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Bundesverwaltungsgericht kritisiert Wahlen in Kammern: Der einsame IHK-Rebell fühlt sich bestätigt

Einer der letzten "IHK-Rebellen" in Berlin sieht sich durch ein höchstrichterliches Urteil bestätigt. Ein Teil der Wahl zur Vollversammlung sei rechtswidrig. Jetzt warten alle gespannt auf die Urteilsbegründung

Der Tempelhofer Steuerberater Rainer Janßen, seit jeher kritisches Mitglied der Vollversammlung in der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), hat seine Meinung bekräftigt, wonach die Wahl einiger Mitglieder in diesem Gremium im Jahre 2012 unrechtmäßig war. Er sieht seine Auffassung, die er bereits damals zu Protokoll gegeben hatte, durch ein Mitte Juni gesprochenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigt. Das hatte die Hinzuwahl, die sogenannte Kooptation, von ursprünglich nicht gewählten Mitgliedern zwar grundsätzlich für rechtens erklärt, den IHKen aber enge Grenzen bei der Anwendung gesetzt (Az.: BVerwG 10 C 14.14).

Ein und Aussteigen im Ludwig Erhard Haus, dem Sitz der IHK-Berlin in der Charlottenburger Fasanenstraße.
Ein und Aussteigen im Ludwig Erhard Haus, dem Sitz der IHK-Berlin in der Charlottenburger Fasanenstraße.
© IHK Berlin

Wie am Donnerstag berichtet, sorgt dieses Urteil für Unruhe bei vielen Kammern – speziell in Hamburg und Bonn, wo sogar die Kammerpräsidenten kooptiert worden sind. In Berlin waren ursprünglich 12 von 107 Mitgliedern kooptiert. Drei Personen, darunter Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz, sind mittlerweile aus der Vollversammlung ausgeschieden. Derzeit hat die Kammer noch neun kooptierte Mitglieder, darunter Karl Max Einhäupl (Charité), Carsten Jung (Berliner Volksbank), Burkhard Kieker (Visit Berlin) und Ingo Schiller (Hertha BSC). IHK-Sprecher Leif Erichsen hatte Mitte der Woche gesagt, man sei der Auffassung, dass die IHK Berlin die Voraussetzungen, wie sie vom Gericht beschrieben werden, stets berücksichtigt habe.

Diese Aussage sei nicht nachvollziehbar, argumentierte Janßen, einer der letzten verbliebenen „IHK-Rebellen“ in dem Gremium, am Freitag. Er sehe mindestens zwei Punkte in der Wahlordnung, die mit der nun erfolgten Rechtsprechung nicht vereinbar seien. Demnach dürften Persönlichkeiten nicht mehr kooptiert werden, nur damit Unternehmen oder Persönlichkeiten von besonderer Bedeutung in dem Gremium vertreten sind.

„Alle 12 kooptierten Personen in der IHK-Vollversammlung, von denen drei Personen inzwischen zurückgetreten sind, sind somit nach heutigem Rechtsstand rechtswidrig gewählt worden. Das kann schon heute zweifelsfrei aus der Presseerklärung des Gerichts abgeleitet werden“, meint Janßen. Die Urteilsbegründung wird erst in zwei bis vier Wochen erwartet. Erst dann können die Kammern wissen, ob sie ihre Wahlordnungen ändern müssen – oder gar Gremienmitglieder zurücktreten müssen.

Die IHK verwies am Freitag auf frühere Aussagen. „Bisher war alles rechtmäßig - bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1963“, sagte Sprecher Erichsen. „Wenn das Gericht nun die Voraussetzungen für die Kooptation neu interpretiert, werden wir uns sehr genau anschauen, welche konkreten Schlussfolgerungen aus der schriftlichen Urteilsbegründung zu ziehen sind.“

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