Gebührensatzungen offenbar fehlerhaft: Zweifel an Potsdams Wasserpreisen
Fast nirgendwo in Deutschland sind die Wasserpreise so hoch wie in Potsdam – doch möglicherweise hat die Landeshauptstadt ihre Bürger unrechtmäßig derartig zur Kasse gebeten.
Potsdam - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil aus dem Mai 2019 drei Gebührenbescheide aus den Jahren 2010, 2011 und 2012, gegen die ein Potsdamer Ehepaar geklagt hatte, für rechtswidrig erklärt. In der Begründung heißt es, die Potsdamer Gebührensatzungen für Trink- und Abwasser aus den Jahren 2008 bis 2012 seien fehlerhaft und damit nichtig.
Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht, denn die Stadt Potsdam hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Man habe das Urteil geprüft und vertrete eine andere Rechtsauffassung, erklärte ein Stadtsprecher dazu auf PNN-Anfrage.
Zunächst geht es in dem Verfahren nur um einen Einzelfall. Auch werde die Entscheidung der nächsten Instanz sich nicht unmittelbar auf die Potsdamer Wasserpreise auswirken, sagte der Kommunalrechtler Jannik Bach von der Universität Potsdam den PNN am Freitag. So könnten beispielsweise selbst bei einer Bestätigung des Urteils andere Potsdamer nicht mehr gegen ihre alten Gebührenbescheide vorgehen. Sie seien bestandskräftig, wenn nicht innerhalb gesetzlicher Fristen Widerspruch eingelegt wurde.
Doch die grundsätzlichen Ausführungen der Richter in ihrer Urteilsbegründung dürften in Potsdam für Aufhorchen sorgen: Die Richter bezeichnen das Potsdamer Modell, nachdem die Unternehmen im Stadtwerkekonzern sich gegenseitig quersubventionieren, als nicht zulässig. Gleiches gilt für die Umlage der Kosten für die rund 20 Jahre zurückliegende Rekommunalisierung der Potsdamer Wasserversorgung auf die Wasserpreise. Die Kosten für den Rückkauf des privatisierten Wasserbetriebs sind von der Stadt immer wieder als Erklärung für die hohen Wasserpreise angeführt worden.
So könne das Urteil in dem Einzelfall eine so genannte „Indizwirkung“ für vergleichbare Rechtstreitigkeiten zur aktuellen Gebührensatzung haben, sagt Kommunalrechtler Bach. Das heißt, Gerichte würden bei vergleichbaren Klagen ähnlich entscheiden, wenn die Stadt die nach Ansicht der Richter fehlerhaften Gebührensatzungen nicht korrigiert hat.
Um die gesamte Gebührensatzung gerichtlich prüfen zu lassen, sei jedoch eine Normenkontrollklage nötig.
Der Haus- und Grundeigentümerverein Potsdam und Umgebung e.V. rät in Reaktion auf das Urteil allen Grundstückseigentümern dazu, gegen noch nicht bestandskräftige Wassergebührenbescheide unter Verweis auf das Urteil vom 22. Mai 2019 Widerspruch einzulegen. Die bedenklich lange Verfahrensdauer von sieben Jahren in dem Fall habe es der Stadt „faktisch ermöglicht, über viele Jahre im großen Stil überhöhte Gebühren festzusetzen“, erklärte der Vereinvorsitzende und Rechtsanwalt Gunter Knierim. Gebühreneinnahmen dürften nicht wie Steuern verwendet werden, so Knierim: „Es handelt sich um einen klassischen Fall des Formenmissbrauchs des Staates.“
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