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Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen.
© Uli Deck/dpa

Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig: Auch die Würde der Arbeitslosen ist unantastbar

Job-Center dürfen Strafen verhängen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Aber es gibt Grenzen, sagen die Richter. Eine wichtige Entscheidung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Heike Jahberg

Hartz IV ist ein hochemotionales Thema und ein Thema, das die Gesellschaft spaltet. Zwei Philosophien prallen aufeinander. Die einen, und dazu gehören die Sozialverbände, die Grünen und die Linke, halten das Sanktionssystem für unwürdig und für einen Angriff auf die Menschenwürde. Denn schlimmstenfalls droht die Obdachlosigkeit, wenn die Job-Center nach wiederholten Verstößen die Unterstützung streichen.

Darf der Staat so etwas tun? Ist er nicht verpflichtet, jeden Menschen so zu unterstützen, dass er ein Dach über dem Kopf und Essen hat? Die anderen, dazu zählt die Union, appellieren an die Selbstverantwortung des Menschen. Sie sagen: Wer staatliche Unterstützung will, soll dafür etwas tun.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht über diesen Widerstreit entscheiden müssen. Die Richter haben ein salomonisches Urteil gefällt. Die Sanktionen können bleiben, aber es gibt Grenzen. Starre Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent und über eine Zeit von drei Monaten sind nicht zumutbar. Wenn der Staat will, dass sich Menschen anstrengen, dann muss er ihnen auch die Möglichkeit geben, das zu tun, meinen die Richter. Ganz besonders kritisch sieht Karlsruhe den völligen Entzug aller Leistungen. Die Sanktion bewirke "eine gravierende Belastung um grundrechtlich geschützten Bereich der menschenwürdigen Existenz". Das Bundesverfassungsgericht fordert Reformen, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird schon bald liefern.

Raus aus Hartz IV

Am Prinzip des Arbeitslosengeldes II - dem Fördern und Fordern - ändert das Urteil allerdings nichts. Dazu gehört, dass Menschen versuchen sollen, sich aus dem Transfersystem zu befreien und den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden sollen. Das ist richtig. Dass Menschen wieder einen Job finden, liegt im Interesse der Gesellschaft. Und es dürfte auch der Wunsch der allermeisten Leistungsempfänger selbst sein, das System hinter sich zu lassen und möglichst bald auf eigenen Füßen zu stehen.

Die Praxis zeigt: Die Mehrzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II tut das auch - und zwar ohne durch Sanktionen der Job-Center dazu gezwungen zu werden. Nur 3,2 Prozent der Empfänger von Arbeitslosengeld II wird mit Strafen belegt, das heißt im Umkehrschluss fast 97 Prozent betreffen diese Sanktionen nicht.

Dass Leistungsempfänger, die wiederholt Termine versäumen oder Jobangebote nicht annehmen, mit Leistungskürzungen bestraft werden, ist insofern auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denen, die sich anstrengen. Vor allem, wenn die Verweigerer die gewonnene Zeit dazu nutzen, ihr Einkommen mit Schwarzarbeit aufzubessern, was gelegentlich vorkommt.

Letzte Station: Wer länger arbeitslos ist, rutscht in das Arbeitslosengeld II.
Letzte Station: Wer länger arbeitslos ist, rutscht in das Arbeitslosengeld II.
© imago/photothek

Sanktionen machen aber nur dann Sinn, wenn sie angemessen sind. Es kommt auf den Menschen an. Nicht jeder ist in der Lage zu funktionieren, einige brauchen mehr Zeit als andere. Und nicht jede Maßnahmen, die die Job-Center anordnen, ist sinnvoll. Man kann durchaus nachvollziehen, dass sich ein Langzeitarbeitsloser fragt, ob das dritte Bewerbertraining wirklich sinnvoll ist, wenn schon die ersten beiden nichts gebracht haben.

Die Diskussion über Fördern und Fordern sollte daher auch die Job-Center nicht verschonen. Eine kritische Evaluierung der Weiterbildungsangebote, aber auch der behördeninternen Organisation ist dringend geboten. Viele Arbeitslose beklagen sich darüber, dass sie Briefe mit Terminen erst spät finden oder ihre Berater nicht erreichen. Mit der Sanktionskeule sollte man daher erst dann kommen, wenn diese wirklich angemessen ist.

Ich wäre dafür, alle Sanktionen einzustellen und zu einem Belohnungssystem zu kommen. Gebt den Menschen die 808 Euro pro Person bzw. das, was einer Bedarfsgemeinschaft zusteht. Wer mehr will, kann etwas dafür leisten. Wer eben nicht will, lässt es bleiben.

schreibt NutzerIn A.v.Lepsius

Es muss Grenzen geben

Und: Bei all dem muss es Grenzen geben, das stellt das Bundesverfassungsgericht zu Recht fest. Menschen aus ihrer Wohnung zu vertreiben, verträgt sich nicht mit dem Sozialstaatsprinzip und kann auch nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Auch die besonders harte Sanktionierung von Jugendlichen ist unsinnig. Sie treibt die jungen Leute eher in Parallelwelten statt sie auf ein Arbeitsleben vorzubereiten. Sanktionen ja, aber in Maßen.

Als Hartz IV vor rund 15 Jahren eingeführt worden ist, hat es die Arbeitswelt verändert. Menschen haben seitdem Angst vor dem Abstieg. Weil Leistungsempfänger jede zumutbare Arbeit annehmen müssen, und es kein Recht darauf gibt, nur solche Jobs akzeptieren zu müssen, die zur erworbenen Qualifikation passen, hat das System auch zu einer Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnisse geführt. Das ist problematisch. Doch was wäre die Alternative?

Ein totaler Abschied von Forderungen und Sanktionen wäre ein Systemwechsel. Letztlich würde das zum bedingungslosen Grundeinkommen führen. Man kann das wollen, aber nicht jeder teilt diese Idee. Klar wäre: Auch das wäre eine Zerreißprobe für die Gesellschaft. Diese Diskussion erspart das Urteil aus Karlsruhe jetzt erst einmal der Gesellschaft.

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