den seriösen gibt es Zweifel.

Die Drohung ist unmissverständlich: 561,85 Euro soll der Kunde für die Nutzung von Gewinnspielen zahlen, schreibt ihm die Firma „Inkasso & Collect Service“. Tut er das nicht, „werden wir weitere Schritte wie Lohnpfändungen einleiten.“ Die Firma D&M Inv Forderungsmanagement wird noch ungemütlicher: Sie stellt säumigen Kunden gleich die Sperrung ihrer Bankkonten in Aussicht. „Das Formular ist bereits vorbereitet“, heißt es in dem Schreiben.

„Viele Leute bezahlen, um keine Probleme zu bekommen“, weiß Christian Rumpke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dabei handelt es sich bei den Schreiben, die der Verbraucherschützer am Dienstag im Bundesjustizministerium vorgelegt hat, in Wirklichkeit um Betrug. „Die Forderungen sind völlig aus der Luft gegriffen“, sagt Rumpke, die Adressen besorgen sich die Schwindelfirmen per Adresshandel. Gefakte Forderungen sind aber nur die Spitze des Eisbergs, wenn es um Ärger mit Inkassounternehmen geht. Das zeigt eine Auswertung des Internetportals „inkasso-check.de“, das die Verbraucherzentralen Ende Februar eingerichtet haben.

Verbraucher können dort per Computer checken lassen, ob sie eine Inkassoforderung wirklich in voller Höhe bezahlen müssen. Fast 100.000 Menschen haben die Seite in den vergangenen acht Monaten aufgerufen, mehr als 40.000 Verbraucher haben sich durch alle Fragen durchgeklickt, bis sie am Ende eine Empfehlung bekommen haben. Und die lautet meistens: „Die Inkassokosten sind zu hoch“, berichtet Rumpke.

Das Portal leistet in solchen Fällen gleich praktische Lebenshilfe und entwirft für die Kunden einen Musterbrief. Darin wird das Inkassounternehmen aufgefordert zu erklären, welchen Aufwand es mit dem Inkasso hatte und warum die Kosten so hoch sind. Der Dienst der Verbraucherschützer ist kostenlos, das Projekt wird finanziert vom Bundesjustizministerium. Sollten die Inkassounternehmen nicht einlenken, empfehlen die Verbraucherschützer Betroffenen, sich persönlich vor Ort von einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

Inkasso ist ein Millionengeschäft. 5,8 Millionen Verbraucher haben schon einmal eine Inkassoforderung erhalten, hat eine repräsentative Forsa-Umfrage ergeben. Von 20 Millionen neuen Forderungen pro Jahr spricht der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen. Inkassofirmen ziehen im Auftrag der Gläubiger – Händler, Fitnessstudios, Fluggesellschaften – unbezahlte Forderungen ein. Für ihre Bemühungen lassen sich die Unternehmen bezahlen, in Rechnung gestellt wird das dem Schuldner.

Verbraucherzentrale: Maximal 15 Euro dürfen Inkassounternehmen nehmen

Nach Meinung von Verbraucherschützern kassieren die Inkassounternehmen dabei aber über Gebühr. „Für Streitwerte bis 500 Euro darf ein Inkassodienst maximal 15 Euro nehmen“, meint Rumpke. Das entspräche den Gebühren, die ein Rechtsanwalt für ein Schreiben einfacher Art abrechnet (0,3-Gebühr).

Tatsächlich setzen die Inkassounternehmen aber deutlich höhere Gebührensätze an – sie bewegen sich zwischen der 0,8- bis 2,5-Gebühr. Das Gesetz legt keine Gebührensätze fest, nur eine Obergrenze, und die liegt bei 2,5. Rumpke fordert vom Justizministerium, nun Klarheit bei den Gebühren zu schaffen. Doch Staatssekretär Gerd Billen ist skeptisch: „Die Regierung tut sich schwer, Preise zu deckeln.“ 15 Euro mögen in vielen Fällen reichen, in anderen aber nicht. Glaubt man Marco Weber, Sprecher des Inkassoverbands, sind 15 Euro niemals kostendeckend. Die Inkassounternehmen müssten Daten und Adressen ermitteln, die Forderungen zumindest summarisch überprüfen und oft mehr als einmal mahnen.

Justizministerium arbeitet an Inkassoreform

Der Streit um die Kosten wird sich verschärfen, das ist klar. Denn beim Inkasso gibt es Bewegung. Das Justizministerium prüft derzeit, ob es Reformbedarf gibt und welchen. In der zweiten Hälfte des nächsten Jahres soll es dann konkrete Vorschläge geben, sagt Billen.

In einigen Punkten sind sich Verbraucherschützer und die Inkassobranche erstaunlich einig. So fordern beide ein härteres Vorgehen gegen Betrüger. „Fake-Forderungen nehmen durch das Internet zu“, sagt Weber, „die Polizei muss schneller gegen solche Betrüger vorgehen.“ Handlungsbedarf sehen beide Seiten genauso wie das Ministerium auch bei der Aufsicht. Die ist nämlich Ländersache und oft verstreut. In Berlin ist das Kammergericht zuständig, in anderen Bundesländern sind oft gleich mehrere Gerichte mit der Aufsicht befasst. Einen Austausch gibt es meist nicht. Das soll sich ändern. „Die Aufsicht muss vollzogen werden können“, sagt Billen.

Was Verbraucher tun können

Was können Verbraucher tun, die Post vom Inkassounternehmen bekommen? „Prüfen Sie, ob es sich um eine seriöse Firma handelt“, sagt Marco Weber vom Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen. Inkassodienstleister müssen sich nämlich registrieren lassen, Verbraucher können im Internet unter www.rechtsdienstleistungsregister.de nachschauen, ob das Unternehmen im Register steht.

Kommt Ihnen die Forderung zu hoch vor, können Sie im Internet unter www.inkasso-check.de eine erste juristische Prüfung vornehmen lassen und sich mit dem Inkassodienst in Verbindung setzen. Bleibt das Unternehmen bei seiner Forderung, sollten Sie sich persönlich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

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