BGH-Urteil: Kreditgebühren sind unzulässig
Banken dürfen für Verbraucherkredite keine Extra-Kosten verlangen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
Darauf haben die Verbraucherschützer seit Jahren gewartet. Banken dürfen für einen Verbraucherkredit künftig keine Bearbeitungsgebühr mehr verlangen, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden. Zusätzlich zu den Zinsen hatten die Kreditinstitute in der Vergangenheit ihren Kunden eine Gebühr in Höhe von ein bis drei Prozent der Kreditsumme in Rechnung gestellt. Wer also ein Darlehen von 10 000 Euro in Anspruch nahm, musste zwischen 100 und 300 Euro extra zahlen. Das geht nun nicht mehr. Die Bearbeitung des Kredits erfolge im Interesse der Bank, begründete der BGH seine Entscheidung. Die Kosten dafür den Kunden in Rechnung zu stellen, würde sie unangemessen benachteiligen.
Die Urteile ergingen in zwei Musterprozessen gegen die National-Bank und die Postbank. Die Entscheidung hat aber auch für andere Kreditinstitute grundsätzliche Bedeutung. Vor deutschen Gerichten sind noch immer etwa 3000 Einzelverfahren mit ähnlichen Fällen anhängig.
Die Banken müssen die Gebühren zurückerstatten
„Für die Banken wird das jetzt richtig teuer“, sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Allein die Postbank soll durch das Urteil rund 200 000 Euro verlieren. Denn die Bank muss nicht nur in Zukunft die Bearbeitungsgebühr streichen. Kunden können jetzt auch bereits gezahlte Gebühren zurückfordern (siehe Kasten). Die Verjährungsfrist dafür beträgt drei Jahre. Allerdings wird vor Gericht noch darüber gestritten, ob die Verjährungsfrist sogar zehn Jahre zurückreicht.
In den Musterverfahren vor dem BGH hatte ein Kunde einen Online-Kredit über 40 000 Euro bei der Postbank aufgenommen, für den er eine Bearbeitungsgebühr bezahlte. Die 1200 Euro hat die Bank ihm gleich von der ausgezahlten Summe abgezogen. Wenig später klagte der Kreditnehmer und wollte die 1200 Euro zurück. Im zweiten Fall hatte die „Schutzgemeinschaft für Bankkunden“ gegen eine Klausel der National-Bank geklagt. Die verlangte ein Prozent des Darlehensbetrags für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden sowie für Vorbereitung und Überwachung des Darlehens.
Die Zusatzgebühr benachteiligt die Kunden
Die Banken verteidigten ihre Bearbeitungsgebühr als rechtmäßig. Die Gebühren seien aus dem "effektiven Jahreszins" ersichtlich.. Allerdings waren die National-Bank und die Postbank schon in den Vorinstanzen mit ihrer Argumentation gescheitert; das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Hamm hatten jeweils den Klägern Recht gegeben. Doch geändert hat sich in der Praxis wenig. Denn die übrigen Banken argumentierten, es handele sich um Einzelentscheidungen, die für sie nicht bindend seien. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben 15 Kreditinstitute abgemahnt, die Bearbeitungsgebühr nicht mehr zu erheben.
Der BGH urteilte jetzt, mit einer Zusatzgebühr für den Kredit würden die Kunden unangemessen benachteiligt. Das sei der Fall, denn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, die Vorbereitung des Kreditvertrages und Überprüfung der Zahlungen erfolgten im Interesse der Bank. Sie müsse ihre Kosten über die Kreditzinsen abdecken.
Seit zwei Jahren sind etliche Prozesse geführt worden
Ein Urteil des BGH-Bankensenats war bereits 2012 erwartet worden. Damals zog eine Sparkasse aber kurz vor der Karlsruher Verhandlung ihre Revision zurück. Das Kreditinstitut zog es vor, lieber einen einzelnen Prozess um die Bearbeitungsgebühr zu verlieren als ein flächendeckend geltendes BGH-Urteil zu Ungunsten der Banken hinnehmen zu müssen. Deshalb wurden seit zwei Jahren überall im Land Prozesse geführt, ohne dass es eine Leitentscheidung aus Karlsruhe gab. Kunden, die bei ihrem Geldhaus die Gebühren schriftlich zurückforderten, wurden in der Regel abgebügelt. Nur 5,5 Prozent der Banken haben den Kunden die Kosten bislang erstattet, zeigt eine Untersuchung des VZBV. „Viele haben die Erstattung mit dem Hinweis verweigert, dass die BGH-Entscheidung noch ausstand“, sagt Bankenreferent Pauli.
Die Geldhäuser selbst verteidigten die bisherige Praxis am Dienstag. „Das Bearbeitungsentgelt war für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent“, hieß es beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Höhe der Gebühren sei den Kunden im Beratungsgespräch mitgeteilt worden.
Was Verbraucher jetzt tun sollten
Nicht jede Bank erhebt Gebühren für die Kreditvergabe. Wer derzeit noch einen Kredit zurückzahlt, sollte deshalb zunächst einen Blick in den Vertrag werfen. Die Bearbeitungsgebühr muss darin separat aufgeführt werden. Ist das der Fall, können Verbraucher sie zurückfordern. Sie sollten das schriftlich tun und auf das BGH-Urteil (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) verweisen. Einen Musterbrief zum Download bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an. Der Anspruch der Verbraucher verjährt nach drei Jahren – allerdings muss der Bundesgerichtshof noch klären, wann diese Frist beginnt: nach Abschluss oder nach Auslaufen des Vertrags. Auch wenn der Vertragsabschluss länger als drei Jahre her ist, sollten Anleger daher ihr Glück versuchen und die Gebühren zurückfordern, rät Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ursula Knapp
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