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Der BGH hat entschieden: Bei Rückforderungsansprüchen bei Verbraucherkrediten gilt die gesetzliche Frist von zehn Jahren.
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Update

BGH-Urteil: Banken müssen Gebühren zurückzahlen

Lange haben Banken unzulässig Gebühren für Darlehen kassiert. Jetzt können Kunden ihr Geld zurückverlangen – und zwar auch nach Jahren.

Das Auto, die neue Küchenzeile oder eine Couch fürs Wohnzimmer: Wer das Geld dafür nicht hat, leiht es sich bei der Bank. Zusätzlich zu den Zinsen haben die Institute für solche Ratenkredite in der Vergangenheit eine Bearbeitungsgebühr verlangt – zu Unrecht. Bankkunden, die in den vergangenen zehn Jahren solche Gebühren gezahlt haben, können diese jetzt zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass die Verjährungsfrist von drei Jahren erst 2011 begonnen hat. Das heißt: Auch Gebühren für Altkredite können zurückverlangt werden. Für den einzelnen Verbraucher sind die Beträge oft überschaubar. Doch auf die Banken können insgesamt Rückforderungen in Milliardenhöhe zukommen.

Die Gebühren müssen die Banken selbst tragen

Lange haben die Institute argumentiert, eine Gebühr für die Kreditbearbeitung nehmen zu müssen. Schließlich prüfen sie zum Beispiel die Bonität der Kunden, um sicherzugehen, dass diese den Kredit auch zurückzahlen können. Dabei ist das in ihrem eigenen Interesse. Die Kosten dafür den Kunden aufzubürden, sei unangemessen, urteilte der BGH. Im Mai bereits erklärte er die Gebühren in letzter Instanz für unwirksam.

Doch wenn Kunden ihre Gebühren – oft mehrere hundert Euro – dann von der Bank zurückforderten, gab es immer wieder Streit um die Verjährung. Im Gesetz sind drei Jahre festgelegt. Doch ab wann laufen die? Um diese Frage wird gegenwärtig vor vielen Gerichten gefochten. Allein beim BGH in Karlsruhe liegen derzeit über siebzig Verfahren dieser Art. Über zwei Musterfälle hat der Bankensenat des BGH am Dienstag entschieden.

Geklagt hatten zwei Privatpersonen

Es ging dabei um zwei Privatpersonen aus Mönchengladbach und Stuttgart. Der Kunde aus Mönchengladbach zahlte zwischen 2006 und 2011 für drei Darlehen rund 2000 Euro Gebühren. Der Mann aus Stuttgart leistete 2008 eine Gebühr von 555 Euro. Als die beiden ihr Geld später zurückverlangten, beriefen sich die Banken auf die Verjährung. Der Kunde in Mönchengladbach sollte nur einen Teilbetrag für die später abgeschlossenen Kreditverträge zurückerhalten, der Kunde in Stuttgart hingegen sollte leer ausgehen.

Die Lage war verzwickt. Die drei Jahre der Verjährung beginnen zu laufen, wenn der Verbraucher von seinen Ansprüchen Kenntnis haben konnte. Nun hatte der BGH aber über Jahre Bankgebühren für zulässig erklärt. Erstmals wurden rechtliche Zweifel im Jahr 2008 geäußert. Erst danach begannen neue Klagen, es folgten Entscheidungen der Oberlandesgerichte, 2014 dann die endgültige Wende des BGH: Die Gebühren sind unzulässig. Wann konnte ein Verbraucher nun über seine Rückforderungsansprüche Bescheid wissen? Diese Frage hat der BGH jetzt endgültig beantwortet.

Ab dem Jahr 2011 hatte sich in der Rechtsprechung eine neue Linie durchgesetzt. Die Oberlandesgerichte hatten die Gebühren für unwirksam erklärt. Deshalb, so der BGH, gab es für Verbraucher seit 2011 eine realistische Chance, einen Rechtsstreit mit Erfolg zu führen. Entsprechend beginne die Verjährungsfrist von drei Jahren auch erst im Jahr 2011. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 348/13 und 17/14) Damit können jetzt Bankkunden Kreditgebühren auch aus Altverträgen zurückfordern. Das geht zurück bis ins Jahr 2004. Denn im Gesetz gibt es auch die absolute Verjährungsgrenze von zehn Jahren.

Für die Verbraucher ist das Urteil ein gutes Zeichen

Somit stärkt das BGH-Urteil die Rechte der Bankkunden. „Das ist ein gutes Zeichen für die Verbraucher“, sagte am Dienstag Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Banken müssten einsehen, dass die Rechtslage jetzt eindeutig sei. „Einige Banken haben sich zuletzt immer noch darum gedrückt, Verbrauchern die Gebühren zurückzuzahlen.“

Denn für die Institute geht es um eine ganze Menge Geld. Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Banken in den Jahren von 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässige Bearbeitungsgebühren kassiert, wenn Kunden Autos oder Fernseher mit Ratenkrediten finanzierten. Das neue Urteil könnte nun etliche Verbraucher dazu animieren, die Gebühren zurückzuverlangen. „Viele betroffene Bankkunden, die bislang mit einer Klage noch gewartet haben, dürften nun aktiv werden“, sagte Rechtsanwältin Stephanie Quast.

Verbraucherschützer raten Kunden sich schriftlich an ihre Bank zu wenden (siehe Kasten). Und sie sollten auch dann nicht aufgeben, wenn das Instiut auf Zeit spielt. Denn manche Bank, vermutet Pauli, dürfte nun darauf spekulieren, dass die Bankkunden einknicken.

Ursula Knapp

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