zum Hauptinhalt
Sicherheit hat Vorfahrt. Alle Mitarbeiter sollen Masken bekommen, die Züge werden verstärkt gereinigt, Zeitungen werden in den ICE- und Intercity-Zügen nicht mehr ausgelegt, die Fahrkartenkontrolle erfolgt auf Sicht.
© imago images/Ralph Peters

Bahnfahren in der Coronakrise: Das passiert mit Ihrem Ticket

Gutscheine für Bahncards und Fahrkarten, die man wegen Covid-19 nicht nutzt. Spartickets bleiben bis Oktober gültig, Zugbindung entfällt.

Viele Züge fahren trotz der Coronakrise weiter, damit Menschen zur Arbeit oder zu wichtigen Terminen kommen. Die Pandemie hat aber nach Angaben der Deutschen Bahn schon zu mehr als fünf Millionen Stornos und Umplanungen geführt.

Bisher zeigt sich der Staatskonzern ziemlich kulant. Hier ein Überblick zu wichtigsten Punkten.

Wie riskant ist Bahnfahren derzeit?

Wer sich schützt und umsichtig verhält, kann das Infektionsrisiko gering halten. In S-, U- und Stadtbahnen sowie Bussen des Nahverkehrs sind Schutzmasken nun bundesweit Pflicht, im Fernverkehr mit ICE- und IC-Zügen wohl bald auch. Am sichersten ist es, sich und andere schon beim Betreten des Bahnhofs, am Bahnsteig und beim Ein- und Aussteigen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu schützen.

Wichtige Regeln sollten überall beachtet werden: Abstand halten, Niesen und Husten nur in den gebeugten Ellenbogen oder ins danach zu entsorgende Taschentuch, nicht ins Gesicht fassen, kein Händeschütteln, möglichst oft Händewaschen – und bei Fieber und Husten daheim bleiben und einen Arzt kontaktieren.

Wie schützt die Bahn die Kunden und ihre Beschäftigten?

Hier finden Sie ständig aktualisierte Infos. Der Staatskonzern folgt den Vorsorgeempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, stimmt sich laufend mit den Ministerien von Bund und Ländern sowie den Gesundheitsbehörden ab.

In den Zügen werden Tickets nur auf Sicht kontrolliert, in Bussen bleiben die vorderen Türen beim Fahrer zu. Sämtliche Mitarbeiter im Kundenkontakt sollen „sukzessive“ mit Masken ausgestattet werden.

[Die Coronavirus-Krise ist auch für die Politik eine historische Herausforderung. Jeden Morgen informieren wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserer Morgenlage über die politischen Entscheidungen, Nachrichten und Hintergründe. Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.]

Züge und Kontaktflächen werden verstärkt gereinigt. Im ICE und im IC werden keine Zeitungen mehr verteilt, es gibt auch keine Bedienung mehr im Restaurant, im Bistro arbeitet man ausschließlich mit Einwegpackungen. Die Kinderbetreuung ist eingestellt. In DB-Reisezentren wird der Zugang geregelt, es wurden Plexiglasscheiben installiert. DB-Lounges sind geschlossen. In den Bahnhofsgeschäften gelten die Abstandsgebote.

Wenig los: Wegen Covid-19 sind die Fernzüge ziemlich leer.
Wenig los: Wegen Covid-19 sind die Fernzüge ziemlich leer.
© dpa

Wie werden Verhaltensregeln kontrolliert?

Die Mitarbeiter der Bahn sind angehalten, auf die Einhaltung der Maskenpflicht etwa im Nahverkehr hinzuweisen. Der Konzern betont, man sei aber als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren: „Wir setzen auch hier auf das Verständnis des Kunden.“ Sollte es zu Konflikten kommen, bestehe wie bei allen Konfliktsituationen die Möglichkeit, Ordnungsbehörden hinzuzuholen.

Was ist mit den Tickets, wenn man wegen Covid-19 nicht fahren kann?

Fahrscheine können umgebucht oder storniert werden. Bei Spartickets mit fester Zugbindung ist das aber normalerweise teuer, Super-Spartickets verfallen sogar ohne jede Rückerstattung (bahn.de/stornierung). Doch wegen Corona gibt es Sonderregeln.

Aktuell gilt: Wer Fahrkarten bis zum 13. März gebucht hat, kann damit bis zum 31. Oktober auf dieser Strecke alle Züge ohne Aufpreis nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Ein Super-Sparticket, das für einen Zug in diesem Zeitraum gekauft wurde, verfällt also nicht, sondern es kann bis Ende Oktober wie ein viel teureres Flex-Ticket zu jeder Zeit genutzt werden. Das gilt auch für eine gebuchte internationale Verbindung, allerdings fahren derzeit die meisten Züge nicht mehr über die Grenzen hinaus.

Wichtig: Für die Fahrt zum und vom Bahnhof gilt am Ersatztermin eine enthaltene City-Option nicht. Die Fahrkarte für den Nahverkehr muss also extra gekauft werden.

Gutschein, später fahren, Geld zurück: Für Tickets, die vor dem 4. Mai gekauft worden sind, gibt es kulante Regelungen.
Gutschein, später fahren, Geld zurück: Für Tickets, die vor dem 4. Mai gekauft worden sind, gibt es kulante Regelungen.
© dpa

Kann ich das Ticket zurückgeben?

Dann bietet sich die Umwandlung in einen Gutschein an, der drei Jahre lang gültig ist. Bis zum 30. Juni lässt sich die Fahrkarte unter bahn.de/auftragssuche schnell stornieren, den Gutschein kann man ausdrucken oder speichern. Das gilt aber bisher nur für Tickets mit Reiseterminen bis zum 4. Mai. Auch Nahverkehr-, Länder- und Quer-durchs-Land-Tickets kann man online dort in einen Gutschein umwandeln, allerdings nur, wenn sie für Reisetage bis zum 30. April gebucht waren. Für Reisen nach diesen Terminen gelten bisher die ungünstigeren vertraglichen Stornobedingungen.

Geld zurück – geht das?

Wer ein teureres Flex-Ticket ohne Zugbindung gekauft hat, kann grundsätzlich immer stornieren und bekommt den vollen Preis zurück. Bei Billigtickets geht das nicht oder nur eingeschränkt. Die Regierung hat aber eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die jetzt bis 14. Juni verlängert wurde. In der Rechtsprechung gilt das als ausreichender Grund, dass Kunden für diese Zeit gebuchte Reisen kostenlos stornieren können und ihr Geld zurückverlangen können. Denn die Geschäftsgrundlage für die Reise ist damit entfallen. Gutscheine müssen nach bisher geltendem Recht nicht akzeptiert werden.

Gutschein: Weil viele ihre Bahncards derzeit nicht nutzen können, gibt es von der Bahn Gutscheine.
Gutschein: Weil viele ihre Bahncards derzeit nicht nutzen können, gibt es von der Bahn Gutscheine.
© dpa

Gibt es eine Erstattung für Bahncards?

Die Rabattkarten sind in Zeiten wertlos, in denen wegen Corona und Reisewarnungen auf das Bahnfahren möglichst verzichtet werden sollte. Inhaber einer Bahncard 25, 50 und auch Eigentümer von Probekarten erhalten für die Einschränkungen einen Reisegutschein. Für die BC 25 (2. Klasse) gibt es zehn Euro, für die BC 50 (1. Klasse) 50 Euro Guthaben.

Zur Startseite