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Viele Touristen kommen auch zum Einkaufen nach Berlin - beispielsweise in die Mall of Berlin am Leipziger Platz.
© Thilo Rückeis

Verdi zu Sonntagsöffnung in Berlin: "Der Missbrauch nimmt zu"

In Berlin wird über die Sonntagsöffnung der Geschäfte diskutiert. Susanne Stumpenhusen, Verdi-Chefin von Berlin und Brandenburg, erklärt, warum es keine Ausweitung geben sollte.

Kranke und alte Menschen pflegen, Feuer löschen, Leben retten, Mobilität sichern, für Freizeitangebote und Unterhaltung sorgen – in zahlreichen Branchen wird am Sonntag gearbeitet. Aber ist das „Sonntagsshopping“ wirklich unverzichtbar? Kann es nicht einen Tag in der Woche gegeben, an dem wir zur Besinnung kommen?

Seit dem 17. November 2006 hat Berlin ein neues Ladenöffnungsgesetz. Es höhlt in besonders krasser Weise den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz aus und  gewährt bundesweit die längsten Öffnungsmöglichkeiten für Verkaufsstellen. An den Werktagen Montag bis Samstag können sämtliche Läden rund um die Uhr öffnen. Einzig geschützter Tag bleibt nach dem Grundgesetz und dem Arbeitszeitgesetz der Sonntag.

Susanne Stumpenhusen ist Verdi-Vorsitzende von Berlin und Brandenburg.
Susanne Stumpenhusen ist Verdi-Vorsitzende von Berlin und Brandenburg.
© Promo

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2009 auf Antrag der evangelischen und katholischen Kirche die Verfassungswidrigkeit der voraussetzungslosen Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen in Berlin fest. Mit dem Urteil musste das Land Berlin sein Ladenöffnungsgesetz überarbeiten. ver.di spricht sich bei der Ladenöffnung am Sonntag für klare Regeln aus, wonach an acht jährlich zu vereinbarenden Sonntagen im öffentlichen Interesse geöffnet werden darf. Sowohl für Verbraucher und Händler als auch für  Arbeitnehmer/innen im Handel ist es sinnvoll, die Termine zentral vorzugeben. In dieser Frage sind wir uns einig mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg. Würde jeder Händler selbst entscheiden, an welchen Sonntagen er öffnet, entstünde eine unkontrollierbare Lage, dem zu erwartenden Missbrauch wäre  Tür und Tor geöffnet.

 Die Einhaltung des Gesetzes wird kaum kontrolliert

Seit der Neuregelung ist zu beobachten, dass die ohnehin nicht sonderlich restriktiven Gesetzesvorgaben immer häufiger missachtet werden. Die Einhaltung des Gesetzes wurde und wird kaum kontrolliert, die Verstöße insbesondere bei der Sonntagsöffnung nehmen zu. ver.di fordert von  den  zuständigen Behörden, die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten mit dem erforderlichen Nachdruck zu überprüfen.

Ausnahmen von der Sonntagsruhe bedürfen eines besonderen Grundes: Der Berliner Gesetzgeber hat acht Sonntage im Jahr für Öffnungen aus wichtigem Anlass zugelassen. Diese werden regelmäßig mit einer Allgemeinverfügung genehmigt. Darüber hinaus kann jede Verkaufsstelle an zwei weiteren Sonntagen, die flexibel nutzbar sind, aus besonderen Anlässen - wie  zum Beispiel Jubiläen oder Straßenfesten - zusätzlich öffnen.

 Bei den Spätis trifft keine der Ausnahmen zu

Weitere Ausnahmen werden eingeräumt für den Verkauf bestimmter Waren wie Touristenbedarf, Blumen, Zeitungen oder Back- und Konditorwaren. Außerdem gibt es Ausnahmen für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen oder Flughäfen. Im Fall der Spätis trifft keine der erlaubten Ausnahmen zu. Auch die Discounter-Filiale im Bahnhof Innsbrucker Platz  fällt nicht unter die Erlaubnis für Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen.

Nur auf Fernbahnhöfen dürfen Verkaufsstellen über den Reisebedarf hinaus Waren des täglichen Verbrauchs anbieten. Auf anderen Personenbahnhöfen ist nur der Verkauf von Reisebedarf zulässig. Auf dem Bahnhof Innsbrucker Platz halten weder langlaufende Regionalzüge, noch bietet der Lidl-Markt ausschließlich Reisebedarf an. Es ist daher folgerichtig, dass die Behörden auf die Durchsetzung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes achten und Verstöße unterbinden.

Von Montag bis Sonntag kann rund um die Uhr eingekauft werden

Wegen der Nichtöffnung eines nicht erlaubten Betriebs wird niemand Not leiden, schließlich stehen  sonntags Einkaufsmöglichkeiten auf Fernbahnhöfen zur Verfügung, von Montag bis Samstag kann rund um die Uhr eingekauft werden. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 sehr deutlich geurteilt, dass weder Einkaufsinteressen von Kunden noch Umsatzinteressen von Händlern geeignete Gründe sind, um vom Sonntagsschutz abzuweichen. Im Sinne eines freien Sonntags für Viele halten wir diese Position für besonders wichtig.

Susanne Stumpenhusen ist Landesbezirksleiterin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin und Brandenburg.

Susanne Stumpenhusen

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