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Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden kam es zu Ausschreitungen.
© dapd

Strafe gemildert: DFB-Bundesgericht hebt Pokal-Ausschluss von Dynamo Dresden auf

Dynamo Dresden darf nun doch in der kommenden Saison im DFB-Pokalwettbewerb spielen. Der einjährige Pokalausschluss wegen Ausschreitungen von Fans wurde zurückgenommen.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstagabend den einjährigen Pokalausschluss des Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden zurückgenommen. Das Gericht kassierte damit das Urteil des DFB-Sportgerichts aus dem November 2011, gegen das Dynamo in Berufung gegangen war.

Nach dem neuen Urteil muss Dresden nun lediglich 100.000 Euro Strafe bezahlen und das Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 11. März ohne Zuschauer austragen. Des weiteren sind Dresdner Fans nicht zum Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt am 16. März zugelassen. Zudem trägt Dynamo die Kosten des Verfahrens.

Außerdem wurde das Verfahren gegen Dortmund mit Zustimmung des Kontrollausschusses gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

Grund für die ursprünglich historisch einmalig harte Strafe für Dynamo waren die Ausschreitungen von Anhängern der Dresdner beim Zweitrundenspiel im DFB-Pokal bei Borussia Dortmund im Oktober vergangenen Jahres.

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