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Großes Durcheinander: Autofahrer verlieren hier schnell die Nerven und den Überblick.
© PNN / Ottmar Winter

Mehr Parkzonen, höhere Gebühren: Berlins Verkehrssenatorin will Parken teurer und schwieriger machen

Gratis-Parken wird weiter eingeschränkt, Anwohner sollen mehr zahlen: Was kommt auf Berliner Autofahrer zu – und wie parkt man eigentlich richtig?

Schnell mal gratis das Auto im Hansaviertel in Moabit abstellten – damit ist ab dem 1. April Schluss. Der Bezirk Mitte weitet die Parkraumbewirtschaftung aus. Auf dem Moabiter Werder und im Hansaviertel sollen kostenpflichtige Parkzonen eingerichtet werden. Das sei aufgrund des hohen Parkdrucks in diesem Gebiet nötig, heißt es beim Bezirksamt. Die Einführung der Parkzonen soll Verkehr, Lärm und Luftverschmutzung verringern.

„Der öffentliche Raum ist ein knappes und schützenswertes Gut und muss entsprechend reguliert werden – hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an“, sagt Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne).

Damit die Parkzonen auch die gewünschten zusätzlichen Einnahmen für die Bezirkskasse generieren, wird ab April kontrolliert. Dafür hat das Ordnungsamt einen neuen Standort in der Zwinglistraße bezogen. Darüber hinaus sollen in diesem Jahr weitere Parkzonen in Moabit entstehen. Anwohnerinnen und Anwohner will das Bezirksamt mit Flyern informieren. Anwohnerparkausweise können online beantragt werden.

Parken dürfte nicht nur in Moabit, sondern auch an vielen anderen Stellen Berlins teurer werden. Das hat zwei Gründe. Zum einen soll es deutlich mehr Parkzonen geben. Im Rahmen des Luftreinhalteplans hatte der Senat im Juli 2019 beschlossen, die Parkzonen innerhalb des S-Bahn-Rings deutlich auszuweiten. Statt 40 Prozent des Gebiets sollen es zunächst 75 Prozent sein. Später soll der gesamte Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings kostenpflichtiges Anwohnerparken werden. Eine entsprechende Vorlage von Verkehrssenatorin Regine Günther liegt dem Senat vor.

Hinzu kommt: In sämtlichen Parkzonen innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings müssen Anwohner künftig mit höheren Gebühren rechnen. Seit Jahren liegen diese bei 20,40 Euro für zwei Jahre, also bei 10,20 Euro im Jahr. Im vergangenen Sommer hatte der Bundesrat den Weg für eine Erhöhung frei gemacht. Die Länderkammer hatte es den Ländern frei gestellt, über die Höhe der Gebühren zu entscheiden und sie heraufzusetzen.

Blau-weißes Schild für eine Anwohnerparkzone in Berlin.
Anwohnerparkzone in Berlin - aber nicht exklusiv.
© imago images/Seeliger

Berlin will von dieser neuen Freiheit Gebrauch machen, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Verkehr dem Tagesspiegel mit: „Wir wollen dem Parken im knappen öffentlichen Raum einen angemesseren Preis geben. Damit sorgen wir für mehr Flächengerechtigkeit und schaffen einen Anreiz zum Umstieg auf stadtverträglichere Mobilität.“ Ob das über das Abgeordnetenhaus geschehen soll oder über eine Gesetzesvorlage der Senatsverwaltung, ist noch offen. In diesem Rahmen soll dann auch über konkrete Beträge gesprochen werden.

ADAC warnt vor zu hohen Gebühren

Der ADAC warnt davor, die Autofahrer zu überfordern. Dass die Gebühren steigen, findet auch der Autoverband gut, der bisherige Höchstsatz decke häufig noch nicht einmal den Verwaltungsaufwand. Eine deutliche Erhöhung der Gebühr wäre jedoch „unverhältnismäßig“, kritisiert eine Sprecherin. „Im Unterschied zur Parkgebühr, die für die konkrete Nutzung eines Stellplatzes anfällt, stellt die Gebühr für den Bewohnerparkausweis keine Garantie dar, sein Fahrzeug dort auch tatsächlich abstellen zu können, etwa weil der Parkraum zum Suchzeitpunkt erschöpft ist.“

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Keine Frage: Parken wird in Berlin immer komplizierter. Einen Parkplatz zu finden, ist manchmal gar nicht so einfach. Nicht selten kurven Autofahrer mehrmals um den Block, bis sie eine Parklücke finden. Manche geben auch genervt auf und stellen sich doch eben mal ins Halteverbot. Doch das kann teuer werden.

Bundesregierung wollte Bußgelder erhöhen

Die Bundesregierung wollte die Bußgelder fürs Falschparken kräftig erhöhen. Parken auf Fuß- und Radwegen sowie in zweiter Reihe sollte nicht mehr wie bisher 55, sondern bis zu 100 Euro kosten. Wer beim Parken andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder länger als eine Stunde auf dem Fuß- oder Radweg steht, sollte zusätzlich einen Punkt in Flensburg riskieren.

