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Im Vergleich zur Technologie 4G (LTE) ist 5G um ein Vielfaches schneller.
© imago/Westend61

Einigung von Regierung und Bundesnetzagentur: Bei neuem 5G-Mobilfunk regionales Roaming geplant

Um die Auflagen für den Mobilstandard 5G tobt seit Monaten eine heftige Debatte. Ein Kompromiss soll den Ausbau in ländlichen Regionen erleichtern.

Beim Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration 5G in Deutschland soll es auch ein sogenanntes regionales Roaming geben. Darauf haben sich Bundesregierung und Bundesnetzagentur nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in gemeinsamen Gesprächen am Montag verständigt. Mit der Versorgungsauflage soll eine bessere Versorgung im ländlichen Raum mit dem mobilen Breitband-Internet erreicht werden. Im Vergleich zur Technologie 4G (LTE) ist 5G um ein Vielfaches schneller.

Demnach kann ein regionales Roaming angeordnet werden, wenn an Bundes- und Landstraßen sowie Wasserwegen wegen hoher Kosten nur ein Telekommunikationsunternehmen ein Netz ausbaut. In diesem Falle solle dieses Unternehmen anderen Anbietern die Infrastruktur gegen ein reguliertes Entgelt überlassen. Ein sogenanntes nationales Roaming - also für die gesamte Fläche Deutschlands -, wie es zuvor immer wieder in der Diskussion war, ist aber nicht vorgesehen.

Nationales Roaming wäre gut für Markteinsteiger gewesen

Ein nationales Roaming hätte Neueinsteigern wie United Internet (mit Marken wie 1&1) den Einstieg in den 5G-Markt erleichtert, weil dann die Netze der Konkurrenz als Lückenfüller hätten dienen können. Insbesondere die Deutsche Telekom hatte dieses Konzept als „Trittbrett-Fahrerei“ kritisiert.

„Wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen falsch gesetzt werden oder überzogen sind, droht Deutschland ein industriepolitisches Desaster“, warnte Telekom-Chef Tim Höttges am Donnerstag. Neben der Telekom befürchtet auch der Netzbetreiber Vodafone, dass bei einem nationalen Roaming die nötigen Investitionen ausbleiben könnten, weil Wettbewerber ohne eigenes Netz überproportional davon profitieren würden. Entsprechende Verpflichtungen würden den Ausbau im ländlichen Raum eher verhindern, heißt es von der Telekom.

Für ein nun geplantes begrenztes regionales Roaming wäre eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr notwendig, hieß es. Die Bundesnetzagentur will Ende November die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. Der Bund erwartet Milliardeneinnahmen.

Thema auch für Autobahnen, Bundesstraßen und Schiene besprochen

Neben dem regionalen Roaming wurden laut Kreisen zwischen Politik und Netzagentur weitere Versorgungsauflagen besprochen, etwa für Autobahnen, Bundesstraßen und die Schiene. Daneben geht es um die Übertragungsgeschwindigkeit. Zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen solle es Sanktionsmöglichkeiten geben.
Ein erster Entwurf der Netzagentur zu den 5G-Vergaberegeln war in der Politik auf breite Kritik gestoßen, dabei ging es vor allem vor um die Flächenversorgung. Viele Politiker aus Regierung und Opposition forderten eine komplette Abdeckung der Fläche mit 5G-Netzen. Provider wie die Deutsche Telekom verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Abdeckung der Fläche in Deutschland wirtschaftlich unsinnig und technisch nicht notwendig sei. (dpa)

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