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Bundeswirtschaftsminister Altmaier will mit einer Reform des Postgesetzes die Rechte von Verbrauchern stärken.
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Update

Ärger bei der Paketzustellung: Altmaier will Rechte der Postkunden stärken

Das Bundeswirtschaftsministerium reagiert auf Beschwerden der Verbraucher. Briefe könnten bald nur noch an fünf Tagen zugestellt werden.

Von Laurin Meyer

Das Paket geht auf dem Weg verloren, ein wichtiger Brief kommt nicht an. Beschwerden über die Postzustellung haben sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Das Bundeswirtschaftsministerium will nun gegen die offensichtlichen Mängel beim Brief- und Paketversand ankämpfen. Eine Reform des Postgesetzes soll die Rechte der Verbraucher in Problemfällen stärken. Dazu hat das Ministerium am Donnerstag ein Papier mit Eckpunkten vorgelegt.

So will das Ministerium unter anderem prüfen, wie Onlinekunden besser geschützt werden können. Ein häufiges Problem im Versandhandel: Weil der Händler das Paket verschickt, ist dieser auch Vertragspartner des Paketdienstleisters. Kommt das Paket nicht an, hat jedoch der Kunde den Ärger. Für den Verbraucher ist da oft unklar, wer im Schadensfall zuständig ist. Hier will das Ministerium vor allem mehr Transparenz über den Leistungsumfang und bessere Erreichbarkeiten bei den Dienstleistern schaffen. Vorstellbar sind etwa Vorgaben zum Kundenservice, oder aber ein Recht auf Nachforschung für den Empfänger.

Sollten sich Dienstleister und Kunde nicht einigen, könnten Paketfirmen künftig auch zu einem Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, heißt es aus dem Ministerium. Zwar gibt es die Möglichkeit zu einem solchen Verfahren bereits heute, die Teilnahme daran ist für die Unternehmen jedoch freiwillig. Und eine Reihe von Paketdienstleistern machen häufig nicht mit, darunter auch die Deutsche Post. Für betroffene Kunden ist ein solches Verfahren oft kostenlos, Verbraucher können eine Schlichtung online bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Zudem will das Wirtschaftsministerium die Versorgung mit Briefen und Paketen langfristig sicherstellen, vor allem auf dem Land. Für eine flächendeckende Zustellung ist hierzulande die Deutsche Post verantwortlich. Dazu hat sich das ehemalige Staatsunternehmen als sogenannter Universaldienstleister verpflichtet. Das heißt: Es beliefert jedermann, egal ob der Empfänger auf einer Insel oder in den Bergen wohnt. Der Staat belohnt das, indem er die Deutsche Post von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug muss das Unternehmen jedoch auch bestimmte Versorgungsstandards einhalten. So muss die Deutsche Post mindestens 12000 Postfilialen oder -stellen unterhalten, der Weg des Kunden zum nächsten Briefkasten darf maximal einen Kilometer betragen, und auch für die Laufzeiten der Briefe gibt es Regeln.

Doch die vielen Beschwerden der Kunden zeigen: Die Deutsche Post hält sich offenbar nicht immer daran. So haben sich die Beschwerden über Mängel bei der Zustellung allein im vergangenen Jahr auf 12500 verdoppelt, wie eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeigt. Nun soll die Behörde mehr Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bekommen. Bei erheblichen Verstößen könnten bald Bußgelder verhängt werden. „Die Bundesnetzagentur soll künftig als starke Verbraucherschutzbehörde im Postbereich agieren können“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Postbote könnte nur noch fünfmal klingeln

Doch auch die Vorgaben selbst will das Ministerium auf den Prüfstand stellen. Ziel sei es, ein flächendeckendes Filial- und Briefkastennetz aufrechtzuerhalten, heißt es im Papier. Das soll allerdings stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet sein. Und die haben sich in den vergangenen Jahren drastisch verändert. Während der Paketmarkt floriert, ist die Zahl der beförderten Briefe zuletzt deutlich zurückgegangen.

Das Ministerium will deshalb auch prüfen, ob die Deutsche Post die Briefe künftig noch an sechs Tagen in der Woche zustellen muss. Hierzulande ist das noch Vorgabe, das EU- Recht verlangt jedoch nur fünf Briefzustellungen pro Woche. Die Deutsche Post begrüßt den Vorstoß, das Postrecht nach 20 Jahren zu reformieren. Das Postgesetz stammt aus dem Jahr 1998. Jetzt wolle das Unternehmen abwarten, welche Details das Ministerium ausarbeitet, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage.

Gesetz könnte im kommenden Jahr kommen

Der Linken-Politiker Pascal Meiser, dienstleistungspolitischer Sprecher und stellvertretendes Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, hält die Pläne des Ministeriums hingegen für wenig durchdacht. Zwar sei es überfällig, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Den Vorschlag, für mehr Wettbewerb bei der Briefzustellung zu sorgen, sieht Meiser jedoch mit Sorge. „Die desaströse Entwicklung bei den Paketzustellern zeigt, was das für die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Zustellung bedeuten kann“, erklärte Meiser auf Nachfrage.

Bei der Briefzustellung hat die Deutsche Post derzeit noch einen Marktanteil von schätzungsweise 85 Prozent. Diese beherrschende Stellung will sich das Ministerium anschauen. Bis Ende des Jahres sollen die Vorschläge in einen Referentenentwurf festgehalten werden. Die Gesetzesänderung könnte dann zum Herbst kommenden Jahres in Kraft treten.

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