Bezahlbarer Wohnraum: Deutschland bietet kaum Platz für die Schwachen
Für den Deutschen Mieterbund ist die Wohnungspolitik völlig unzureichend. Es fehlen bezahlbare Mietwohnungen.
Dem Deutschen Mieterbund (DMB) gehen die Bemühungen der Politik um mehr bezahlbaren Wohnraum nicht weit genug. „In Deutschland wird zu wenig gebaut, und wenn gebaut wird, baut Reich für Reich im oberen Preissegment“, sagte der Präsident des Verbandes, Franz-Georg Rips, am Mittwoch anlässlich einer wohnungspolitischen Zwischenbilanz. „Stattdessen sind vor allem mehr bezahlbare Mietwohnungen notwendig, insbesondere im mittleren und unteren Bereich mit Quadratmeterpreisen unter acht Euro.“
Da der Markt in diesem Segment vollständig versage, müsse der Staat in Zukunft vor allem mehr finanzielle Anreize für Investoren schaffen, forderte Rips. Beispielsweise sei vorstellbar, dass Neubauten im unteren Preissegment künftig mit rund 50 000 Euro je Wohneinheit gefördert würden – wenn sich der Bauherr im Gegenzug dazu verpflichte, für den Wohnraum langfristig sozial verträgliche Mieten zu nehmen.
In Deutschland fehlen nach Zahlen des DMB derzeit rund eine Million Wohnungen. Um der wachsenden Nachfrage im Land gerecht zu werden, müssten in der Republik pro Jahr rund 400 000 neue Wohnungen gebaut werden. 2015 wurden allerdings nur rund 250 000 Wohneinheiten fertiggestellt – nur 41000 davon waren Mietwohnungen. Auch 2016 wird Deutschland aller Voraussicht nach das gesetzte Ziel mit rund 300 000 Fertigstellungen nicht erreichen.
Nachbesserungsbedarf bei der Mietpreisbremse
Aber nicht nur beim Wohnungsbau sondern auch bei der „Mietpreisbremse“ sieht der Deutsche Mieterbund erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz zur Dämpfung von Mieterhöhungen in besonders angespannten Wohnungsmärkten sei in der Praxis „ein stumpfes Schwert“ mit zu vielen Ausnahmen für die Vermieter und zu wenig Transparenz für die Mieter, kritisierte Rips. Als Beweis dafür führte der Verbandpräsident unter anderem zwei von der Organisation in Auftrag gegebene Gutachten an, nach denen zwischen 66,5 und 94,8 Prozent aller Wohnungsangebote und Wiedervermietungsmieten in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt zwischen rund 30 und 50 Prozent über der Mietpreisbremse liegen.
Das am 1. Juni 2015 eingeführte Gesetz legt fest, dass Mieten für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung in bestimmten Gegenden höchstens um zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden dürfen. Die Bundesländer dürfen dabei selbst festlegen, in welchen Gebieten sie den Wohnungsmarkt für angespannt halten.
Damit die Mietpreisbremse tatsächlich greife, müsse das Gesetz jedoch auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet werden, fordert der Mieterbund. Zudem müsse der Gesetzgeber Vermieter künftig dazu verpflichten, den Mietanteil, der die Obergrenze der Preisbremse überschreitet, von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Zudem müssten Verstöße gegen die Mietpreisbremse grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden. Dafür sei es nötig, die Mietwuchervorschrift des Paragrafen 5 im Wirtschaftsstrafgesetz zu ändern.
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