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Die Apothekerkammer darf sich über einen Sieg gegen den Online-Konkurrenten DocMorris freuen.
© dpa-tmn

14-Millionen-Klage abgewiesen: DocMorris unterliegt Apotheker-Lobby vor Gericht

Weil die Apothekerkammer eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt hatte, wollte der Online-Konkurrent Schadenersatz. Zu Unrecht, befand das Gericht.

Der Versandhändler Docmorris ist mit einer Klage auf 14 Millionen Euro Schadenersatz von alteingesessenen Apothekern gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Firma gegen die Apothekerkammer Nordrhein ab (Aktenzeichen 15 O 436/16). Es ging um einstweilige Verfügungen, welche die Apothekerkammer erwirkt hatte und durch die Docmorris im Zeitraum vor 2016 seine Geschäftspolitik hatte ändern müssen. Docmorris hatte zum Beispiel Kunden mit Hotel-Gutscheinen gelockt, dies nach Intervention der stationären Apotheker aber unterlassen.

Der Online-Händler aus dem niederländischen Heerlen an der deutschen Grenze sah sich durch die einstweiligen Verfügungen ungerecht behandelt. Wegen entgangener Geschäfte pochte die Firma auf Schadenersatz. Hierbei bezog sich die Firma auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016, das die Preisbindung für Online-Apotheken mit grenzüberschreitendem Geschäft gekippt hatte.

Doch aus Sicht des Düsseldorfer Landgerichts waren die einstweiligen Verfügungen rechtmäßig. Das EuGH-Urteil spiele für den vorliegenden Sachverhalt keine entscheidende Rolle, stellte die Vorsitzende Richterin fest. Sie bezog sich stattdessen unter anderem auf das Heilmittelwerbegesetz, demzufolge „Zugaben“ - etwa Gutscheine - als Kaufanreiz für Heilmittel verboten sind.

Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und alteingesessene Apotheker vor diversen Gerichten. Mit dem Düsseldorfer Urteil muss der Online-Händler nun eine Schlappe hinnehmen, während die Position von stationären Apothekern in Deutschland gestärkt wird. (dpa)

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