Bei Verspätung und Flugausfall: Fluggäste behalten ihre Rechte
Verbraucherschützer sind erleichtert: Die geplante Verschlechterung der Fluggastrechte ist erstmal vom Tisch. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung.
Berlin - Gute Nachricht für Flugreisende: Die in Brüssel geplante Reform der Fluggastrechte, die zu massiven Einschränkungen der Ansprüche von Passagieren im Fall von Verspätungen und technischen Mängeln der Flugzeuge geführt hätte, ist vom Tisch. „Für diese griechische Ratspräsidentschaft ist das Thema durch“, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums dem Tagesspiegel. Auch Italien, das die Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte übernimmt, sei zögerlich, dieses Thema noch einmal anzufassen.
Am Donnerstag treffen sich in Brüssel die Verkehrs- und Justizminister. Eigentlich hatten sie bei diesem Treffen über die neuen Regeln im Flugverkehr abstimmen wollen, doch das wird nicht geschehen. Stattdessen werden sich die Minister nur noch über den Stand der Verhandlungen austauschen. Und der ist nicht berühmt. Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Unterhändler der Mitgliedstaaten nicht auf eine gemeinsame Position einigen können. Verbraucherschützer begrüßen das: „Es bleibt vorerst alles beim alten“, freut sich Otmar Lell, Verkehrsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), „das ist das Beste, was den Verbrauchern passieren konnte.“ Und auch im Verbraucherministerium ist man erleichtert. Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) ist bekanntlich ein Gegner der geplanten Reformen, weil sie den Verbraucherschutz im Flugverkehr beschränkt hätten.
Die Mindest-Verspätungszeit sollte auf fünf Stunden hochgesetzt werden
Derzeit können Passagiere von der Fluggesellschaft nämlich eine – entfernungsabhängige – Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro fordern, wenn der Flieger sein Ziel erst mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht (ab 3500 Kilometern: vier Stunden). EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hatte die Verspätungsgrenze, ab der die Airlines zahlen müssen, auf fünf Stunden hoch setzen wollen. Die griechische Ratspräsidentschaft hatte den Kallas-Vorschlag noch einmal verschärft und auch auf Annullierungen, also Flugausfälle, ausdehnen wollen. Eine massive Verschlechterung gegenüber den gültigen Regelungen: Wird ein Flug kurzfristig annulliert und müssen Passagiere auf eine andere Verbindung umsteigen, haben sie heute schon ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Entschädigung.
Auch bei der Frage, wann die Fluggesellschaften für technische Defekte haften müssen, hatte es Streit unter den Mitgliedstaaten gegeben. Bisher müssen die Fluggesellschaften nur dann nicht haften, wenn außergewöhnliche Umstände (Vulkanausbruch, Fluglotsenstreik, Sturm) den pünktlichen Abflug verhindern. Die griechische Ratspräsidentschaft wollte die Haftung der Airlines lockern. Sie sollten auch für technische Defekte nicht mehr einstehen, falls diese erst kurz vor dem Start entdeckt werden, sicherheitsrelevant sind und bei ordnungsgemäßer Wartung nicht entdeckt werden konnten.
Spanien und Großbritannien stimmten dagegen
Das ging nicht nur Deutschland zu weit. Die nötige Mehrheit für die Reformen haben die Griechen daher nicht zusammen bekommen. Offiziell schiebt man aber Spaniern und Briten die Schuld für das Scheitern in die Schuhe: Diese hätten sich nicht über den Status des Flughafens von Gibraltar einigen können, heißt es.