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Gas geben auf den letzten Metern: Mit gezielten Ausgaben noch in diesem Jahr kann man seine Steuerlast senken. Foto: Getty Images
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Steuererklärung 2018: Endspurt zum Steuernsparen

Geld ausgeben, um Geld zu sparen? Das geht. Wer bis zum Jahresende sein Bad fliesen lässt, ein Handy kauft oder heiratet, profitiert bei den Steuern.

Selbst große Geister verzweifeln, wenn es um Steuerfragen geht. „Das Schwierigste, was es in der Welt zu verstehen gilt, ist die Einkommensteuer“, sagte der Entdecker der Relativitätstheorie, Albert Einstein. Das mag all die Menschen trösten, die sich nicht mit Steuerfragen beschäftigen wollen. Vor allem nicht in diesen Tagen, wo es so viel Dringlicheres zu erledigen gilt. Geschenke wollen gekauft werden, Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte besucht werden. Doch gerade in den letzten Wochen des Jahres kann das Steuerrecht das eigene Wohlgefühl heben und dazu dienen, es sich angenehm zu machen. Denn wer noch vor dem Jahreswechsel seine Wohnung renovieren lässt oder sich ein neues Laptop leistet, kann damit für dieses Jahr Steuern sparen. Wie man jetzt noch Geld ausgibt, um später Geld zu sparen, lesen Sie hier.

WER SPART

Das Prinzip ist einfach: Wer in diesem Jahr viele Einnahmen hat und wem deshalb hohe Steuern drohen, kann mit gezielten Investitionen vor dem Jahresende die Belastung senken. „Sinnvoll ist das vor allem für Menschen, deren Einnahmen in diesem Jahr voraussichtlich höher sind als im nächsten Jahr“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine. „Wer in Rente geht, arbeitslos wird, seine Arbeitszeit reduziert oder in Elternzeit geht, sollte Ausgaben vorziehen“. Und auch wer in diesem Jahr schon einiges für seine Gesundheit oder den Job ausgegeben hat, sollte Investitionen noch im Steuerjahr 2018 erledigen, um Selbstbehalte zu überwinden oder Pauschalen zu übertreffen. Auch das spart Steuern.

DIE GESUNDHEIT

Brillenträger, die sich eine neue Brille gönnen wollen oder die schon länger damit liebäugeln, sich die Augen lasern zu lassen, sollten checken, wie viel sie in den vergangenen elf Monaten bereits für ihre Gesundheit ausgegeben haben. Denn bis zu einer individuellen Grenze, die sich nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder richtet, muss man die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, selber tragen. Steuerzahler profitieren aber von einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az: VI R75 14), das den Selbstbehalt reduziert hat. Eine vierköpfige Familie muss bei Einkünften von 58 550 Euro im Jahr jetzt nur 1677,30 Euro statt 2342 Euro selber tragen, hat das Finanzportal Finanztip errechnet. Wer also bereits für die Zahnspange der Kinder oder Implantate gezahlt hat, sollte die neue Brille lieber jetzt kaufen als 2019.

DER JOB

Werbungskosten: 1000 Euro pro Jahr billigt der Fiskus jedem Arbeitnehmer als Werbungskostenpauschale zu. Viele Berufstätige nähern sich aber allein schon mit ihren Fahrtkosten dieser Grenze. „Es lohnt sich, Jobkosten zu bündeln, um die Grenze von 1000 Euro für Werbungskosten zu überschreiten“, sagt der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro. Denn jeder Euro, der 1000 Euro überschreitet, hilft Steuern zu sparen. Das können Ausgaben für Büromaterial oder ein dienstlich genutztes Handy oder Laptop sein. Tipp: Seit diesem Jahr können teure Elektrogeräte bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto (netto: 800 Euro) auf einen Schlag von der Steuer abgesetzt werden. Auch Weiterbildungen, die man zwar erst im nächsten Jahr besuchen möchte, aber schon in diesem Jahr bezahlt, helfen bei der nächsten Steuererklärung.

Abfindungen: Wann sie ihren Lohn bekommen, können Arbeitnehmer nicht bestimmen, bei Abfindungen sieht das anders aus. Hier könnte es sinnvoll sein, die Auszahlung auf das nächste Jahr zu verschieben, falls 2019 Arbeitslosigkeit droht und man 2018 noch gut verdient hat. „Wer eine Abfindung kassiert, sollte sich steuerlichen Rat suchen“, empfiehlt Steuerexperte Rauhöft. Denn um Steuern zu sparen, gibt es die Fünftel-Regelung, nach der die Summe steuerlich auf fünf Jahre verteilt und auf diesem Wege hohe Progressionsspitzen vermieden werden.

Minijobs: Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn von 8,84 in der Stunde auf 9,19 Euro. Wer unter der Minijob-Grenze von 450 Euro im Monat bleiben möchte, um höhere Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden, sollte rechtzeitig seine Arbeitszeit reduzieren.

