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Der litauische EU-Kommissar Algirdas Semeta zeigt sich angriffslustig.
© dpa

Wie Konzerne Steuern sparen: EU-Kommissar will "keine Schmarotzer mehr"

Starbucks tut es, Apple auch - internationale Großkonzerne zahlen in Europa kaum Steuern. Eine Brüsseler Gesetzesvorlage soll die - völlig legalen - Steuertricks der Unternehmen unmöglich machen.

Über viele Jahre galt die europäische Praxis der Unternehmensbesteuerung als „wirtschaftsfreundlich“. Das räumte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta am Montag offen ein. Im Zuge der Krise der Staatsfinanzen ändert sich nun der Tonfall in Brüssel. „Wir können uns keine Schmarotzer mehr leisten, die in der Europäischen Union riesige Profite erwirtschaften, aber nichts in die öffentlichen Kassen beisteuern“, sagte der Litauer. Er stellte einen Gesetzesvorschlag vor, der die Steuervermeidungsstrategien mithilfe von Tochterfirmen im europäischen Ausland unterbinden soll.

Semeta hat Unternehmen wie die amerikanische Kaffeehauskette Starbucks im Blick: Allein in Großbritannien hat das Unternehmen im vergangenen Jahr 400 Millionen Pfund umgesetzt. In diesem Sommer stellte sich heraus, dass der Konzern gerade einmal 8,6 Millionen Pfund an Steuern gezahlt hat – und das in 14 Jahren. Nach dem Aufschrei der Empörung verpflichtete sich Starbucks kürzlich zur Zahlung von insgesamt zehn Millionen Pfund auf freiwilliger Basis. Denn illegal war es nicht, die Profite am steuergünstigen Firmensitz in den Niederlanden zu versteuern, während Medienberichten zufolge gleichzeitig die Filialen in anderen Ländern künstlich armgerechnet wurden.

Aus Doppelbesteuerung wird doppelte Nicht-Besteuerung

Mit freiwilligen Abgaben soll dem Gesetzentwurf zufolge bald Schluss sein. Wobei in der EU bei allen Steuerfragen Einstimmigkeit unter den Regierungen hergestellt werden muss, die die Brüsseler Vorlage nun beraten werden. Konkret geht es um eine Neufassung der bestehenden „Mutter-Tochter-Richtlinie“, die die Besteuerung regelt, wenn sich der Sitz eines Unternehmens in einem EU-Staat befindet und der einer Tochterfirma in einem anderen.

Mit dem Gesetz sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Staaten ansässige Firmen, die zu einer Gruppe gehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden. In der Praxis jedoch wurde aus der zu vermeidenden Doppelbesteuerung eine doppelte Nichtbesteuerung, die der öffentlichen Hand nach Angaben der EU-Kommission Verluste von schätzungsweise 150 Milliarden Euro im Jahr beschert. „Wenn unsere Regeln dazu missbraucht werden, gar keine Steuern mehr zu zahlen“, sagte Semeta, „dann müssen wir nachjustieren.“

Zwei Punkte sollen sich ändern: Zum einen sollen Hybridanleihen, ein bestimmtes Modell der internen Gewinnverrechnung, unmöglich gemacht werden. Die Kommission schlägt vor, dass diese Zahlungen an einer Stelle besteuert werden müssen. Zweitens werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine „Anti-Missbrauchs-Klausel“ in nationales Recht zu übernehmen. Wenn offensichtlich sei, dass eine Tochterfirma allein zur Steuervermeidung gegründet worden sei, erklärte eine Sprecherin von Semeta, „können die nationalen Behörden die Muttergesellschaft dennoch auf Basis ihrer real erwirtschafteten Erträge besteuern.“

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