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Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt)
© dpa/Jan Woitas

Berufsforscher zu Hartz-IV-Sanktionen: „Druck kann zu Obdachlosigkeit führen“

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger die Menschwürde verletzen. Ein Interview zum Thema.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwochmorgen ein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird. Im Extremfall entfallen alle Leistungen. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionen für verfassungswidrig.

Joachim Wolff ist Volkswirt und leitet seit 2005 den Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.

Seit der Einführung von Hartz IV sind die Sanktionen umstritten. Halten Sie es für vertretbar, Arbeitslose zu bestrafen?
An Regeln, die helfen sollten, Integrationsfortschritte zu erzielen, sollten sich alle halten. Wenn jemand eine zumutbare Arbeit ohne guten Grund ablehnt, halte ich Sanktionen für sinnvoll und vertretbar. Genauso, wenn jemand Termine ohne guten Grund versäumt. Um jemanden in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können, sind schließlich Gespräche mit den Fachkräften im Jobcenter notwendig.

Führen Sanktionen dazu, dass Menschen sich intensiver um einen Job bemühen, oder haben sie eine lähmende Wirkung?
Mehrere Studien zeigen, dass Menschen schneller Arbeit aufnehmen, wenn Leistungen gekürzt werden. Bei den Sanktionierten kann es zu einem Umdenken kommen, sodass sie künftig ihren Pflichten nachkommen. Das heißt aber nicht, dass das in jedem Einzelfall so ist. Es gibt auch Fälle, bei denen unerwünschte Wirkungen auftreten: Da kommt es zu Zahlungsrückständen und die Energieversorgung wird gesperrt. Oder es treten seelische Probleme auf. So etwas schadet natürlich auch der Integration in den Arbeitsmarkt.

Derzeit kann unter 25-Jährigen beim zweiten Regelverstoß die Leistung komplett gekürzt werden. Welche Folgen hat das?
Unsere Erhebungen zeigen, dass solche Sanktionen die Bemühungen stärken können, eine Beschäftigung aufzunehmen. Aber gerade bei Alleinlebenden kann das auch dazu führen, dass sie sich eher vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Klar ist, dass die Totalsanktionierung einen sehr starken Einschnitt ins Leben bedeutet. Das kann zum Sperren der Energieversorgung oder sogar Obdachlosigkeit führen. Das sollte man auf jeden Fall vermeiden. Befragungen zeigen außerdem, dass bei mehr als der Hälfte der jüngeren sanktionierten Arbeitslosen das Vertrauen zum Berater verloren geht, wenn die Sanktionen sehr hoch sind. Das ist für den Vermittlungsprozess nicht hilfreich.

Joachim Wolff ist Volkswirt und leitet seit 2005 den Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Joachim Wolff ist Volkswirt und leitet seit 2005 den Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
© promo

Wäre es dann nicht viel besser, die Sanktionen bei Hartz IV komplett abzuschaffen?
Wenn man die Sanktionen ganz abschafft, werden die Anreize zur Mitwirkung geringer. Es gibt viele Arbeitslose, die einen Job finden wollen und sich schon heute an die gesetzlich geregelten Pflichten für Leistungsbezieher halten. Aber es gibt auch welche, die dann vielleicht monatelang nicht mehr zu einem Termin im Jobcenter erscheinen würden. Ohne Sanktionen würde der Vermittlungsprozess schwieriger. Auf der anderen Seite könnte es bei einem Teil der Betroffenen auch zu gesundheitlichen Verbesserungen kommen. Im Moment führt der Druck bei manchen beispielsweise zu seelischen Problemen.

Welche Änderungen bei den Sanktionen empfehlen Sie?
Ich würde weiter auf den Anreiz zur Arbeitsaufnahme setzen, aber harte Einschnitte durch hohe Sanktionen vermeiden. Die unter 25-Jährigen sollten nicht mehr schärfer sanktioniert werden als Ältere. Aber auch bei den über 25-Jährigen finde ich es zu rigide, wenn bei wiederholten Regelverstößen die Leistungen um 60 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Wenn man an höheren Sanktionen wegen wiederholter Regelverstöße festhalten möchte, könnte stattdessen eine zweite Sanktion mit einer geringeren Kürzung von 30 Prozent für vier oder fünf Monate erfolgen. Und ich finde, dass das Ausmaß der Sanktionen stärker als bisher von der Art des Regelverstoßes abhängig gemacht werden sollte.

Wie könnte das konkret aussehen?
Wer eine Fördermaßnahme ablehnt, bei der nicht von vorneherein feststeht, ob sie zur Integration in den Arbeitsmarkt führt, wird genauso sanktioniert wie jemand, der einen Job ablehnt, mit dem er den Leistungsbezug sogar beenden könnte. Das halte ich nicht für sinnvoll. Außerdem zeigen Studien, dass ein Teil der Arbeitslosen Maßnahmen ablehnt, weil sie den Sinn nicht sehen, etwa wenn es um ein wiederholtes Bewerbungstraining geht.

Anzustreben ist immer, dass die Fachkräfte im Jobcenter mit den Arbeitslosen gemeinsam beraten, welche Fördermaßnahmen wirklich sinnvoll sind, und bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit helfen können. Nur wenn eine Fachkraft im Jobcenter schriftlich festhält, inwiefern eine Fördermaßnahme den Integrationsprozess einer arbeitslosen Person unterstützt, sollte eine Sanktion wegen Ablehnung der Fördermaßnahme möglich sein.

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