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"Kulturgut Buch": Die Buchpreisbindung dient seinem Schutz.
© KNA

Streit um Buchpreisbindung: Bundesgerichtshof verbietet Amazon Buchrabatte

Wer alte Bücher eingetauscht hat, konnte beim Internethändler Amazon neue Titel billiger bekommen. Das geht nicht, sagt der BGH. Die Richter stärkten damit die deutsche Buchpreisbindung.

Schlappe für Amazon: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag eine Rabattaktion des Internetkonzerns untersagt (Az: I ZR 83/14) und damit die deutsche Buchpreisbindung gestärkt. Beim sogenannten Trade-In-Programm können Kunden beim Onlinehändler gebrauchte Bücher gegen einen Wertgutschein eintauschen. Vor vier Jahren hatte das Unternehmen in einer Werbeaktion zur Weihnachtsferienzeit neben dem Wertgutschein noch eine Fünf-Euro-Gutschrift angeboten, wenn man mindestens zwei alte Bücher eingeschickt hatte. Der Knackpunkt: Der Gutschein konnte auch beim Kauf preisgebundener Bücher eingesetzt werden, für den BGH ein Verstoß gegen die gesetzliche Buchpreisbindung.

Unternehmen testen die Schranken

Immer wieder testen Unternehmen aus, wie weit die Schranken der Buchpreisbindung reichen. Denn große Anbieter wie Amazon, aber auch Ketten wie Thalia oder Hugendubel könnten vor allem Bestseller, die in großen Auflagen erscheinen, viel billiger verkaufen als es derzeit der Fall ist. Dass das nicht geschieht, liegt an der Buchpreisbindung. Für neue Bücher legen die Verlage die Preise fest, die dann für jeden Händler gelten – egal, ob man das Werk im kleinen Buchladen um die Ecke oder übers Internet kauft. Das Buchpreisbindungsgesetz will so das „Kulturgut Buch“ schützen.

Von der Preisbindung profitieren vor allem die kleinen Verlage und Buchhandlungen. Ohne den Preisschutz könnten sie nämlich nicht mit den Großen mithalten. Die Folge: Bestseller würden billiger, Nischenliteratur teurer. Und manch kleiner Verlag und viele kleine Buchläden, die heute noch in vielen Kiezen zu finden sind, müssten aufgeben.

Deshalb kämpft der Börsenverein des deutschen Buchhandels gegen jeden Versuch, die Buchpreisbindung aufzuweichen. So auch im Fall des Internetriesen Amazon - mit Erfolg. „Es lag ein Verstoß gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung vor“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher am Nachmittag.

Die Buchpreisbindung ist keine deutsche Erfindung. Es gibt sie auch in vielen anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien und den Niederlanden. In der Schweiz wurde die Buchpreisbindung 2007 abgeschafft, seitdem, so sagt der Börsenverein, sind die Preise gestiegen. Die USA oder Großbritannien sind buchpreisbindungsfrei. Importe aus Ländern, die keine Buchpreisbindung kennen, unterliegen auch in Deutschland nicht der Preisbindung. Gleiches gilt für Mängelexemplare, die aber entsprechend gekennzeichnet sein müssen, Räumungsverkäufe und ältere Bücher, bei denen die Verlage die Festpreise selbst aufgehoben haben.

Gabriel will Preisbindung auch für E-Books

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist ein Freund der Preisbindung. Er will nicht nur an ihr festhalten, sondern das Instrument auch auf E-Books erweitern. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist bereits von den Bundesländern und Verbänden geprüft worden und im Juni bei der EU-Kommission notifiziert worden. „Die Kommission hat jetzt drei Monate Zeit, danach kann der Entwurf ins Bundeskabinett“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums dem Tagesspiegel.

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