Ausnahmen für Kinder und Jugendliche: LSB zufrieden mit Regelung bei Hallensportarten
In den Berliner Sporthallen gilt künftig die 2G-Regel. Das könnte zu Problemen im Spielbetrieb bei den Erwachsenen führen.
Thomas Ludewig ist zunächst einmal erleichtert. „Wir sind prinzipiell froh, dass der Sport nicht wieder eingestellt wird“, sagt der Präsident des Handball-Verbandes Berlin (HVB). Auch nach den Beschlüssen des Berliner Senats vom Mittwoch zur umfangreichen Ausweitung der 2G-Regel wird Sport in Hallen weiter möglich sein.
Doch während sich bei Freiluftsportarten wie Fußball im Amateurbereich nichts ändert, werden auf Handball und die anderen Hallensportarten große Änderungen zukommen. Ab Montag sind dann nur noch Personen zugelassen, die entweder geimpft oder genesen sind.
Ausnahmen gibt es für alle, die jünger als 18 Jahre sind. Bei ihnen reicht ein negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist. „Wir haben Gehör gefunden beim Senat“, sagt Thomas Härtel, Präsident des Landessportbundes Berlin. Der LSB hatte schon im Vorfeld gefordert, dass die Ausweitung der 2G-Regel nicht auf Kinder und Jugendliche angewendet werden dürfe. „Sie waren bisher am meisten von ausgefallenen Sportangeboten betroffen. Wir wollten sicherstellen, dass sie weiter Sport treiben dürfen.“
Härtel hat nicht nur Verständnis für die neuen Regelungen im Erwachsenenbereich, er begrüßt diese. „Ich sage in aller Klarheit: Wir werben für das Impfen, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Das ist unser Anliegen. Daher stehen wir zu 2G.“ Handball-Präsident Ludewig sieht es ähnlich. Bei der Umsetzung bleiben für ihn jedoch offene Fragen: Wie es beispielsweise bei Trainern von Nachwuchsteams aussieht, die nicht geimpft sind. Oder bei Schiedsrichtern.
Bei einer Präsidiumssitzung am Mittwochabend hat der Berliner Handball-Verband dann auch gleich über Lösungen für mögliche Probleme im Spielbetrieb der Erwachsenen diskutiert. Es könnte passieren, dass Teams nicht antreten können, weil sie nicht mehr genug Leute zusammenbekommen. „Wir denken über eine einfache Möglichkeit der Verlegung nach“, sagt Ludewig.
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Denkbar wäre demnach ein Zeitraum bis zum Beginn der Winterferien Ende Januar. So hätten alle, die bisher nicht geimpft sind, ausreichend Gelegenheit, dies nachzuholen. Danach könnten Nachholspiele ausgetragen werden. „Im Vergleich zu Flächenstaaten haben wir in Berlin kurze Wege, hier sind auch unter der Woche abends Spiele möglich. Natürlich würde das von allen einiges an Flexibilität erfordern“, sagt Ludewig.
LSB-Präsident Härtel begrüßt die nun herrschende Klarheit
LSB-Präsident Härtel findet es wichtig, dass der Senat nun für Klarheit gesorgt hat. Ein Wunsch, der immer wieder aus den Vereinen zu hören gewesen sei. „Unter dieser Prämisse ist es für die Vereine nun einfacher, ihren Sport zu organisieren.“ Es gehe jetzt darum, mit den Vorgaben „sorgsam umzugehen“.
Sei es bei der Kontrolle der Tests von Kindern und Jugendlichen oder der Umsetzung der ohnehin schon bestehenden Hygieneregeln. Härtel hofft, „dass wir mit den jetzigen Regelungen über den Winter kommen“.
In anderen Bundesländern gelten strengere Bestimmungen, auch für Sport unter freiem Himmel. In Sachsen können Fußballspiele nur stattfinden, wenn – unter Einbeziehung aller Beteiligten wie Trainern, Funktionären und Schiedsrichtern – nicht mehr als zehn Ungeimpfte über 16 Jahre dabei sind. Auch die erneute komplette Unterbrechung des Spielbetriebs ist möglich. In Baden-Württemberg gibt es folgende Einschränkung: Ungeimpfte dürfen nur mit einem negativen PCR-Test Duschen und Umkleidekabinen nutzen.
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