Steuerklasse: Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnt. Das ist ratsam, wenn einer der Partner im nächsten Jahr Leistungen bezieht, die vom Nettoeinkommen berechnet werden, etwa Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld.

HAUS UND HEIM

Renovierungen: Schöner wohnen und den Fiskus an den Kosten beteiligen? Kein Problem: Vom Lohn, den man dem Maler, Fliesenleger oder Schreiner bezahlt, kann man 20 Prozent abziehen – maximal 1200 Euro. Achtung: Das Geld darf man nicht bar bezahlen, sondern man muss es überweisen. Wer diese Summe 2018 noch nicht ausgeschöpft hat, kann versuchen, bis zum Jahresende noch einen Handwerker aufzutreiben – oder bereits eine Abschlagszahlung für Arbeiten im nächsten Jahr zu überweisen.

Baukindergeld: Familien und Alleinerziehende, die in diesem Jahr eine Immobilie gebaut oder gekauft haben oder planen, das zu tun, können das neue Baukindergeld beantragen. Maximal gibt es über zehn Jahre verteilt 12 000 Euro pro Kind. Wer vom 1. Januar bis zum 17. September eingezogen ist, muss den Antrag bei der KfW bis zum 31. Dezember dieses Jahres stellen. Liegt der Einzug später, hat man ab dem Einzug drei Monate Zeit – maßgeblich ist die Meldebestätigung.

KINDERGELD

Eltern dürfen nicht mehr trödeln. Bis 2017 konnte man das Kindergeld noch für vier Jahre rückwirkend beantragen. Das ist seit diesem Jahr anders. Die Rückwirkung reicht jetzt nur noch sechs Monate lang zurück. Tipp: Kindergeld gibt es auch für volljährige Kinder. Voraussetzung: Sohn oder Tochter sind noch in der Ausbildung und haben das 25. Lebensjahr nicht vollendet.

RIESTER UND CO.

Der Staat unterstützt Riester-Sparer mit Zulagen und Steuererleichterungen. Die jährliche Grundzulage beträgt seit diesem Jahr 175 Euro pro Person, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer noch bis zum Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, kassiert die kompletten Zulagen für dieses Jahr. Wer bereits einen Vertrag hat und vergessen hat, die Zulagen zu beantragen, kann das noch für bis zu zwei Jahre rückwirkend tun. Das heißt: Noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres kann man die Zulagenanträge für 2016 und 2017 stellen. Besser ist es aber, einen Dauerzulagenantrag einzurichten, um kein Geld zu verschenken. Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, muss man mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2100 Euro, abzüglich der jeweiligen Riester-Zulagen – einzahlen.

DAS KAPITAL

Anleger sollten überprüfen, ob sie den Sparerfreibetrag von 801 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1602 Euro (Verheiratete) optimal verteilt haben. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man Konten bei mehreren Instituten hat. Übersteigen die Kapitaleinkünfte bei einem Geldhaus den Sparerfreibetrag, führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Wertverluste, die Sparer bei einem Depot erlitten haben, können sie über ihre Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Instituten verrechnen. Dazu müssen sie aber bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei ihrer Bank oder Sparkasse beantragen.

SPENDEN

Wer Bedürftige unterstützt, tut Gutes und spart Steuern. Kleinere Sachspenden bis zum Wert von 200 Euro erkennt der Fiskus auch ohne Spendenquittung an, bei finanziellen Hilfen für Flüchtlinge gilt das zumindest noch in diesem Jahr auch für größere Geldbeträge.

FREIBETRÄGE

Die gute Nachricht für alle Steuerzahler: Die Bundesregierung ermöglicht jedem im neuen Jahr mehr Netto vom Brutto. Der Grundfreibetrag steigt zum Jahreswechsel pro Person von 9000 Euro auf 9168 Euro im Jahr. Zudem gibt es eine Entlastung über die Steuertarife. Nach Berechnung des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine zahlt man bei einem zu versteuernden Einkommen von 50 000 Euro rund 137 Euro weniger Steuern, bei 70 000 Euro sind es 159 Euro.

Wer sein Nettoeinkommen noch stärker und noch schneller verbessern möchte, kann beim Finanzamt Freibeträge etwa für die Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen beantragen. Wer das bis zum 30. November schafft, kann die Freibeträge für das gesamte Jahr mit dem Dezembergehalt kassieren, schreibt die Stiftung Warentest. Sonst gibt es ab Januar mehr Geld. Für eingetragene Fahrt- und Reisekosten, ein Arbeitszimmer oder Spenden müssen pro Jahr mindestens 600 Euro zusammenkommen. Freibeträge kann man aber auch beantragen für Handwerkerkosten, Haushaltshilfen, Pflegedienste oder Verluste etwa aus Vermietung. Hier gibt es keine Kostengrenze von 600 Euro.

Heike Jahberg

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