„Arbeitsbeziehungen im Stil des Kolonialismus“: Deutsche Teefirmen und das Lieferketten-Problem
Tee wird oft unter miserablen Bedingungen angebaut, zeigt eine Studie. Offen ist, inwiefern künftig deutsche Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
Die Getränke deutscher Teehändler stammen häufig aus menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen. Zu diesem Urteil kommt jedenfalls eine am Dienstag vorgestellte Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS), die den Anbau von Darjeeling in der gleichnamigen nordindischen Region untersucht.
Hungerlöhne, Mangelernährung und unzureichende Hygienebedingungen seien in vielen Plantagen an der Tagesordnung, geht aus der Studie hervor, die unter anderem auf Gruppeninterviews und Besuchen vor Ort beruht. Sie zeige, „dass die Teeproduktion für den Export nach Deutschland nicht dazu beiträgt, Armut und Armutsverhältnisse auf den Plantagen zu überwinden“, schlussfolgern die Autoren. Es seien „Arbeitsbeziehungen im Stil des Kolonialismus zu beobachten“.
Für diese Vorwürfe gibt es konkrete Beispiele. Vor zweieinhalb Jahren gingen demnach auf der Plantage Kalej Valley 2500 Familien in den Hungerstreik, weil sie über Monate keinen Lohn erhalten hatten. „Importeure wie TeeGschwendner stoppten ihre Importe von Kalej Valley stillschweigend, statt sich aktiv für die Familien einzusetzen“, nehmen die Studienautoren die deutschen Händler in die Pflicht.
Dass die Löhne nicht ausgezahlt werden, komme seitdem immer wieder vor; zuletzt im Februar 2019 auf der Hälfte aller Darjeeling-Plantagen. Doch ohnehin ist der Lohn der Pflückerinnen gering. Laut der Studie der RLS, die den Linken nahesteht, gehen nur zwischen 1,4 und 2,8 Prozent des Verbraucherpreises in Deutschland an die Arbeiterinnen vor Ort. Das seien im Schnitt 2,25 Euro pro Tag. Einer indischen Regierungskommission zufolge wäre das Doppelte nötig, um ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Deutsche Teefirmen, wie die Ostfriesische Tee Gesellschaft (OTG), Teekampagne oder Teekanne nehmen in dieser Region eine Schlüsselrolle ein. Sie kaufen den Recherchen zufolge rund ein Viertel der jährlichen Teeproduktion aus Darjeeling auf. Laut der Studie bleibt vom Endpreis knapp ein Drittel beim Händler; gerade einmal ein Fünftel kommt in Indien an, wobei ein Großteil davon wiederum an die Großhändler und Plantagenbesitzer geht.
Insgesamt haben sich die deutschen Teeeinfuhren seit 2000 fast verdoppelt. Knapp die Hälfte davon wird heute wieder exportiert. Die Bundesregierung, so fordert die RLS, müsse dringend ein Gesetz einführen, das menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von deutschen Unternehmen festschreibt.
Bundesregierung streitet seit Monaten über Lieferkettengesetz
Damit liefern die Studienautoren neues Anschauungsmaterial für eine Debatte, die diverse Bundesministerien seit mehreren Monaten beschäftigt. Denn über ein sogenanntes Lieferkettengesetz streiten vor allem das Bundesentwicklungshilfeministerium (BMZ) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) intensiv; die Federführung dafür liegt beim Auswärtigen Amt (AA).
Eine solche Regelung würde sicherstellen, dass deutsche Unternehmen auf jeder Station ihrer häufig globalen Lieferketten und bei jedem Zulieferer nicht gegen Menschenrechte verstoßen. Täten sie es doch, würden empfindliche Strafen drohen.
Die politische Gemengelage hinter diesem Vorhaben sah bislang so aus: Der 2016 beschlossene Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) stellt ein solches Gesetz in Aussicht. Ein entsprechender Entwurf liegt beim BMZ bereits in der Schublade, soll allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn man sich sicher ist, dass mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen die Menschenrechte auf ihren Lieferketten nicht ausreichend gewährleisten.
Deshalb wurde die Beratungsgesellschaft Ernst & Young damit beauftragt, einen Fragebogen zu entwerfen, der genau das zu Tage fördern soll. Das BMWi sah in der Methodik des Fragebogens allerdings eine Vorverurteilung der Wirtschaft. Die Fragen seien so formuliert, dass es Unternehmern kaum möglich sei, den Fragebogen als „Erfüller“ zu bestehen, hieß es aus dem Ministerium. Das Gesetz und damit einhergehend noch mehr Bürokratie für Gewerbetreibende sei somit schon vorprogrammiert.
Das BMZ wies die Darstellung des BMWi wiederum als falsch zurück. Die Nichtregierungsorganisation „Cora“, die sich seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen auf globalen Lieferketten einsetzt, warf dem Wirtschaftsministerium vor, „gezielt Falschinformationen zu streuen“.
BMWi und BMZ einigen sich auf Fragebogen
Doch nun scheint zumindest der Streit um den Fragebogen beigelegt zu sein. Wie der Tagesspiegel aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, sind die Beratungen zum NAP-Monitoring abgeschlossen. Am Mittwoch will das Ministerium einen Zwischenbericht veröffentlichen, in dem die Methodik der Umfrage ausführlich erläutert wird. Ab August soll der Fragebogen dann an rund 1800 Unternehmen stichprobenartig ausgewählte Unternehmen versendet werden.
Wie aus dem Umfeld des AA zu hören ist, soll Firmen, die aktuell noch nicht alle Anforderungen erfüllen, die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Punkte nachzuerfüllen. Eine zweite Überprüfung finde 2021 statt. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur in „Erfüller“ und „Nicht-Erfüller“ unterteilt werden, sondern auch eine Möglichkeit zur Erklärung ihrer Antwort haben – darauf hatte das BMWi gepocht. Die Selbstauskunft hat für Unternehmen auch im Falle eines „Nicht-Erfüllens“ keine Auswirkungen. Die Plausibilität der Antworten wird überprüft.
Ob es damit zu einem Gesetz kommt, das den Teepflückerinnen in Indien hilft, ist freilich offen. Den Studienautoren würde das ohnehin nicht reichen. Sie fordern auch die Behörden in Indien auf, Regeln für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auf Plantagen festzuschreiben und das Lohnniveau im Norden des Landes dem höheren des Südens anzupassen. An die deutschen Teeimporteure appelliert die RLS, faire Preise zu zahlen und ihren Einfluss vor Ort geltend zu machen. So könnten sie in Gesprächen mit indischen Teeproduzenten und den Gewerkschaften darauf hinwirken, dass auf den Plantagen in Darjeeling existenzsichernde Löhne gezahlt werden.
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