Hohe Summen: Dahin fließen Berliner Geldstrafen und Bußgelder
Wer vor Gericht zahlen muss, wird zum Wohltäter. Das Geld geht oft an soziale Träger. Andere Vergehen füllen die Bezirkskassen - zumindest kurzfristig
Eigentlich dürften sich Angeklagte über den folgenden Richterspruch freuen: Das Verfahren wird eingestellt. Die Erleichterung trübt jedoch schnell, dass Beschuldigte meistens dafür zahlen müssen. In der Regel wird nämlich eine Geldauflage fällig. Was die einen ärgert, freut die anderen. Denn bis auf wenige Ausnahmen gehen verhängte Geldauflagen an soziale Einrichtungen. Die Berliner Justiz sammelte 2017 dafür fast sieben Millionen Euro ein.
Zu den Profiteuren gehört die Berliner Tafel. Im vergangenen Jahr bekam der Verein fast 100 000 Euro aus insgesamt mehr als hundert verhängten Geldauflagen zugewiesen. „Die Einnahmen sind für uns sehr wichtig, da wir unsere Arbeit nur über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren“, sagt die Tafel-Vorstandsvorsitzende Sabine Werth. Immerhin sieben Prozent der gesamten Einnahmen haben die unfreiwilligen Spenden ausgemacht. Im Jahr zuvor waren es sogar zehn Prozent.
Gerichte können Empfänger frei bestimmen
Was den Spendern vorgeworfen wurde, weiß Werth nicht. „Wir bekommen nur den Namen, die Höhe des Betrags und die Zahlungsmodalitäten mitgeteilt.“ Dazu gehört etwa die Information, mit wie vielen Tagessätzen der Spender seine Geldauflage begleichen muss. Außerdem müsse die Tafel das Gericht informieren, sobald der Betrag vollständig eingegangen ist.
Die Hürden für Organisationen, um Geld zu bekommen, sind niedrig: Sie müssen lediglich als gemeinnützig im Verzeichnis der Berliner Justizbehörden gelistet sein. Mehr als 1000 Träger sind darin zu finden. Bundesweit agierende Organisationen brauchen darüber hinaus eine Zweigstelle in Berlin oder müssen zumindest Projekte in der Hauptstadt nachweisen können.
Welche Vereine die Staatsanwälte dann als Empfänger vorschlagen, entscheiden diese übrigens selbst. Sie müssten sich auch nicht an Kriterien halten, die über die Gemeinnützigkeit der Vereine hinausgehen, heißt es aus der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Welche Beweggründe der Staatsanwälte beim Geldverteilen eine Rolle spielen, habe man noch nicht untersucht. „Die Vielzahl der bedachten Organisationen zeigt aber, dass es offenbar vielfältige Gründe gibt“, erklärt ein Sprecher der Senatsverwaltung. 2017 ging das Geld an 350 verschiedene Einrichtungen.
Bremer Justizsenator änderte die Vergabepraxis
In einem anderen Fall waren die Staatsdiener aber offenbar nicht ganz so unabhängig wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt. In Bremen sollen zwei Oberamtsanwälte über sieben Jahre hinweg denselben zwei Sportvereinen insgesamt mehr als 50 000 Euro zugeschanzt haben, während andere Vereine fast nichts bekommen hätten. Das Recherchebüro Correctiv hatte den Fall vor knapp einem Jahr öffentlich gemacht, es ging um den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Der Bremer Justizsenator reagierte und schränkte die Praxis ein: Bei Zuweisungen müssen Gerichte nun die Zustimmung der zuständigen Abteilungsleiter der Staatsanwälte einholen. Geht es um Summen über 10 000 Euro, muss der Behördenleiter einbezogen werden.
Soziale Einrichtungen erhalten die Spenden aber nicht nur aus direkten Zuweisungen der Gerichte. In Berlin fließen die Beträge teilweise auch erst in einen Sammelfonds, aus dem einmal pro Quartal an die Vereine ausgeschüttet wird. Um in den Kreis der Profiteure aufgenommen zu werden, müssen sich gemeinnützige Vereine vorher bewerben und den Verwendungszweck angeben. Wer wie viel bekommt, entscheidet dann ein eigens eingesetztes Gremium bestehend aus einem Richter, einem Staatsanwalt sowie einem Vertreter der Senatsverwaltung für Justiz.
Verkehrssünder füllen die Kassen
Ein wichtiger Unterschied: Geldauflagen sind nicht gleich Geldstrafen. Wird ein Angeklagter zu einer Zahlung verurteilt, geht das Geld in der Regel in die öffentlichen Kassen. Und das macht den weitaus größeren Teil der Zahlungen aus. Rund 38 Millionen schlugen hier vergangenes Jahr zu Buche – die Verfahrenskosten sind da allerdings einberechnet. Und auch Verkehrssünder füllen mit ihren Bußgeldern die Senatskassen. Im Jahr 2017 sammelte die Berliner Bußgeldstelle 75 Millionen Euro aus insgesamt 3,7 Millionen Verstößen ein. Größte Einnahmequelle: die Radarfalle im Britzer Tunnel. Mehr als 100 000 Fahrer werden hier jedes Jahr geblitzt.
Teuer kann es nicht nur im Straßenverkehr werden. Wer etwa beim Kippenwerfen erwischt wird, muss mitunter kräftig zahlen. Zuständig dafür sind die einzelnen Bezirke – und die haben teilweise ihre eigenen Bußgeldkataloge. So kommt es, dass Lichtenberger für die unrechtmäßige Entsorgung von Zigarettenresten nur 20 Euro abdrücken müssen, während Raucher in Pankow sogar bis zu 100 Euro für die weggeworfene Kippe zahlen.
Die Freude über Einnahmen währt nur kurz
Die Bezirke bearbeiten Ordnungswidrigkeiten aller Art, erklärt die Bezirksstadträtin für Finanzen in Friedrichshain- Kreuzberg, Clara Herrmann (Grüne). Das geht vom illegalen Grillen über Falschparken bis hin zur Zweckentfremdung von Wohnungen. Der Bezirk geht sehr aktiv gegen illegale Untervermietung vor. Denn in der Hauptstadt gilt seit August ein neues Gesetz: Wer mehr als 50 Prozent der Fläche seines Hauptwohnsitzes zur Verfügung stellt oder seine Zweitwohnung mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermietet, benötigt eine Genehmigung. Hat ein Vermieter die nicht, drohen hohe Bußgelder. Mehr als 280 000 Euro hat das laut Herrmann für 2018 bislang eingebracht. Das wird noch mehr werden, denn der Bezirk hat Bußgelder von einer Million angeordnet.
Über sprudelnde Einnahmen können sich Finanzstadträte wie Herrmann aber nur kurz freuen. Fließen nämlich besonders viele Bußgelder in die Bezirkskasse, rechnet der Berliner Senat in den darauffolgenden Jahren mit ähnlich hohen Einnahmen – und gibt den Bezirken deshalb weniger Geld. Sie werden für das Bestrafen also selbst bestraft.
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