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Seit Jahren streiten das Land Bremen und die DFL über die Mehrkosten bei Hochrisikospielen.
© Carmen Jaspersen/dpa
Update

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Gebühr für Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Prinzip rechtmäßig

Grundsätzlich sei die Gebühr verfassungskonform. Eine konkrete Entscheidung im seit 2015 andauernden Streit zwischen DFL und Bremen gibt es jedoch noch nicht.

Fußball-Vereine können grundsätzlich an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Den konkreten Streitfall zwischen der Deutschen Fußball Liga und der Freien Hansestadt Bremen verwies es allerdings zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. In ihrem Urteil machten die Richter jedoch deutlich, dass die Klubs prinzipiell für die Kosten in die Pflicht genommen werden können.

„Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball unmittelbar nach der Entscheidung.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fühlte sich in seiner Auffassung komplett bestätigt. „Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig“, sagte Mäurer.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier hatte betont, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Im Bremer Fall seien aber noch Detailfragen zu klären. Daher müssen sich die Richter in der Hansestadt nochmals mit der Frage befassen. Die Frage, wer wann welchen Gebührenentscheid erlasse, müsse das Land Bremen klären. „Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt versuchen nachzubessern“, sagte Rauball.

Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel des SV Werder gegen den Hamburger SV vor rund vier Jahren der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro geschickt. Dagegen hatte die DFL geklagt und in erster Instanz vor dem Bremer Verwaltungsgericht gewonnen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht entschied danach im Sinne der Freien Hansestadt.

Berlin will Vereine nicht zahlen lassen

Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Er hatte die Sorge geäußert, es könnte auch um die Zukunft mancher Vereine gehen, wenn sie für die Kosten aufkommen sollen.

Offen ist weiterhin, ob andere Bundesländer dem Beispiel der Bremer folgen würden. Mehrere Innenminister der Länder hatten vor dem Urteil betont, dass sie keine Gebühren in Rechnung stellen werden, darunter auch Berlins Innensenator Andreas Geisel. Rauball befürchtet daher einen Flickenteppich. „Das berührt dann schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine, je nachdem, in welchem Bundesland sie sind“, sagte der Fußball-Spitzenfunktionär.

Bremen hatte der DFL schon sieben Gebührenbescheide zugestellt. „Es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Insofern ist das eine Entscheidung, die zu 100 Prozent auf unserer Seite steht“, sagte Mäurer.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sieht die Entscheidung "sehr positiv, weil die Gebühren für die DFL grundsätzlich als rechtens angesehen werden“, sagte der 62-Jährige der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Ich bin sicher, dass die DFL, die Milliarden mit dem Fußball verdient, an den Kosten beteiligt werden wird. Das Ganze wird dann Modellcharakter für andere Bundesländer haben.“ Wendt fordert als Konsequenz daraus, die zu erwartenden Gebühren der DFL als Einsatzzulagen für die Bereitschaftspolizei zu nutzen. „Das Geld muss weitergeleitet werden an die Polizisten, die Woche für Woche ihren Kopf dafür hinhalten, dass hochkarätige Fußballspiele überhaupt stattfinden können“, sagte er. „Diese Beamte riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit, um Hooligans und Fußball-Gewalt zu stoppen und sollten dafür belohnt werden.“ (dpa)

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