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Bereits im vergangenen Jahr waren zwei britische Investmentbanker verurteilt worden.
© dpa/Arne Dedert

Erster deutscher Banker verurteilt: Fünfeinhalb Jahren Haft wegen Cum-Ex-Deals

Gegen mehr als 1000 Beschuldigte in Deutschland wird wegen illegaler Cum-Ex-Transaktionen ermittelt. Nun hat das Gericht die erste Haftstrafe ausgesprochen.

Zum ersten Mal ist ein deutscher Banker wegen sogenannten Cum-Ex-Geschäften zulasten der Staatskasse zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hat den früheren Generalbevollmächtigen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg am 29. Verhandlungstag wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das erklärte die Pressereferentin am Landgericht Bonn Patricia Meyer gegenüber dem Tagesspiegel. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das Gerichtsverfahren gegen den Mann lief bereits seit vergangenem November. Zur Last gelegt werden ihm 13 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2006 und 2013. Dafür forderte die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker zehn Jahre Haft. Dabei handelt es sich um die Höchststrafe. Seine Anwälte, denen unter anderem der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer angehört, plädierten auf Freispruch. Fischer bestand darauf, dass sein Mandant zu seiner Zeit als Beschäftigter von Warburg nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen habe.

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Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass bei den fraglichen Geschäften Steuern erstattet wurden, die zuvor niemand gezahlt hatte. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler hatte am Dienstagmittag überraschend die Beweisaufnahme geschlossen, nachdem vor allem die Verteidigung mit immer neuen Anträgen versucht hatte, das Verfahren noch einmal zu erweitern.

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien gehandelt, um Steuerrückerstattungen auf Dividendenzahlungen doppelt einzustreichen. Die Praxis endete in Deutschland im Jahre 2012, als die Regeln überarbeitet wurden. Cum-Ex-Transaktionen haben den Steuerzahler möglicherweise mehr als 10 Milliarden Euro gekostet. Inzwischen wird deswegen gegen mehr als 1000 Beschuldigte ermittelt

Der erste deutsche Cum-Ex-Prozess richtete sich gegen zwei Londoner Investmentbanker. Auch sie wurden im März 2020 schuldig gesprochen. Durch ihre Kooperation konnten sie Gefängnisstrafen umgehen.

Warburg hatte immer wieder erklärt, nie beabsichtigt zu haben, sich an illegalen Transaktionen zu beteiligen, Behörden hinters Licht zu führen oder ungerechtfertigte Steuerrückerstattungen zu erhalten. (tsp)

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