50+1-Regel: Hannover 96 klagt vor Schiedsgericht
Weil die Deutsche Fußball-Liga den Ausnahmeantrag abgelehnt hat, will der Klub juristisch den Weg für Investor Martin Kind freiräumen.
Fußball-Bundesligist Hannover 96 hat beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Klage wegen der abgelehnten Ausnahmegenehmigung für die 50+1-Regel eingereicht. Die Klage sei „frist- und formgerecht“ am Mittwoch abgegeben worden, teilte der Verein am Donnerstag mit. Klubchef Martin Kind hatte in der vergangenen Woche angekündigt, auch beim Landgericht Frankfurt gegen den ablehnenden Bescheid der Deutschen Fußball-Liga (DFL) klagen zu wollen.
Die DFL hatte am 18. Juli den Ausnahmeantrag der 50+1-Regel der Niedersachsen nicht genehmigt. Die Regelung besagt, dass ein Stammverein in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs die Stimmen-Mehrheit behalten muss.
Kind, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und Hannover 96 pochen weiterhin auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits die Liga-Konkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erhalten haben. (dpa)
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