Luftverschmutzung: Fahrverbote in Berlin schon ab Januar möglich
Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt in der kommenden Woche die Klage der Deutschen Umwelthilfe. 88.000 Betriebe wären betroffen.
Am kommenden Dienstag, 10 Uhr, wird es spannend im Plenarsaal des Berliner Verwaltungsgerichts in der Moabiter Kirchstraße. Mündlich verhandelt wird die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Berlin. Die DUH will in der Hauptstadt Fahrverbote durchsetzen – „für Dieselfahrzeuge spätestens zum 31. Dezember 2018 bis zur Abgasnorm Euro 4 und für benzin- oder gasbetriebene Otto-Motoren unterhalb der Abgasnorm 3 sowie ab dem 1. September 2019 für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5“, heißt es in der Klageschrift.
Hat das Gericht keinen Beratungsbedarf, kann es schon am Dienstag ein Urteil sprechen. Betroffen davon wären mehr als 300.000 Dieselfahrer in Berlin, ein Viertel aller 1,2 Millionen Pkw-Halter. Nach einem Bericht des RBB könnten konkret 21 Straßen betroffen sein.
DUH will Fahrverbot in der gesamten Umweltzone
Peter Kremer, der die DUH vertritt, ist optimistisch: „Fahrverbote in Berlin könnten sehr schnell kommen“, sagte der Rechtsanwalt am Donnerstag dem Tagesspiegel. Gegenstand des Verfahrens ist der Luftreinhalteplan des Landes. Dieser muss laut DUH um Fahrverbote ergänzt werden, damit die seit Jahren anhaltende Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Stadt schnellstmöglich beendet wird.
„Gibt das Gericht uns recht, kann der Senat den Luftreinhalteplan sofort um einen Teilplan Stickoxide ergänzen“, glaubt Kremer. Schon am 1. Januar 2019 könnten Fahrverbote in Kraft treten. Nach dem Willen der DUH „in der gesamten Umweltzone und zusätzlich auf ausgewählten belasteten Straßenabschnitten außerhalb der Umweltzone“.
Senatorin: Vollständig gelöst ist das Problem nicht
Das Land Berlin, vertreten durch die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, hofft, dass es so weit nicht kommt. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) verweist auf die Erfolge unterschiedlicher Maßnahmen zur Luftverbesserung. „An vielen Straßen konnten wir die Belastung unter den Grenzwert drücken und dadurch die Anzahl der belasteten Straßen deutlich reduzieren“, sagte sie dem Tagesspiegel.
Zu den Maßnahmen zählen die Umrüstung von BVG-Bussen, die Erneuerung der landeseigenen Fahrzeugflotte, die Verstetigung des Stadtverkehrs oder die Einrichtung von Tempo-30-Zonen an besonders belasteten Straßen – etwa der Leipziger Straße. Zudem hat das Land eine eigene Kaufprämie für gewerblich genutzte E-Fahrzeuge aufgelegt. Jede Maßnahme für sich „führt zu kleinen Reduzierungen, aber in der Summe machen sie einen Unterschied“, sagte Günther. „Vollständig gelöst ist das Problem aber nicht.“
88.000 Betriebe wären betroffen
Laut IHK wären allein in Berlin rund 88 000 Betriebe von Fahrverboten betroffen, hinzu kommen viele Pendler aus dem Umland. Nach Angaben der IHK Potsdam nutzen rund 80 Prozent der Unternehmen in der Region Berlin und Brandenburg Dieselfahrzeuge. Etliche von ihnen könnten nach der Verhängung von Fahrverboten darauf hoffen, dass es für die Wirtschaft Ausnahmen gibt. Außerdem würden viele künftig wohl in die Umrüstförderung des Bundes einbezogen, die die Koalition beschlossen hatte. Inwiefern auch die privaten Diesel-Nutzer Kaufprämien der Hersteller oder ein Angebot für die Hardware-Nachrüstung bekommen, ist offen. Bislang gehört Berlin nicht zu den vom Bund definierten „Intensivstädten“.