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Martin Kind, Präsident des Fußball-Bundesligisten Hannover 96, erhält keine Sondergenehmigung.
© dpa

DFL-Entscheidung zur 50+1-Regel: Ende von Kinds Märchenstunde

Die DFL erteilt Hannovers Präsident Martin Kind keine Ausnahmegenehmigung. Das ist begrüßenswert. Ein Kommentar.

Von David Joram

Martin Kind wird nicht die Stimmenmehrheit bei Hannover 96 übernehmen dürfen. Das hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) am Mittwoch bekannt gegeben und damit konsequent umgesetzt, was längst erwartet worden war. Loben muss das Ligapräsidium deshalb niemand, es hat sich lediglich an die eigenen Gesetze gehalten. Trotzdem handelt das Gremium strategisch klug, indem es transparent macht, was bislang nach einem gewaltigen Verwirrspiel aussah.

Ein Rückblick: In der Causa Kind kommentierte die DFL lange Zeit gar nichts. Presseanfragen liefen ins Leere, Entscheidungsprozesse blieben unklar. Nicht einmal die entscheidenden Zusatzregularien zur 50+1-Regel gab sie bekannt. Auch deshalb hingen viele im Umfeld von Kind dem Glauben an, der 96-Boss würde schon irgendwie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Ein gewaltiger Irrtum. Martin Kind hat die DFL-Kriterien, insbesondere die finanziellen, nicht erfüllt, er konnte dies gar nicht. Wohl hat Kind das Fußballunternehmen Hannover 96 im geforderten Zeitraum von 20 Jahren unterstützt, aber nicht „erheblich“ im Sinne der DFL-Zusatzregularien. „Auslegungsleitlinien“, nennt diese der Ligaverband.

Außerhalb der "Auslegungsleitlinien"

Darin heißt es sinngemäß: Eine „erhebliche“ Förderung besteht nur dann, wenn der Investor mindestens 20 Jahre lang so viel Geld in den Klub gesteckt hat wie es die jeweiligen Hauptsponsoren im selben Zeitraum taten. Im konkreten Fall kassierte Hannover 96 rund 46 Millionen Euro von seinen Top-Sponsoren in den vergangenen 20 Jahren. Eine Summe, an die Kinds Aufwendungen nicht heranreichten. Nach Informationen dieser Zeitung lagen sie sogar deutlich darunter. Der 96-Boss bewegte sich also außerhalb der DFL-„Auslegungsleitlinien“, tat aber stets so, als laufe alles in seinem Sinne ab. Die DFL? Verzichtete auf Klarstellungen und Konkretisierungen, hielt sich stets bedeckt. So begünstigte sie Kinds Märchenstunden.

Dass sie nun die „Auslegungsleitlinien“ veröffentlicht hat, dürfte künftige Verwirrspiele verhindern. Die DFL hat zudem angekündigt, ein Prüfverfahren beim Bundeskartellamt zu beantragen. Auch dieser Schritt ist begrüßenswert. So soll geklärt werden, ob die 50+1-Regel gegen geltendes Kartellrecht verstößt. Bislang schien dies nicht so. Dies nochmal zu bekräftigen, wird der 50+1-Regel zu neuer Legitimation verhelfen.

Und falls das Bundeskartellamt die deutsche Sonderregel doch als rechtswidrig erachtet? Dann stünde das Vereinswesen hierzulande vor einem gewaltigen Umbruch, die Jagd nach Investoren in den Profiligen wäre eröffnet. Immerhin würde aber auch in diesem Fall Klarheit herrschen.

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