Polizeieinsätze im Fußball: DFL und Stadt Bremen erklären sich vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden: Stadt Bremen und Deutsche Fußball-Liga streiten bezüglich der Kosten bei Polizeieinsätzen im Fußball.
Es geht um weit, weit mehr als die gut 400 000 Euro, die diese juristische Auseinandersetzung ausgelöst haben. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, der vorletzten Instanz, wird die Frage an diesem Dienstag (ab 09.00 Uhr) verhandelt, ob Fußballvereine für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen zahlen müssen.
Hat ein besonderes Ereignis die gerichtliche Auseinandersetzung ausgelöst?
Ja, dieses Ereignis liegt mittlerweile fast vier Jahre zurück. Auslöser ist ein Gebührenbescheid, den die Stadt Bremen der Deutschen Fußball Liga geschickt hatte. Höhe: 425 718,11 Euro. Grund: Der Polizeieinsatz beim damaligen Erstligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. 969 Polizeibeamte waren bei dem Hochrisikospiel im Einsatz. Die DFL klagte am 25. April 2016 gegen den Gebührenbescheid.
Wie entschied die erste Instanz?
Verhandelt wurde zunächst vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Dieses hatte am 17. Mai 2017 der DFL-Klage stattgegeben und den Gebührenbescheid der Stadt Bremen für rechtswidrig erklärt. Grund waren unter anderem Mängel bei der Gebührenfestsetzung. Vor allem die Berechnungsmethode sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig, hatte das Gericht erklärt. „Wir haben gewonnen“, hatte DFL-Präsident Reinhard Rauball gesagt. Die Stadt Bremen ging in Revision gewann vor dem Oberverwaltungsgericht.
Wie entschied die zweite Instanz?
Das OVG wies die Klage der DFL am 21. Februar 2018 ab. Es sei Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und diese Kernaufgabe durch Steuern zu finanzieren, hieß es im OVG-Urteil. Allerdings habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, für welche Leistungen er Gebühren erheben will, wenn diese individuell zurechenbar seien.
„Die Erhebung einer Gebühr für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte knüpft zulässigerweise an die besondere Verantwortlichkeit der Klägerin an. Als Veranstalterin zieht sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung, an deren störungsfreien Durchführung sie ein besonderes Interesse hat.“ Rauball konterte: „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze.“ Das OVG hatte die Summe auf 415 000 Euro reduziert.
Wie läuft die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht?
In der mündlichen Verhandlung wird zunächst der Berichterstatter des Senats einen Überblick über den Fall abgeben. Dazu werden die Urteile der Vorinstanzen, vom Verwaltungsgericht Bremen und dem Oberverwaltungsgericht Bremen zusammengefasst. Anschließend haben beide Beteiligte - DFL und die Stadt Bremen - Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern. Zum Ende der Verhandlung werden die Anträge der Beteiligten gestellt. Dann ziehen sich die fünf Richter zur Beratung zurück.
Die Entscheidung wird aber nicht am Dienstag verkündet. Der Grund ist unter anderem, dass es erstmals eine Live-Übertragung der Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht geben wird. Nach derzeitigem Stand soll die Entscheidung am Freitag verkündet werden.
Welche Instanzen gibt es nach dem Bundesverwaltungsgericht noch?
Die dann letztmögliche Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Sollen die Kosten für Polizeieinsätze bei allen Spielen von den Vereinen getragen werden?
Nein, es geht um die sogenannten Hochrisikospiele - und auch da nur um die Kosten, die durch den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte entstehen. Gesetzlich definiert ist der Begriff Hochrisikospiel nicht.
Welche Spiele dazu zählen, wird vorher evaluiert. Zum einen prüft die zuständige Polizei, ob Kriterien für ein Hochrisikospiel vorliegen, zum anderen schätzen die jeweiligen Heimclubs das Gefahrenpotenzial ein. Vielfach würden sich die Einschätzungen von Vereinen sowie Verbänden und der Polizei decken. „Sie können aber wegen des unterschiedlichen Beurteilungsmaßstabs und unterschiedlichen Bewertungen einer Gefahrenlage auch voneinander abweichen“, heißt es von der DFL.
Was könnte auf die Vereine und auf die DFL zukommen, wenn der Gebührenbescheid letztlich für rechtmäßig erklärt würde?
Wenn die Stadt Bremen recht bekommt, andere Bundesländer folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen, kämen auf den Profifußball geschätzte Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro pro Jahr zu. Es würde auch Clubs in der dritten Liga, die noch den Profistatus hat und unter dem Dach des DFB geführt wird und nicht der DFL, sowie möglicherweise auch in der vierten Liga treffen. (dpa)