Zu viele Autos, zu wenig Parkraum: In Großstädten ist das ein Problem.
Zu viele Autos, zu wenig Parkraum: In Großstädten ist das ein Problem.
© imago images / Jonas Walzberg

Doch wegen eines Formfehlers haben die Bundesländer den neuen Bußgeldkatalog im Rahmen der Reform der Straßenverkehrsordnung nicht in Kraft gesetzt, das betrifft auch Berlin. Hier gelten also vorerst die alten Bußgeldsätze weiter.

Wo Parken verboten ist

Laut Straßenverkehrsordnung ist Parken vor Grundstücksein- oder .ausfahrten sowie über Schachtabdeckungen verboten, wenn dort eine Beschilderung das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Auch vor Bordsteinabsenkungen darf niemand parken.

Parken oder Halten?

Den Unterschied klärt die Straßenverkehrsordnung: Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten stehen lässt, der parkt. Das gilt etwa, wenn jemand auch nur kurz in einen Laden geht, um sich einen Kaffee zu holen, oder die Einkäufe im Haus abstellt. Denn beim Halten muss das Fahrzeug die ganze Zeit über in Sichtweite sein, um es gegebenenfalls schnell wegfahren zu können.

Verkehrswende: Berliner sollen auf das Rad umsteigen.
Verkehrswende: Berliner sollen auf das Rad umsteigen.
© imago images / photothek

Übrigens hilft es auch nicht, die Warnblinkanlage anzuschalten, um aufs Halten aufmerksam zu machen. Im Gegenteil: Laut Straßenverkehrsordnung darf den Warnblinker nur setzen, „wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht“.

Wo darf ich nicht halten?

Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Halten an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, auf Ein- und Ausfädelungsstreifen, in scharfen Kurven, auf Bahnübergängen sowie vor und in Feuerwehrausfahrten. Auch auf der Fahrbahn in zweiter Reihe zu halten, ist nicht erlaubt. Um jemanden aussteigen zu lassen, kann man sich alternativ zum Beispiel an eine Bushaltestelle stellen.

Knöllchen: Die Bundesregierung wollte die Bußgelder erhöhen, das hat nicht geklappt.
Knöllchen: Die Bundesregierung wollte die Bußgelder erhöhen, das hat nicht geklappt.
© picture alliance / dpa

Rot, mit rundem Rand und rotem Kreuz auf blauem Hintergrund – dieses Schild stellt klar: In diesem Bereich darf niemand halten und schon gar nicht parken. Ein beziehungsweise zwei weiße Pfeile markieren den Beginn der Halteverbotszone.

Eingeschränktes Halteverbot zeigt das ebenfalls runde und rot eingerahmte Schild mit einem roten diagonalen Strich auf blauem Grund. Hier darf niemand parken, kurzes Halten, etwa zum Be- oder Entladen oder falls jemand aus- oder einsteigen möchte, ist jedoch erlaubt. Manche Zusatzschilder geben einen Zeitraum an, in dem das Halteverbot gilt. Beim Zusatz „werktags“ ist auch der Samstag eingeschlossen. Außerhalb der beschilderten Zeiträume darf in Halteverbotszonen auch geparkt werden.

In Fahrtrichtung rechts parken?

"Möglichst platzsparend“ soll das Fahrzeug abgestellt werden – so gibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Fahrer von Kleinstwagen nehmen das immer wieder zum Anlass, um sich schräg oder quer in die Parklücke zu quetschen.

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Das könnte man für kreativ halten, aber meistens erwartet sie dafür jedoch ein Knöllchen. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Fahrer ihr Auto möglichst dicht am Fahrbandrand parken sollten, was in diesem Fall nicht gegeben ist. Gerade im Dunkeln ist es in jedem Fall sicherer, in Fahrtrichtung rechts zu parken. Denn die Rückscheinwerfer reflektieren und machen so auf das parkende Auto aufmerksam.

Auch auf privaten Parkplätzen drohen Strafen für Parkverstöße.
Auch auf privaten Parkplätzen drohen Strafen für Parkverstöße.
© Ottmar Winter PNN

Strafzettel auf Privatparkplätzen

Auch auf Parkplätzen von Supermärkten oder Möbelhäusern kann man Strafzettel bekommen. Häufig sind die Gebühren dort teurer als im öffentlichen Raum. Mehr als doppelt so hoch sollten sie jedoch nicht sein. Seit Dezember 2019 herrscht zusätzlich Klarheit: Fürs Falschparken und die damit verbundene Strafe ist der Fahrzeughalter verantwortlich.

Geklagt hatte eine Frau, die auf einem Klinik-Parkplatz einmal zu lang und einmal in einer für Mitarbeiter reservierten Zone geparkt hatte und dafür Strafe zahlen sollte. Ihre Begründung: Sie selbst habe das Auto nicht gefahren und abgestellt. Das ließen die Richter des Bundesgerichtshofs jedoch nicht gelten (Az XII ZR 13/19). Schließlich könne die private Firma, die sich um den Parkplatz kümmere, nicht nachweisen, wer das Auto falsch geparkt habe. Darum müsse der Fahrzeughalter Auskunft geben oder im Zweifel eben selbst zahlen.

Und was gilt, wenn der Parkscheinautomat nicht funktioniert? Dann muss man zum nächsten gehen. Funktioniert auch der nicht, kommt die Parkscheibe zum Zuge. Die angegebene maximale Parkzeit darf auch damit nicht überschritten werden.

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