Nach Niederlage vor Bundesgerichtshof: Pechstein: Flüchtlinge genießen mehr Rechtsschutz als Sportler
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein verliert vor dem Bundesgerichtshof und kritisiert danach die deutsche Justiz.
Sportler können auch künftig Urteile des Internationalen Sportgerichtshofes nicht in Deutschland anfechten. Das ist die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes auf die Schadenersatzklage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein. Das höchste deutsche Zivilgericht wies die Klage der 44 Jahre alten Berlinerin gegen den Eislauf-Verband ISU, die zuvor vom Oberlandesgericht München angenommen worden war, als unzulässig zurück. Die ISU war dagegen in Revision gegangen. „Wir sind tief enttäuscht. Das war noch nicht das letzte Wort“, reagierte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer auf die BGH-Entscheidung.
Claudia Pechstein hat sich über die Ablehnung ihrer Schadenersatzklage durch den Bundesgerichtshof beklagt. „Ich habe mich hier gefühlt wie vor dem Internationalen Sportgerichtshof“, sagte die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin in Karlsruhe. „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht“, beklagte die Berlinerin, nachdem ihr durch den BGH die Möglichkeit verwehrt wurde, vor deutschen Zivilgerichten zu klagen.
„Ich hatte immer einen festen Glauben in die deutsche Justiz. Der hat jetzt aber einen Dämpfer erhalten“, sagte Pechstein nach der Urteilsverkündung. Der CAS sei „kein unabhängiges Gericht. Ich werde eine Sportlergewerkschaft gründen“, kündigte sie an. Als Ohrfeige betrachtet Pechstein die Begründung des Gerichts, sie habe die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben. Jeder wisse, dass ein Sportler nicht an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfe, wenn er die Athletenvereinbarung nicht unterzeichne. Ihr Anwalt Thomas Summerer sprach nach dem Urteil von einem „mutlosen Gericht.“
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe teilte am Dienstag nach der Urteilsverkündung mit: „Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht.“ Damit gibt es auch künftig für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten. Pechstein, die sich mit ihrer Klage gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU ohne positiven Befund wehrte, kann nun am Oberlandesgericht München nicht neu aufgerollt werden. Pechstein kündigte an, sich nun an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Die 44-Jährige behauptet, nie gedopt zu haben, und verklagte die ISU auf Schadenersatz in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro. Internationale Hämatologen hatten den Nachweis geführt haben, dass Pechsteins Blutwerte nicht durch Doping, sondern durch eine vom Vater geerbte Blutanomalie hervorgerufen wurden.
(dpa)
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