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Jürgen Resch, Chef der Abmahnorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH).
© AFP

Kampagne der DUH: Die Methoden der Deutschen Umwelthilfe im Kampf gegen eine Biotasche

Wie die Umwelthilfe eine Kampagne gegen eine Biotragetasche lostrat und vor Gericht ungeschoren davon kam. Brüssel sorgt dafür, dass das Taschenpatent nun europaweit vor einem Siegeszug steht. 

Wie genau muss es eine Nichtregierungsorganisation mit der Wahrheit nehmen? Werden an eine Organisation, die sich selbst den staatlich klingenden Namen "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) gegeben hat, sowie deren Chefs ähnlich strenge Maßstäbe bei öffentlichen Äußerungen angelegt wie etwa an diejenigen von Journalisten oder der Stiftung Warentest? Kann auch ein selbst ernannter Umweltverband finanziell zu Rechenschaft gezogen werden? Etwa dann, wenn Behauptungen durch hohe Repräsentanten oder in Pressemitteilungen, die auf wackeligem, womöglich gar gänzlich falschem Grund getätigt wurden, dazu beitragen,  dass einem Unternehmen nicht unerheblicher Schaden entstanden ist?

Um diese Fragen ging es bei einem jahrelangen Prozess-Marathon über mehrere Instanzen, den zwei Unternehmen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ausgefochten haben. Das Ergebnis vorweg: Die Umwelthilfe und ihr Geschäftsführer Jürgen Resch haben vor Gericht Erfolg gehabt. Die DUH, die sonst sehr klagefreudig ist, war bei diesem Rechtsstreit einmal nicht in der Rolle des Angreifers, sondern musste sich wehren. Es stand für sie viel Geld auf dem Spiel. Die Kläger, ein Händler aus der Nähe von Köln und ein Tütenhersteller aus Ostdeutschland, verlangten von Resch und seiner Organisation Schadenersatz in Höhe von 2,7 Millionen Euro. Eine Summe, die die Umwelthilfe mit einem Jahresetat von gut acht Millionen Euro bei einer juristischen Niederlage wohl in erhebliche finanzielle Turbulenzen gebracht hätte.

"Deutsche Umwelthilfe" - das klingt offiziell, ist es aber nicht

Alles begann 2012: Auslöser des Gerichtsstreits waren Bio-Tragetaschen. Das eine Unternehmen stellte sie her, das andere verkaufte sie mit Slogans wie „100 Prozent kompostierbar“, „So weit wie möglich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt“ oder „Ich halte, was ich der Umwelt verspreche“. Abbildungen von Blumen, Wiesen oder Schmetterlingen sollten die Botschaft der Umweltverträglichkeit unterstreichen. Die Tüten, gedacht als umweltfreundliche und ressourcenschonende Variante zur Plastiktüte aus Erdöl, waren bei den ganz großen Handelsketten im Sortiment, darunter Rewe und Aldi.

Als die Tüten auf dem Markt waren, griff DUH-Chef Resch an. Er reagierte mit einem Begriff, den er auch im Zusammenhang mit Autos, Grenzwerten und Verbrauchsangaben gern benutzt:  Er sieht Verbrauchertäuschung gegeben. „Verbrauchertäuschung von Aldi und Rewe mit angeblich kompostierbaren Einkaufstüten“ lautete die Überschrift in mehreren Pressemitteilungen, die im April 2012 heraus gingen. Weiter hieß es in der Mitteilung: Die als kompostierbar beworbenen Tragetaschen bestünden zu mehr als zwei Dritteln aus Erdöl und würden weder kompostiert noch recycelt. Resch zettelte eine öffentliche Kampagne gegen die Verwendung der Tüten an und machte, wofür er von vielen Unternehmen gefürchtet ist. Er mahnte Rewe und Aldi wegen der als Bio-Tragetaschen beworbenen Tüten ab. Und hatte Erfolg: Aldi und Rewe kriegten kalte Füße und nahmen die Tüte aus dem Sortiment.

