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Fernwärme fällt heute oft noch als Abwärme aus fossilen Kraftwerken wie in Moabit an.
© imago/imagebroker

Wärmewende: Der Renovierungsstau löst sich

Die Deutschen beantragen Fördermittel für die energetische Sanierung wie nie zuvor. Doch bei der Wärmewende gibt es noch viele Baustellen.

Mit den Fördermitteln aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung kommt nach jahrelangem Stillstand endlich Bewegung in den Wärmemarkt. Die Zahl der Anträge hat sich zum Teil verdreifacht. „Das ist eine super Neuigkeit, weil offensichtlich deutlich mehr Interesse generiert wurde – endlich beginnt sich der Sanierungsstau aufzulösen“, kommentierte die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff).

Damit den verschiedenen Förderprogrammen vor lauter Erfolg nicht das Geld ausgeht, erhalten sie nun eine zusätzliche Spritze: 2,2 Milliarden Euro mehr bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages am Donnerstag. Das Gesamtbudget liegt nun bei 5,2 Milliarden Euro.

Für 2021 kündigte das BMWi eine „korrespondierende Mittelausstattung“ an. Die genaue Höhe konnte eine Sprecherin auf Nachfrage aber noch nicht nennen. „Diese ist Gegenstand der Verhandlungen zum Haushalt des Energie- und Klimafonds 2021 und befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren“, teilte sie mit.

Einnahmen des Energie- und Klimafonds unsicher

Entscheidend sei, dass diese Nachfrage auch in den kommenden Jahren zuverlässig bedient werde, merkt die Deneff an. Sie erwartet, dass die Nachfrage nach Gebäudemodernisierung weiter steigen könnte, denn die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude würde die Bedingungen ab 2021 einfacher und kundenfreundlicher gestalten. Unsicherheit gebe es in Corona-Zeiten bei den Einnahmen des Energie- und Klimafonds. Er speist sich aus Bundesmitteln, aber auch aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels.

Immerhin besteht seit diesem Jahr noch eine weitere Möglichkeit, die Gebäudesanierung staatlich fördern zu lassen: Über einen Steuernachlass. Auch hier hatte das Klimaschutzpakt den Knoten gelöst. Was das bringt, wird man im Herbst 2021 wissen, wenn die Einkommenssteuererklärungen abgegeben sind.

Ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten

Doch damit sind die Baustellen im Wärmesektor noch lange nicht abgeräumt. Kaum eine Rolle spielen bisher die Emissionen der Baustoffe – Stichwort graue Energie. Im Gebäudeenergiegesetz steht eine Beschäftigung damit erst für 2023.

Um das Thema zu pushen, wollen die Grünen demnächst einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen. Sie fordern schon jetzt einen gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcenausweis für Gebäude und eine verpflichtende Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden. Damit hätten Bauherren einen Anreiz etwa für die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen. Die Grünen fordern außerdem, dass es bis 2025 Pflicht werden soll, in Neubauten ausschließlich erneuerbare Wärme einzusetzen.

Auch Styropor lässt sich recyceln. Das Material steht aber wegen des Verbrauchs von fossilen Rohstoffen in der Kritik.
Auch Styropor lässt sich recyceln. Das Material steht aber wegen des Verbrauchs von fossilen Rohstoffen in der Kritik.
© Peter Förster/picture-alliance/ZB

Dieser Aspekt dürfte auch in einer Machbarkeitsstudie des Wuppertal-Instituts eine Rolle spielen, die Fridays for Future am morgigen Dienstag in Berlin vorstellen. Demnach soll es möglich sein, Klimaneutralität in ganz Deutschland bis 2035 zu erreichen – unter bestimmten Voraussetzungen auch im Wärmesektor.

Fernwärmeförderung müsste grüner werden

Im Argen liegt noch der gesamte Fernwärmebereich. Zwar gibt es schon einige Versuche, die Fernwärme mit erneuerbaren Energien wie Erdwärme oder Solarthermie zu dekarbonisieren. Das Potenzial ist beträchtlich, hatte kürzlich eine Studie von Branchenverbänden ergeben: Um 20 Prozent könnten die Emissionen des Gebäudesektors dadurch sinken. Und der macht wiederum ein Drittel aller Emissionen in Deutschland aus.

Doch die „massive Subventionierung der klimaschädlichen fossilen Kraft-Wärme-Kopplung“ bremse erneuerbare Energien als Wärmequelle aus, meint die Deutsche Umwelthilfe. In einem Positionspapier nennt sie die Kritikpunkte und fordert ein Gesetz für erneuerbare Fernwärme.            

Agora Energiewende zeigt Vorteile von Warmmieten

Auch ein ganz altes Problem des Wärmemarkts ist noch nicht gelöst: Das Mieter-Vermieter-Dilemma. Energetisch sinnvolle Investitionen unterbleiben, weil der Vermieter keine direkten Vorteile von einer energetischen Sanierung hat. Es sinken dadurch ja nur die Nebenkosten für den Mieter. Dieser wiederum hat keinen Einfluss auf die nötigen Investitionen.

