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Es gibt noch Gesprächsbedarf über das Gesetz: Die Maut steht nun wegen Datenschutzfragen in der Kritik.
© dpa

Maut und Datenschutz: Daten können bis zu 13 Monate lang gespeichert werden

Über ein Jahr können Behörden ein Bild des Autos, Ort und Zeit der Aufnahme und den Namen des Halters speichern. Möglich macht es eine Erstattungsklausel.

Gegen das Maut-Gesetz von Verkehrsminister Alexander Dobrindt werden Bedenken wegen des Datenschutzes laut. Die Daten könnten dem Gesetzentwurf zufolge bis zu 13 Monate lang gespeichert werden. Diese Ansicht vertrat am Wochenende der Berliner IT-Rechtler Matthias Bergt auf einem Fachportal im Internet. Zu den betroffenen Daten gehören laut dem Gesetzentwurf, den die Seite „Netzpolitik.org“ inzwischen öffentlich gemacht hat, ein Bild des Autos, der Name des Halters sowie der Ort und die Zeit, an der das Auto auf einer Autobahn in das Visier der Kontrolleure geriet.

Tatsächlich erstattet wird die Maut sicher nur selten: "Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt"

Tatsächlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese Daten solange gespeichert werden, bis ein Antrag auf Erstattung nicht mehr zulässig wäre, also bis einen Monat nach dem abgelaufenen Maut-Jahr. Das ergibt eine Speicherdauer von über einem Jahr. Erstattet wird die Maut aber wohl in sehr seltenen Fällen – wenn jemand tatsächlich ein Jahr lang nachweislich die Autobahn nicht benutzt hat und gleichzeitig aber sein Auto weiter angemeldet hat. Aus Sicht von Matthias Bergt ist deshalb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Er bezeichnete im Gespräch mit dem Tagesspiegel die Maut-Datei als „anlasslose Vorratsdatenspeicherung“. 80 Millionen Bürger würden überwacht, nur weil einige wenige ein Jahr lang ihr Auto nicht bewegten.

Das BKA fordert bereits den Zugriff auf die Daten

Befeuert wurde die Debatte am Wochenende auch vom Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke. In der „Welt am Sonntag“ forderte er, die Daten „in besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität“ den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Alexander Dobrindt hat eine derartige Verwendung der Daten allerdings bereits bei der Vorstellung des Maut-Gesetzes ausgeschlossen. Die Informationen würden nur zweckgebunden genutzt, hatte der Verkehrsminister versichert. Bislang heißt es auch im Gesetzentwurf, dass die Daten der deutschen Fahrzeughalter „ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden“ dürfen. Eine „Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig“.

Lkw-Mautdaten werden auch immer wieder von den Sicherheitsbehörden gefordert

In der Vergangenheit haben die Ermittlungsbehörden immer wieder den Zugriff auf die bereits jetzt erhobenen Daten der Lkw-Maut gefordert. Auch dieses Gesetz enthält allerdings eine Klausel, die eine ausschließliche Verwendung für die Zwecke der Maut vorsieht. Die Polizei erhebt deshalb inzwischen ihre eigenen Kennzeichen-Daten. Diese Praxis, etwa in Bayern, hat erst kürzlich das Bundesverwaltungsgericht für rechtens erklärt. Eine Forderung nach den Maut-Daten schien Ziercke wohl dennoch günstig: Dieser Tage wurde der Lkw-Fahrer Michael K. verurteilt, der aufgrund des Kennzeichen-Screenings überführt worden war. Er hatte über 700 Mal aus dem Führerhaus auf andere Fahrzeuge geschossen.

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