Öffentliche Aufträge: Auftragnehmer des Landes müssen Mindestlohn zahlen
Bei öffentlichen Aufträgen sollen Berliner Unternehmen ihren Mitarbeitern künftig neun Euro pro Stunde zahlen. Ein gut gemeintes Vorhaben – für viele Branchen aber gar nicht relevant.
Beim Unfallkrankenhaus soll der Haupteingang erneuert werden, bei der Deutschen Oper das Dach. Im Keller der Jugendstrafanstalt müssen 19 Schaltschränke ausgetauscht werden. Tag für Tag schreibt das Land Berlin öffentliche Aufträge aus. Wer sich künftig darum bewirbt, muss seinen Mitarbeitern aber mehr als den Mindestlohn bieten.
Zumindest will das die neue rot-rot-grüne Landesregierung. Im Koalitionsvertrag hat sie festgehalten, dass Firmen, die ab einer Auftragshöhe von 500 Euro für die öffentliche Hand arbeiten, einen Stundenlohn von mindestens neun Euro zahlen müssen. Wann genau der Vorschlag im Senat zur Entscheidung stehen wird, ist noch unklar. Es soll „im ersten Halbjahr 2017“ sein. Die Untergrenze soll mindestens alle zwei Jahre angehoben werden. Nach dem Grundsatz: „öffentliches Geld nur für gute Arbeit“.
Die Vereinbarung soll alle Beschäftigten des Auftragnehmers, seiner Subunternehmer und Leiharbeitskräfte betreffen, die eingesetzt werden. Die Umsetzung sei „ohne landesgesetzliche Regelung“ möglich, sagte eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz enthalte eine Ermächtigungsgrundlage, wodurch der Senat den Vergabemindestlohn unabhängig vom bundesweiten Mindestlohn problemlos anheben könnte. Das bestätigt eine Tarifexpertin des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Der Staat soll als Vorbild vorangehen
Doro Zinke, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, bewertet das Vorhaben der Koalition positiv: „Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, dass die von öffentlichem Geld bezahlten Beschäftigten von ihrer Vergütung leben können“, sagte sie. Selbst bei einer Vollzeitstelle sei es zum Beispiel für eine alleinstehende Person schwierig, mit dem Mindestlohn „über die Runden zu kommen“. Deswegen sei es sinnvoll, „die Freiheit auf Landesebene zu nutzen, um zumindest den Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben anzuheben.“ Sozusagen: Der Staat als Vorbild.
Für viele Branchen ist der gut gemeinte Schritt nur nicht relevant: Dachdecker bekommen seit dem 1. Januar 2017 einen Branchenmindestlohn von 12,25 Euro, Gerüstbauer elf Euro, ungelernte Maler und Lackierer 10,10 Euro und Wachschützer mindestens neun Euro.
Es profitieren nur Branchen, die keinen Tarifvertrag haben
Profitieren werden jene, für die kein Tarifvertrag besteht. Zum Beispiel Hilfskräfte bei Caterern, die sich um das Mittagessen in Kitas und Schulen kümmern. „Wenn die Löhne steigen, steigen aber auch die Preise“, sagte Rolf Hoppe, Geschäftsführer des Anbieters Luna und Sprecher des Verbands der Schulcaterer. Mit der Anhebung des bundesweiten Mindestlohns auf 8,84 Euro Anfang des Jahres soll der Preis pro Mahlzeit von 3,25 auf 3,35 Euro steigen. Bei einem Mindestlohn von neun Euro würden es noch mal zehn Cent mehr werden. Der Wettbewerber Sodexo sprach von einer Preissteigerung zwischen sechs und zehn Cent. „Die Lohnkosten liegen immerhin bei über 45 Prozent“, erklärte Hoppe. Er geht davon aus, dass das Land Berlin die zusätzlichen Kosten übernimmt und „nicht auf die Eltern umverteilt“.
Zudem kritisiert Andreas Fleischer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), dass Berlin „trotz der angespannten Haushaltslage“ über die bundesweite Regelung von 8,84 Euro hinausgehen wolle. Für den Staat würden Ausschreibungen dadurch teurer werden und es würden sich weniger Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben. „Der zusätzliche Aufwand dürfte gerade kleine und mittlere Betriebe abschrecken“, sagte Fleischer.
Schon jetzt findet das Land Berlin nur schwer Auftragnehmer
Fakt ist, dass das Land Berlin schon länger Probleme hat, Auftragnehmer zu finden. Viele Bau- und Handwerksbetriebe sind sowieso schon ausgelastet, weil sie viel zu tun haben. Andere Firmen scheuen den enormen Aufwand, die Fülle von Nachweispflichten. Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU, meinte: „Das ganze Prozedere muss dringend vereinfacht werden. Der Mindestlohn ist da das allerletzte Problem.“ Dass sich nicht genügend Firmen bewerben, sei auch ein Grund für den Sanierungsstau in Berlin. Allein bei den Schulen beträgt er zur Zeit mehr als vier Milliarden Euro.
Wie viele Aufträge das Land Berlin im vergangenen Jahr vergeben hat und in welcher Höhe, konnte die Wirtschaftsverwaltung nicht beantworten. Die Begründung: „Aufgrund der dezentralen Beschaffung und rund 1000 Vergabestellen lässt sich die Anfrage nicht beziffern.“ Heiko Glawe vom DGB Berlin-Brandenburg ärgert das. Der Senat würde als Richtwert angeben, dass er vier bis fünf Milliarden Euro dafür ausgebe. „Eine Lücke von einer Milliarde Euro? Andere Städte können die Summe bis auf den Cent benennen“, sagte er. Demnächst soll es wohl ein Software-Programm geben, in dem sämtliche Aufträge statistisch erfasst werden. Zuständig dafür sei laut der Wirtschaftsverwaltung aber momentan der Bund.
Das Problem: Es gibt kaum Kontrollen, ob die Firmen tatsächlich mehr zahlen
In Schleswig-Holstein soll der Vergabemindestlohn am 1. Februar von 9,18 Euro auf 9,99 Euro steigen. In Brandenburg liegt er seit dem 1. September bei neun Euro. Auf die Frage nach den bisherigen Erfahrungen – ob sich deswegen weniger Unternehmen beworben oder Anbieter höhere Rechnungen gestellt haben – konnte das Wirtschaftsministerium nichts sagen.
Einen Mindestlohn vorzuschreiben ist das eine. Dass er eingehalten wird, das andere. „Außer im Baugewerbe gibt es in Berlin kaum Kontrollen“, sagte Gräff. Der Gewerkschafter Glawe stimmt ihm zu. Er ist aber zuversichtlich, dass sich daran etwas ändert. Immerhin steht im Koalitionsvertrag auch, dass es mehr Kontrolleure geben soll. Ab wann und wie viele wird noch geprüft.
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