Nach Ansicht von Agora Energiewende gibt es aber eine Lösung für das Dilemma: den Abschied von der Kaltmiete und die Einführung von Warmmieten. „Das jetzige System, das die Heizkosten an die Mieter weiterreicht und gleichzeitig pauschale Mieterhöhungen nach Sanierungen erlaubt, ist überholt und gehört abgeschafft“, sagte Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Sein Modell präsentiert der Thinktank heute in einer Studie: Die Miete wird für eine warme Wohnung gezahlt, die Ausgaben für die Heizenergie zahlen die Vermieter. So haben sie einen Anreiz, Heizkosten zu sparen.

Die geltende Modernisierungsumlage dagegen belohnt in erster Linie, wie teuer eine Sanierung war, und nicht wie effektiv, heißt es in der Studie. Die Umlage ziele ja auch nicht nur auf Klimaschutz ab: Vermieter können auch die Sanierung von Bädern oder das Anbringen von Balkonen oder Fahrstühlen auf die Miete umlegen. Zwar erhöhe die energetische Sanierung theoretisch die Attraktivität der Wohnung auf dem Markt. Dieser würde aber hinsichtlich der energetischen Qualität in vielen Städten kaum lenkend wirken. „Denn Wohnungen sind dermaßen nachgefragt, dass viele Mieter es sich nicht erlauben können, auf den energetischen Zustand der Wohnung zu achten und diese bei hohem Heizbedarf nicht anzumieten“, schreiben die Autoren von Agora-Energiewende und der Universität Kassel.

Wenn der CO2-Preis das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen, so drei SPD-geführte Ministerien.
Wenn der CO2-Preis das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen, so drei SPD-geführte Ministerien.
© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Um Warmmieten auf dem deutschen Mietmarkt einführen zu können, schlägt Agora Energiewende ein sogenanntes Temperaturfeedback vor: Vermieter und Mieter vereinbaren dabei eine Raumtemperatur, die der Vermieter während der Wintermonate garantiert. Über eine Messung der Raumtemperatur bei normalem Heizverhalten wird dann ein Referenzverbrauch ermittelt. Übersteigt der Mieter diesen Verbrauch, zahlt er nach. Spart er, bekommt er eine Rückzahlung. Diese genaue Messung ist nötig, denn nach den Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie muss der Verbrauch individuell erfasst werden. Das hat eine zweite Agora-Studie zur rechtssicheren Umsetzbarkeit von Warmmieten in Deutschland ergeben.

Wird die Wohnung dann energetisch saniert, wird der Referenzverbrauch gesenkt, da weniger Energie notwendig ist, um dieselbe Temperatur zu erreichen. Der Preis für die vereinbarte Raumtemperatur aber bleibt gleich. Somit profitiert der Vermieter von den gesparten Heizkosten.

CO2-Preis wird fossile Brennstoffe verteuern

In Schweden sind die Emissionen des Wärmesektors seit der Einführung von Warmmieten im Jahr 2000 um 95 Prozent zurückgegangen, teilte Agora Energiewende mit. Allerdings in Verbindung mit einem CO2-Preis auf Öl und Gas. Der soll nun auch in Deutschland kommen. Ab Januar kostet die Verursachung von einer Tonne CO2 im Bereich Gebäude und Verkehr 25 Euro.

Die Verbraucher haben damit nicht direkt etwas zu tun, denn den Preis zahlen die Importeure von Brennstoffen. Sie dürfen die Kosten aber weiterreichen. Das bedeutet konkret einen Aufschlag von 7,9 Cent pro Liter Heizöl und 0,6 Cent auf Erdgas im Jahr 2021, teilte das Bundesumweltministerium mit. Das ist ein Aufschlag von rund 20 Prozent auf Heizöl und rund zehn Prozent auf Erdgas. Bis 2025 soll der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen.

Laut Betriebskostenverordnung dürfen die Vermieter diese Aufschläge voll an die Mieter weiterreichen. Noch. Denn drei SPD-geführte Bundesministerien wollen das ändern. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben sie vereinbart, dass sich Mieter und Vermieter die Kosten teilen. Auch damit würde dann ebenfalls ein Anreiz für den Vermieter entstehen, in sparsame oder CO2-freie Technik zu investieren.

Modernisierungen in Eigentumsgemeinschaften leichter möglich

Ein Thema immerhin wurde vergangene Woche mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrats abgeräumt. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gibt neue Spielregeln für die Eigentümer von rund zehn Millionen Wohnungen in Deutschland vor. Modernisierungen sind jetzt einfacher möglich sowohl mit Blick auf energetische Sanierungen als auch beim Einbau von Ladesäulen. Der Einbau einer klimafreundlicheren Heizung zum Beispiel kann nun schon von der Hälfte der Eigentümer beschlossen werden.

In Europa steht eine Renovierungswelle an

Die Deneff erwartet nun, dass mit der Renovierungswelle auf europäischer Ebene etwas losgetreten wird, wie es in Deutschland durch die Förderprogramme ins Rollen gekommen ist. Wahrscheinlich am kommenden Mittwoch will die Kommission ihre Strategie dazu vorlegen. Es zeichne sich ab, dass die EU sich zunächst auf die Gebäude mit der niedrigsten Energieeffizienz konzentrieren will, sagte Deneff-Vorstand Christian Noll. Damit werde auch ein Versprechen des Green Deal eingelöst, den Übergang zu einem neuen Energiesystem gerecht zu gestalten.      

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