Mehr Hotspots: Die Regierung will mehr freies Wlan
Noch gibt es in Deutschland vergleichsweise wenig freies Internet. Die Bundesregierung will das ändern - doch das ist nicht so einfach.
Freies kabelloses Internet für alle und überall – von diesem digitalen Traum ist Deutschland bislang weit entfernt. Zwar haben die meisten Deutschen gleich mehrere Geräte, mit denen sie im Wlan surfen könnten – im Schnitt hat jeder Deutsche drei. Doch der Zugang fehlt. Auf 10.000 Einwohner kommen hierzulande gerade einmal 1,87 Hotspots, landesweit sind nach Angaben des Internetverbands Eco nur 15.000 Wlans wirklich „frei“. In Südkorea kommen auf 10.000 Einwohner hingegen 37,5, in Schweden 10 und in Frankreich 5,3 Hotspots.
Dabei wäre ein flächendeckendes freies Internet auch ohne größere staatliche Investitionen möglich, zumindest in großen Städten wie Berlin: Wenn nur alle Cafés, Hotels, Bibliotheken oder eben auch Privatleute ihre kabellosen Internetanschlüsse öffnen würden. Dem standen bislang rechtliche Unsicherheiten entgegen. Die will das Bundeswirtschaftsministerium nun ausräumen. Am Mittwoch hat es nach monatelangen regierungsinternen Verhandlungen nun endlich einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geschickt, der Deutschland auf dem Weg zum Überall-Internet ein Stückchen weiterbringen soll. Freies Wlan, sagte der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig (SPD) am Mittwoch, sei schließlich eine „Schlüsselaufgabe“ des digitalen Zeitalters. Er hoffe, diese „Kulturtechnik“ werde sich nun stärker verbreiten.
Das Problem: Wer haftet für Schäden
Der Gesetzentwurf, der nun vorliegt, soll eine rechtliche Grauzone beseitigen. Bislang war trotz zahlreicher Urteile zugunsten des freien Internets nicht eindeutig geklärt, wer haftet, wenn Dritte über einen offenen Wlan-Zugang illegale Inhalte herunterladen. Cafébetreiber oder Privatleute, die Kunden, Freunden oder Unbekannten Zugang gewährten, mussten damit rechnen, abgemahnt oder sogar in Haftung genommen zu werden, wenn jemand zum Beispiel eine Raubkopie über ihren Anschluss herunterlud.
„Störerhaftung“ hieß das Prinzip: Der Wlan-Betreiber wird selbst zum „Störer“, er haftet für den, der „stört“. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun in Paragraph 8 Telemediengesetz festlegen, dass auch für private und geschäftsmäßige Anbieter das sogenannte „Provider-Privileg“ gilt.
Für große Internetanbieter wie die Telekom, 1&1 oder Vodafone ist nämlich heute schon rechtlich geklärt, dass sie nicht für Inhalte verantwortlich gemacht werden können, die sie lediglich „durchleiten“. Auch private und kleine gewerbliche Wlan-Anbieter sollen in Zukunft nicht mehr haftbar gemacht werden können. Sie gelten sozusagen als Mini-Internetanbieter.
Die Politik will handeln - weiß aber nicht wie
Dass hier rechtliche Klarheit hergestellt werden muss, darüber herrscht in der Bundesregierung schon länger Einigkeit. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der Digitalen Agenda ist das als Ziel formuliert. Klar war aber auch, dass den zukünftigen Mini-Internetanbietern im Gegenzug für die Entlassung aus der Haftung auch Pflichten zugemutet werden müssen, nämlich Maßnahmen, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Eine schwierige gesetzgeberische Aufgabe: Liegt die Latte zu hoch, wäre es unwahrscheinlich, dass mehr Private und Geschäfte ihre Netze öffnen. Liegt sie zu niedrig, wäre absehbar, dass die Lücke schnell für Rechtsverstöße genutzt würde.
Sowohl das Bundesinnenministerium als auch Teile der Inhalte-Wirtschaft drängten auf möglichst strenge Regelungen. Wie etwa Netzpolitik.org berichtete, forderte das Innenministerium in den Verhandlungen, der Wlan-Besitzer müsse die Namen derer, die seinen Zugang nutzen, protokollieren – eine hohe technische Hürde und überdies datenschutzrechtlich bedenklich. Die Verhandlungen seien „nicht ganz einfach“ gewesen, heißt es auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Letztlich hat sich das Haus von SPD-Chef Sigmar Gabriel aber offenbar mit einer niedrigschwelligen Lösung durchgesetzt: Zwar muss der Wlan-Besitzer seinen Anschluss durch Verschlüsselung sichern. Außerdem soll er dritte Nutzer aufklären, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen dürfen und muss sie namentlich kennen. Die Verschlüsselung aber ist heute ohnehin Standard, für die „Belehrung“ reicht es laut Ministerium, wenn der Mitnutzer ein einfaches Häkchen setzt. Die umstrittene Protokollierungspflicht ist vom Tisch.
Weiterhin schwierig bleiben dürfte es allerdings für die Freifunk-Bewegung sein. „Freifunker“ schalten Einzelpersonen ihre Router über eine Software zusammen mit dem Ziel, ein dezentrales, anonymes Alternativnetz zu schaffen. Dem steht weiterhin die Pflicht entgegen, Mitnutzer namentlich zu kennen.
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