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Wer 2018 Steuern sparen will, muss sich jetzt beeilen.
© Getty Images/iStockphoto

Richtig Geld ausgeben: Endspurt zum Steuersparen

Wer in den letzten Wochen des Jahres in den Beruf, das Zuhause oder in die Liebe investiert, kann seine Steuerlast enorm senken. Wir sagen, wie.

Wilhelm Busch, der Zeichner und Volksdichter, hatte eine Erkenntnis. „Mit dem Bezahlen wird man das meiste Geld los“, sagte der Schöpfer von „Max und Moritz“ einst. Doch seit dem Tod des Dichters im Jahr 1908 hat sich das Steuerrecht weiter entwickelt. Heute kann man auch dadurch Geld sparen, dass man möglichst viel ausgibt – vorausgesetzt, man tut das zur richtigen Zeit. Busch, den Komiker, hätte das gefreut.

Dreh- und Angelpunkt ist das deutsche Steuerrecht. Wer noch in den letzten Wochen des Jahres Geld investiert in seine Karriere, sein Zuhause oder seinen Ruhestand, kann so bei der nächsten Steuererklärung Geld sparen. Das gilt vor allem dann, wenn man schon jetzt weiß, dass im nächsten Jahr geringere Einkünfte hat, etwa weil man in Rente geht, die Elternzeit ansteht oder ein Jobwechsel zu schlechteren Konditionen droht. In all diesen Fällen ist es sinnvoll, Ausgaben auf dieses Jahr vorzuziehen. Und das geht so:

Geld für den Beruf

Geld für die Karriere sind im Steuerjargon Werbungskosten. Darunter fallen die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Handys und Laptops, die man auch für den Job braucht, Fortbildungen, Arbeitskleidung, Fachbücher und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Arbeitszimmer. 1000 Euro billigt der Fiskus jedem Arbeitnehmer pauschal für Werbungskosten zu, egal wie hoch die Ausgaben wirklich sind. Das heißt im Umkehrschluss; Jeder Euro über der 1000-Euro-Grenze hilft dabei, Steuern zu sparen.

Tipp: Bündeln Sie Ihre Ausgaben! Liegen Sie in diesem Jahr deutlich unter der 1000-Euro-Grenze, sollten Sie Anschaffungen für den Job ins neue Jahr verschieben. Wer aber in diesem Jahr allein schon mit seinen Fahrtkosten an der Pauschalgrenze kratzt, kann mit einem Englischkurs, Büromaterial oder einem neuen Computer jetzt noch kräftig Steuern sparen. Aber Achtung: Laptop, Handys oder andere Dinge, die man für die Arbeit kauft, können derzeit nur dann auf einen Schlag steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie nicht mehr als 410 Euro kosten. Bei teureren Produkten muss man die Ausgaben über mehrere Steuerjahre verteilen, das ist umständlich. Das Prozedere ändert sich aber 2018: Künftig können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) vollständig in einem Jahr abgesetzt werden. Bei Geräten, die teurer sind als 410 Euro, kann es sich daher lohnen, die Anschaffung auf das nächste Jahr zu verschieben.

Geld fürs Zuhause

Wer sich das Bad neu fliesen lässt, eine Reinigungskraft beschäftigt oder seinen Hund einem Hundesitter anvertraut, kann sich ein Fünftel der Lohnkosten vom Fiskus ersetzen lassen. Bei Handwerksarbeiten kann man so maximal 1200 Euro im Jahr, bei Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Gartenpflege sogar bis zu 4000 Euro im Jahr absetzen. Auch Mieter können profitieren, indem sie die Ausgaben für Hausmeister oder Schornsteinfeger aus ihrer Betriebskostenabrechnung in ihre Steuererklärung übertragen. Der Clou: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen lohnen sich besonders, weil man die Summe eins zu eins von der Steuerschuld abzieht. Aber Achtung: Der Steuertrumpf sticht nur, wenn man das Geld überweist (nicht bar zahlen!) und er gilt nur für die Arbeitskosten, nicht fürs Material.

Tipp: Haben Sie die Höchstbeträge für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft, könnten Sie jetzt Ihr Heim noch aufhübschen – vorausgesetzt, Sie finden jetzt noch auf die Schnelle in Berlin einen Parkettverleger, Maler oder Fliesenleger. Ist der Abzugsbetrag hingegen bereits ausgeschöpft, sollten Sie mit dem erneuten Auftrag oder zumindest mit der Rechnungsstellung bis zum nächsten Jahr warten.