Abmahnorganisation im Zwielicht

Doch die Hersteller und Verkäufer der Tüte ließen die Sache nicht auf sich sitzen. Schließlich ist die Tüte nach DIN EN 13432 als biologisch abbaubar, also kompostierbar, zertifiziert. Sie erwirkten auch vor Gericht eine einstweilige Verfügung: Die Umwelthilfe durfte von nun an nicht mehr behaupten, die Tragetaschen aus Biokunststoff seien nicht biologisch abbaubar und könnten in Deutschland nicht kompostiert werden. Die Hersteller und Verkäufer der Tüte zogen vor das Landgericht Köln und verlangten Schadenersatz. Sie waren der Ansicht, die Umwelthilfe habe ihnen mit der Kampagne das Geschäft kaputt gemacht, Jobs vernichtet, Gewinne und Steuerzahlungen unmöglich gemacht.

Inzwischen liegt das Urteil in letzter Instanz vor. Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Der Richterspruch hat es in sich: Vor Gericht ging es dann nicht mehr darum, ob die Tüte kompostierbar ist oder nicht. Dies steht außer Zweifel, da die Tüte nach DIN zertifiziert ist. Es spielte nur noch eine Rolle, ob die Umwelthilfe die Behauptungen aufstellen durfte. Im Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es: Das Gericht lasse es „dahin stehen, ob die Tatsachenbehauptung wahr ist“.  Das Gericht stellt zudem fest: „Den Beklagten ist nicht mehr als ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen.“ An die Behauptungen von Resch und der DUH würden außerdem weniger strenge Maßstäbe angelegt als dies etwa Gerichte bei Texten in Zeitungen machten: Resch könne „nicht am Maßstab ,journalistischer Sorgfalt‘ gemessen werden“, weil die DUH kein Presseunternehmen und Resch kein Journalist sei, heißt es in dem Urteil weiter. Auch im Vergleich zur Stiftung Warentest gewähren die Richter Resch und seiner Organisation Rabatte: Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.“ 

Wie nimmt es die DUH künftig mit der Wahrheit?

Das Urteil an sich und Passagen wie diese könnten auf Resch wie ein Freibrief der Justiz verstanden werden, sich bei der nächsten Auseinandersetzung mit einem Unternehmen noch weiter aus dem Fenster zu lehnen. Soweit die eine Seite der Geschichte.

Die andere Seite ist, dass die von Resch angefeindete Tragetasche längst ihren Siegeszug durch Europa angetreten hat. Gemüse und Früchte dürfen in Frankreich schon seit Januar 2016 nur noch in Tragetaschen verkauft werden, die  auf dem heimischen Komposthaufen verrotten. In Italien, Belgien, Spanien und Österreich dürfen entweder bereits zum jetzigen Zeitpunkt oder in naher Zukunft nur noch Tragetaschen mit einer gewissen DIN-Norm verwendet werden. Und zwar DIN 13432, das jene Tüten, die von der Umwelthilfe mit dem Beinamen „Verbrauchertäuschung“ versehen wurden, bereits vor Jahren bekommen haben.

Mittlerweile gibt es EU-weit über 50 Unternehmen, überwiegend Mittelständler, die Kunststoffe anbieten, die in industriellen und mit höheren Temperaturen arbeitenden Kompostieranlagen verrotten. 23 Unternehmen bieten Tüten an, die auf dem heimischen Kompost zerfallen. Auch die EU-Kommission dürfte dafür sorgen, dass die Geschäfte künftig noch besser laufen: Sie hat Anfang des Jahres vorgeschlagen, dass ab 2024 EU-weit die Biotonne Pflicht wird. Spätestens dann werden die Verbraucher in großer Stückzahl die kompostierbaren Tüten brauchen, um ihre Abfälle zu entsorgen. 

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