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Videobeweis auf allen Kanälen.
© iStock, dpa (4); Montage: Tsp

Videobeweis in anderen Sportarten: Da schau her

Während der Videoschiedsrichter im Fußball bisher nur stört, hat er sich in anderen Sportarten bewährt. Was die Bundesliga lernen kann.

Der Videobeweis hat der Fußball-Bundesliga bisher nur Ärger eingebracht. Nach der Einführung zu Beginn der Saison wurde er immer wieder modifiziert. Nachdem die letzte Anpassung ohne öffentliche Bekanntmachung vollzogen worden war und Projektleiter Hellmut Krug seine Videoassistent in zwei Fällen überstimmt hatte, wurde er am Montag entmachtet, bleibt aber weiterhin tätig im Bereich Video beim Deutschen Fußball-Bund. Andere Sportarten haben weniger Probleme mit dem Videobeweis. Dort hat sich das Hilfsmittel etabliert.

HOCKEY

Elf Spieler, zwei Tore, ein Ball – die Ähnlichkeiten zwischen Fußball und Hockey sind offenkundig. Aber natürlich gibt es auch Unterschiede. Aus Sicht der Hockeyspieler vor allem den: Ihre Sportart ist nicht nur dynamischer, sondern auch viel beweglicher als der große Tanker Fußball. Videobeweis? Erste Versuche gab es im Hockey schon vor mehr als zehn Jahren, seit 2010 kommt der Videobeweis in seiner aktuellen Form bei Weltmeisterschaften und anderen großen Turnieren zum Einsatz. Neben dem Schiedsrichter kann auch jedes Team einmal pro Spiel einen Videobeweis anfordern – und zwar bei den Fragen: Tor, Siebenmeter, Strafecke oder eben nicht? Bei persönlichen Strafen hingegen greift der Videobeweis nicht.

Jeder Spieler auf dem Feld hat das Recht, den Videobeweis anzufordern, indem er mit den Händen ein T formt. Anschließend muss er dem Schiedsrichter mitteilen, welche Entscheidung überprüft werden soll. Kommt der Videoschiedsrichter zu dem Ergebnis, dass der Spieler Recht hatte, darf die entsprechende Mannschaft den Videobeweis im weiteren Spielverlauf erneut anfordern – und zwar so lange, bis sie falsch liegt. Das Recht bleibt auch bestehen, wenn der Videoschiedsrichter aufgrund mangelhafter Bildqualität zum Beispiel keine Entscheidung treffen kann. Über diese Variante hat auch der Fußball- Weltverband Fifa diskutiert. Er war allerdings der Ansicht, dass die Autorität des Schiedsrichters auf dem Platz unterminiert werde. Lukas Brud vom für die Regeln zuständigen Internationalen Board Ifab hat dazu gesagt: „Wir wollen den Schiedsrichter nicht hinterfragen. Wir wollen ihm helfen.“

BASKETBALL

In der Basketball-Bundesliga wurde das „Instant Replay“ zur Saison 2014/15 eingeführt. Anders als im Fußball gibt es keinen Videoassistenten. Der Hauptschiedsrichter muss selbst entscheiden, ob er sich eine Szene auf einem kleinen Monitor noch einmal anschaut. Die Einsatzmöglichkeiten sind auf bestimmte Situationen beschränkt: zum Beispiel auf die Entscheidung, ob ein Wurf rechtzeitig vor dem Ablauf der Spiel- oder Angriffszeit abgegeben wurde – so geschehen am zweiten Spieltag dieser Saison bei der 64:66-Niederlage von Alba gegen Bremerhaven.

Da das Spiel ohnehin oft unterbrochen wird, hat sich die Natur des Basketballs durch die Einführung kaum verändert. Von Fans und Vereinen wurde das Hilfsmittel weitgehend positiv aufgenommen. Wenn es mal Kritik gab, bezog sich diese eher auf einen zu sparsamen Einsatz der Technik. So beschwerte sich Marko Pesic, Sportdirektor von Bayern München, im Februar 2016 über die Hinausstellung von Deon Thompson nach zwei vermeintlich unsportlichen Fouls. Bei einer Niederlage gegen Ulm wurde der Münchner aufgrund einer Fehlentscheidung vorzeitig in die Kabine geschickt. Die Schiedsrichter werteten ein gewöhnliches Foul als unsportlich und verzichteten auf das „Instant Replay“, obwohl sie sich anfangs untereinander nicht einig waren. „Das war ein aberwitziger Pfiff und hatte massiven Einfluss auf den Spielverlauf“, kritisierte Pesic den Verzicht auf den Videobeweis. Laut Reglement hätte dieser bei der Frage, persönliches oder unsportliches Foul zum Einsatz kommen dürfen.