Geld für die Gesundheit

Kosten für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz und andere Gesundheitsausgaben kann man als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, allerdings mutet der Fiskus jedem Steuerzahler zu, einen Teil der Kosten als zumutbare Eigenbelastung selber zu tragen. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Bei einer Familie mit zwei Kindern und Gesamteinkünften von 40 000 Euro liegt der zumutbare Eigenanteil bei 1046 Euro. Erst Kosten, die darüber liegen, helfen beim Steuernsparen.

Tipp: Steuerzahler, die knapp unter der Grenze liegen, sollten jetzt noch eine neue Brille kaufen oder sich Zahnersatz anfertigen lassen. Wer dagegen 2017 wenig Ausgaben produziert hat, sollte solche Projekte lieber ins nächste Jahr verschieben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof in diesem Jahr eine neue Rechenregel aufgestellt, die für die Steuerbürger günstiger ist. Die Zumutbarkeitsgrenze werde jetzt früher erreicht, betont der Bund der Steuerzahler. Einen Online-Rechner findet man im Internet auf der Seite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.

Geld für die Liebe

Die Liebe kann sich nicht nur für die Lebensfreude, sondern auch für das Konto auszahlen: Wer jetzt noch heiratet, kann für das gesamte Jahr 2017 rückwirkend das Ehegattensplitting nutzen und dann richtig viel Geld sparen, wenn der andere Partner deutlich weniger verdient. Verheiratete Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Steuerklassen optimal gewählt sind. Verdienen beide gleich viel, ist man mit der Kombination 4/4 gut bedient, liegt einer der beiden deutlich vorn, sollte dieser Partner in die Steuerklasse 3 wechseln, dem anderen bleibt dann nur die Steuerklasse 5. In diesem Fall ist man gezwungen, eine Steuererklärung zu machen.

Ein Steuerklassenwechsel ist auch dann angezeigt, wenn es auf das Nettoeinkommen ankommt, etwa beim Arbeitslosen- und Elterngeld.

Tipp: Bisher kann man das Kindergeld noch nachträglich für vier Jahre bekommen, ab 2018 schrumpft der Zeitraum auf sechs Monate. Eltern sollten daher vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie noch Anspruch auf Kindergeld haben, das sie bislang nicht beantragt haben. Für volljährige Kinder zahlt die Kindergeldstelle bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind.

Geld fürs Sparen

Prüfen Sie, ob Ihre Freistellungsaufträge noch stimmen. 801 Euro pro Jahr können Ledige, 1602 Euro Ehepaare und Lebenspartner an Kapitalerträgen kassieren, ohne Abgeltungsteuern zu zahlen. Allerdings kann man den 25-prozentigen Steuerabzug auch bei Einnahmen jenseits dieses Freibetrags vermeiden, wenn man Gewinne bei einem Institut mit Verlusten bei einer anderen Bank verrechnen kann.

Tipp: Fordern Sie eine entsprechende Verlustbescheinigung an. Das müssen Sie bis zum 15. Dezember tun. Wer den Ärger mit der Steuer vermeiden will und wessen Jahreseinkommen 2017 unter 8821 Euro (2018: 9000 Euro) liegt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und sich so von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie den Mindestbeitrag zahlen (vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens), nur dann gibt es die Zulagen in voller Höhe. Die staatlichen Zulagen können Sie noch für zwei Jahre im Nachhinein beantragen.

Grundlegende Änderungen gibt es bei Investmentfonds. Bisher wurden die Fondserträge beim Anleger besteuert, 2018 wird das auf die Ebene der Fonds verlagert. Bei nicht oder kaum ausschüttenden Fonds wird künftig eine Vorabpauschale versteuert, die auf einen späteren Gewinn angerechnet wird. Auch die steuerfreien Gewinne beim Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. September 2009 gekauft worden sind, werden abgeschafft. Allerdings bekommen Anleger einen Freibetrag von 100 000 Euro für Wertsteigerungen ab 2018. „Eine Verständigung mit der Depotbank vor Jahresende ist unbedingt angezeigt“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro.

Schneller ans Geld

Mehr Netto vom Brutto: Wer weiß, dass er nächstes Jahr hohe Ausgaben für den Job oder die Familie haben wird, kann jetzt schon beim Finanzamt Freibeträge beantragen. Ein langer Arbeitsweg, eine doppelte Haushaltsführung, Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung oder hohe Gesundheitskosten können bereits beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt werden, rät der Bund der Steuerzahler. Allerdings müssen die Aufwendungen mehr als 600 Euro im Jahr betragen, bei Werbungskosten müssen die Ausgaben über 1000 Euro im Jahr liegen. Achtung: Wer diese Möglichkeit nutzt, ist verpflichtet, später eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Heike Jahberg

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