Ärger um "Igel": Dicke Rechnung vom Arzt
Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) kosten Patienten oft viel Geld weil sie von der Kasse nicht bezahlt werden. Die Regierung will nun gegensteuern.
Wer kennt das nicht: den „großen Frühjahrscheckup“ oder „die umfassende Raucher-Vorsorge-Untersuchung“, die der Arzt empfiehlt. Dahinter verstecken sich fast immer individuelle Gesundheitsleistung, sogenannte „Igel“-Leistungen, sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Braucht man die oder nicht? Patienten können das oft nicht beurteilen – und bekommen auch nicht die Zeit, die nötig wäre, um sich mit der Sache vertraut zu machen. Noch „mit offenem Mund auf dem Zahnarztstuhl“ oder „beim Abhören im Behandlungszimmer“ unter Druck gesetzt, würden Betroffene in drei von vier Fällen einer Behandlung zustimmen, berichtet der Verbraucherschützer – und bleiben dann zumeist auf den Kosten sitzen, weil die Kasse nicht zahlt. Einzige Ausnahme: Begründet der Arzt seine Untersuchung explizit am individuellen Beispiel, kann es sein, dass die Kasse doch für die Behandlung aufkommt.
Frauen sind besonders empfänglich für Zusatzleistungen beim Arzt
Das Zögern der Kassen hat seinen Grund. Viele „Igel“-Angebote wie beispielsweise eine Augeninnendruck-Messung, die Hautkrebs-Früherkennung oder eine vaginale Ultraschalluntersuchung sind oft gar nicht nötig, betont Schuldzinski. Meist nutze der Arzt die Unsicherheit und Angst von Patienten aus. Besonders empfänglich seien dabei Frauen.
Verbraucherschutzzentrale informiert auf Internetplattform über "Igel"-Therapien
Dabei soll der Arzt doch der Vertraute des Patienten sein. „Wenn ich krank bin und zum Arzt gehe, will ich einen Vertrauten vor mir sitzen haben – keinen Kaufmann, der mir wahrscheinlich unnötige Untersuchungen andreht“, ärgert sich der Verbraucherschützer. Tatsächlich aber könne sich jeder Arzt „Igel“-Therapien aussuchen und auch die Preise selbst festlegen. Ein Instrument, um die Qualität zu prüfen, gibt es bislang nicht, betont Schuldzinski. Lediglich Abmahnungen habe die Verbraucherzentrale im Einzelfall erteilt. Die Internetplattform www.igel-ärger.de helfe ihr dabei, solche Fälle zu finden. Dort berichten Patienten beispielsweise von Ärzten, die sie nur behandeln, wenn sie auch „Igel“-Therapien zustimmen.
Patientenrechtsgesetz habe sich "an der Basis nicht umgesetzt"
Eigentlich sollte das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 mit solchen Fällen Schluss machen. Die Auswertung von www.igel-ärger.de habe nun aber nach rund einem Jahr bestätigt: „Das Gesetz hat sich an der Basis nicht umgesetzt“, räumt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, ein. Deshalb arbeite man jetzt an der Evaluation des Gesetzes. Die soll bis im Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein. Dann erst könne man eine gezielte Gesetzesänderung vornehmen.
Patienten sollten Zusatzleistungen im Gespräch mit dem Arzt hinterfragen
Zudem planen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium, mehr Transparenz in die Angebote des Arztes zu bringen. Der Patient müsse besser abschätzen können, ob er die individuelle Leistung wirklich brauche und warum die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Untersuchung nicht ausreicht. „Im Zweifelsfall sollen Patienten im Gespräch mit dem Arzt genau das hinterfragen“, sagt Schuldzinski. Billen appelliert allerdings auch an die Kassen, den Umfang ihrer Leistungen genauer darzulegen.
Kritiker sehen die „Igel“ meist als Zeichen für das fehlerhafte System der Krankenversicherungen: Weil sich in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen Konkurrenz machen, seien die Informationen bewusst undurchsichtig, um die Versicherten zu verunsichern. „Das System können wir so schnell nicht ändern. Was wir derzeit tun, können sind kleine Schritte“, sagt Staatssekretär Billen.
Janina Schreiber
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