Private Drohnen: Flugsicherung will Drohnen kennzeichnen
Die Deutsche Flugsicherung fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will mit einem Kennzeichen für private Drohnen am Himmel für Ordnung sorgen. “Je mehr Drohnen wir haben, desto näher müssen die Regeln für den Betrieb sich an denen des
bemannten Flugverkehrs orientieren“, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters. Er will deshalb eine Kennzeichnungspflicht für die im schlimmsten Fall auch für Linienflieger gefährlichen Drohnen. “Dann können wir jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen.“ Flugzeuge etwa verfügten über einen Transponder, der ständig die Flugkennung sowie Daten über Richtung und Geschwindigkeit aussendet. Zudem sei vorstellbar, in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern - die Gebiete könnten dann nicht mehr durchflogen werden.
In den kommenden Jahren wird sich die Zahl der Drohnen in Deutschland verzehnfachen
Nötig werden die Schritte, da die Zahl der Drohnen sich nach Einschätzung von Scheurle in den nächsten fünf Jahren in Deutschland mindestens verzehnfachen wird. “Drohnen sind auf dem Vormarsch, man kann das nicht mehr stoppen.“ Die Gefahr für den Flugverkehr, den die DFS mit 1900 Lotsen überwacht, nimmt deshalb zu. Es habe bereits Vorfälle gegeben, bei denen Drohnen in der Nähe von Start- und Landebahnen gesichtet worden seien, sagte Scheurle.
In Warschau wäre kürzlich fast eine Lufthansa-Maschine mit einer Drohne kollidiert
Jüngster Fall war ein Lufthansa -Flugzeug, das kurz vor der Landung in Warschau beinahe mit einem solchen Fluggerät zusammengestoßen wäre. “Wenn eine Drohne in ein Triebwerk eines landenden Jets gerät, weiß keiner was passiert.“ Scheurle steht seit zweieinhalb Jahren an der Spitze des Unternehmens DFS, das komplett dem Bund gehört. Davor war Scheurle Staatssekretär im Verkehrsministerium, Investmentbanker, Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde und saß für die CSU im Bundestag.
Drohnen haben die Elektronikmärkte erobert
Drohnen für Privatleute haben in den vergangenen Jahren dank technischer Fortschritte und fallender Preise einen Platz in den Regalen großer Elektronikmärkte erobert. Einfache Modelle gibt es schon für 25 Euro, ausgefeiltere mit HD-Kamera schlagen mit 500 Euro zu Buche. Gleich ist ihnen meist das technische Grundkonzept: Um stabiler zu fliegen, haben die Drohnen vier Rotoren. Beliebt sind die Geräte bei Fotografen und Sportlern. Snowboardfahrer etwa können mit einer Drohne, die ihnen automatisch nachfliegt, ihre spektakulärsten Sprünge filmen.
Schon heute gelten zahlreiche Regeln für die Nutzung von Drohnen
Besitzer müssen schon heute viele Regeln beachten: Die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben und darf höchstens 100 Meter hoch fliegen. Flughäfen sind im Umkreis von 1,5 Kilometer tabu. Zudem gibt es im größeren Umfeld von Airports Gebiete in denen Drohnen bis maximal 30 Meter aufsteigen dürfen - in Berlin ist wegen der beiden Airports sowie der Flugverbotszone über dem Regierungsviertel praktisch das gesamte Stadtgebiet betroffen. Drohnenfans, die mit ihrem Gerät höher hinaus wollen, müssen bei der DFS eine Genehmigung einholen. Für die Flugsicherung ist das ein Problem. Allein für die Freifläche am früheren Berliner Flughafen Tempelhof erteilt die DFS an einem schönen Sommertag 125 Genehmigungen. “Wir gehen aber davon aus, dass tatsächlich achtmal so viele Drohnen aufsteigen.“ Kollisionen von Drohnen und Flugzeugen gab es bislang kaum. Die Gefahr, die von den unbemannten Fluggeräten für Jets ausgehe, sei mit der von Vögeln vergleichbar, sagt Scheurle. “Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen.“ Auch die US-Luftfahrtbehörde FAA sieht das Thema kritisch.
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