Urteil im Doping-Prozess erwartet: Mark S. dürfte unrühmliche deutsche Sportgeschichte schreiben
Das Urteil gegen Mark S. könnte wegweisend sein. Der Sportmediziner soll unter anderem gefährliche Experimente an einer Kundin ausprobiert haben.
Mit sich selbst ist Mark S. mindestens so kompromisslos wie mit seinen Klienten. Er sei falsch abgebogen, das sei alles seine Schuld, sagte er vor wenigen Tagen in seinem Schlusswort zur Richterin. „Für die Scheiße, die man verbockt hat, muss man geradestehen.“ Die Frage ist nun, wie lange der 43-Jährige dafür geradestehen muss. Seit fast zwei Jahren befindet er sich in Untersuchungshaft. Es könnten noch dreieinhalb Jahre Gefängnis dazukommen, wie es die Staatsanwaltschaft fordert. Oder aber S. ist bald schon wieder auf freiem Fuß. Das Urteil gegen ihn und seine vier Helfer (die mit Bewährungsstrafen davonkommen dürften) soll am Freitag gegen elf Uhr im Landgericht München verkündet werden.
Es ist ein Urteil, auf das die Sportwelt vielleicht nicht unbedingt gespannt ist, wie es DOSB-Präsident Alfons Hörmann formuliert hat. Es ist aber eines, das zumindest hierzulande wegweisend für den Betrug im Leistungssport sein könnte. Die Rechnung ist für die meisten Beobachter einfach: Je härter die Strafe, desto größer die Abschreckung. „Ich hoffe auf ein klares Urteil mit Signalwirkung“, sagte etwa Monika Lazar, die sportpolitische Sprecherin der Grünen, am Donnerstag dem Tagesspiegel.
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Unzweifelhaft ist, dass der Haufen Mist, für den S. nun geradestehen will, ganz schön groß ist. Sei 2012 betrieb der promovierte Sportmediziner ein Dopinglabor und versorgte Sportler mit leistungssteigernden Mitteln, nahm Blutdoping vor und verabreichte vermutlich auch Wachstumshormone. In einem bekannt gewordenen Fall soll er einer Mountainbikerin mit Natriumchlorid gemixte Erythrozyten verabreicht haben. Die Sportlerin reagierte laut eigener Aussage mit schweren allergischen Reaktionen auf das Experiment des Mediziners. Über die möglichen Nebenwirkungen sei sie von S. nicht unterrichtet worden.
Die Staatsanwaltschaft München wirft Mark S. fast 150 Vergehen vor. Er räumte die meisten Taten ein, widersprach aber auch in gut einem Dutzend der aufgelisteten Fälle. Sicher scheint auch, dass S. gutes Geld mit dem von ihm orchestrierten Betrugssystem verdient hat. Er selbst behauptete im Prozess, dass es ihm dabei nicht um persönliche Bereicherung gegangen sei. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, worum dann. Tat er es aus dem selbstlosen Motiv heraus, die sportlichen Karrieren seiner Klienten durch seine „Hilfe“ zu befördern? Das scheint sehr unwahrscheinlich.
Für Experten ist das Urteil ein Lackmustest
Aufgeflogen war der Doping-Skandal durch die sogenannte Operation Aderlass vor rund zwei Jahren. Bei den Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld wurden sieben Personen verhaftet, darunter fünf Sportler. Zwei österreichische Skilangläufer wurden auf frischer Tat beim Blutdoping ertappt. Erschreckende Bilder aus der Schattenwelt des Sports gingen um die Welt. Etwa jenes, wie der Österreicher Max Hauke mit angstvollem Blick in eine Kamera schaut, in seinem Arm steckt eine Bluttransfusionsnadel. Der Drahtzieher des Betrugs wurde parallel mit den Sportlern hochgenommen: Es handelte sich um Mark S.