EISHOCKEY

Der Videobeweis hat bei internationalen Turnieren und in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) schon lange Tradition. Eingeführt wurde er hierzulande in den Play-offs zur Saison 1999/2000. Das technische Hilfsmittel wird allerdings nur eingesetzt, um zu ermitteln, ob ein Tor regelkonform erzielt wurde oder nicht. Dafür stehen den Schiedsrichtern viele verschiedene Kameraperspektiven zur Verfügung, bei besonders heiklen Szenen kann die Entscheidungsfindung schon einmal mehrere Minuten dauern. Anders als im Fußball sind die Zuschauer an den Videobeweis gewöhnt. Zumal klar festgelegt ist, wann er bemüht wird. Diskussionen gibt es aber auch deshalb kaum, zumal Fehler die Ausnahme sind.

Der Videobeweis kann allerdings nur bei einer Spielunterbrechung angestrengt werden. Das kann dazu führen, dass eine Nichttorentscheidung erst Minuten später korrigiert wird – beispielsweise weil ein Puck nicht die äußere Latte, sondern das Gestänge im Tor getroffen hat und von dort zurück ins Feld gesprungen ist. Dann muss auch die komplette Spielzeit nachgeholt werden, die seit dem Treffer vergangen ist. Alles, was zwischenzeitlich geschehen ist – und sei es ein weiteres Tor – wird gegenstandslos.

In der nordamerikanischen National Hockey League (NHL) hat der Videobeweis schon die nächste Entwicklungsstufe genommen. Seit der vergangenen Saison dürfen Trainer nun auch eine Torentscheidung überprüfen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass zuvor eine Abseitsstellung eines Spielers vorgelegen hat. Dafür gibt es spezielle Kameras an den blauen Linien, die detaillierte Bilder liefern. Liegt der Coach mit der „Challenge“ in Sachen Abseits falsch, erhält seine Mannschaft allerdings seit dieser Saison eine Zwei-Minuten-Strafe. Anderenfalls bleibt die Einspruchsmöglichkeit bestehen. Bei „normalem“ Überprüfen, zum Beispiel, ob ein Torwart vor einem Treffer behindert wurde, droht dem Trainer nur der Verlust einer Auszeit.

AMERICAN FOOTBALL

Fliegt in der National Football League (NFL) die rote Flagge, dann fordert eine der beiden Mannschaften die Videoüberprüfung einer strittigen Szene. Zwei solcher Einspruchsmöglichkeiten stehen den Head Coaches pro Spiel zur Verfügung, im Erfolgsfalle auch mehr. Es gibt eine klar definierte Liste von Spielaktionen, die überprüft werden dürfen. Wird die angezweifelte Schiedsrichterentscheidung nach Ansicht der Fernsehbilder nicht revidiert, kostet das eine Auszeit. In den letzten zwei Minuten einer Halbzeit werden aber ohnehin alle strittigen Szenen von den Referees überprüft. Das gilt im übrigen auch bei Touchdown-Entscheidungen oder Ballverlusten.

Normalerweise kommt der Videobeweis in jedem Spiel mindestens einmal zum Einsatz, in den USA werden bei den Fernsehübertragungen dann auch schon mal Werbespots platziert. Da es im Football Unterbrechungen nach jedem Spielzug gibt und sich eine Begegnung in der Regel über drei Stunden hinzieht, stören die zusätzlichen Pausen aber niemanden wirklich. Anders als beispielsweise aktuell in der Fußball-Bundesliga teilen die Schiedsrichter den Zuschauern im Stadion zunächst über Mikrofon mit, was genau überprüft wird und erklären nach der Auswertung der Bilder, welche Entscheidung die letztlich gültige ist.

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