Es ist ein besonderes Urteil, das am Freitag verkündet werden soll. Denn ziemlich sicher würde S. eine wesentlich mildere Strafe erwarten (wenn überhaupt), gäbe es nicht das Anti-Doping-Gesetz. Dieses war 2015 eingeführt worden mit dem Ziel, gegen dopende Sportler auf strafrechtlicher Ebene ermitteln zu können. Bis dahin hatte sich der Sport selbst leidlich darum gekümmert. Doch leidlich waren und sind bislang auch die Versuche der Behörden, auf Grundlage des Gesetzes den Betrügern im Spitzensport auf die Schliche zu kommen. Der Fall Mark S. bildet bislang eine große Ausnahme. Bei einer Verurteilung wäre dies ein erster, großer Ermittlungserfolg auch bedingt durch die Existenz des Anti-Doping-Gesetzes. Für Experten ist das Urteil am Freitag deshalb ein Lackmustest. Es kann die Grundlage bilden für viele weitere Urteile gegen Dopingsünder.
Doch die folgenschwere Bedeutung des Urteils könnte auch ein Problem sein. So hatte „Der Spiegel“ vor wenigen Wochen in einem Artikel angedeutet, dass an Mark S. wegen der bisher mauen Bilanz der staatlichen Dopingjäger ein Exempel statuiert werden könnte. Die Befürchtung klang durch, dass mit ihm besonders hart ins Gericht gegangen werden könnte, auch um der Öffentlichkeit zu zeigen: Seht her, wie kriegen sie doch. Doch davon ist man hierzulande noch weit entfernt.
Zum einen gibt es lediglich drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Doping-Bereich. Zum anderen ist noch keine Kronzeugenregelung auf den Weg gebracht worden. Das heißt, dass gedopte Sportler selbst mit hohen Strafen rechnen müssen, wenn sie gegen andere aussagen. Und nur wenn es einen konkrete Anfangsverdacht gibt, können Staatsanwälte ermitteln.
Auch die geforderte Kronzeugenregelung ist umstritten
„Grundsätzlich muss der Anti-Doping-Kampf weiter deutlich gestärkt werden, etwa durch die Einrichtung von mehr spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern“, fordert daher Grünen-Politikerin Lazar. Außerdem brauche es mehr Informationen über Hintermänner aus dem Sport selbst, sagt die 53-Jährige. „Auch die Sportverbände müssen dafür sorgen, dass die Hinweisgebersysteme von Nada und Wada stärker genutzt werden. Die öffentliche Sportförderung sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass Verbände Ombudsstellen einrichten, an die sich Whistleblower wenden können.“
Dabei zeigt sich die Bundesregierung gewillt, die Kronzeugenregelung in das Anti-Doping-Gesetz aufzunehmen. Dadurch würde die Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger, teilte Innen- und Sportminister Horst Seehofer im Dezember mit. Noch in dieser Legislaturperiode soll die Kronzeugenregelung laut Justizministerium eingeführt werden.
Eine Verankerung der Regelung und ein Ausbau der Behörden scheinen dringend notwendig im Kampf gegen Doping. Das zeigt selbst der Fall Mark S. Denn letztlich wurden die Ermittler nur deshalb auf ihn aufmerksam, weil der ehemalige österreichische Skilangläufer Johannes Dürr zuvor in einer ARD-Reportage über den Betrug in seinem Sport ausgepackt hatte. In Zukunft aber wollen die Behörden selbst Doping-Fälle aufrollen und nicht die Arbeit von Journalisten zu Ende führen.
Dennoch hat auch die Kronzeugenregelung ihre Tücken, sie ist umstritten. Es geht hier vor allem um das Legalitätsprinzip, also die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen. Ist es gerecht ist, wenn ein Betrüger für seine Vergehen nicht belangt wird, nur weil er andere Betrüger benennt? Das ist eine schwer zu beantwortende Frage. Die Dopingjäger etwa dürften in diesem Punkt anderer Auffassung sein als der Sportmediziner Mark S., der am Freitag wohl unrühmliche deutsche Sportgeschichte schreiben wird.