Handel in Potsdam: Vier verkaufsoffene Sonntage bis Jahresende
Die Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am Montagabend eine neue Verordnungen für die Öffnung in bestimmten Stadtgebieten beschlossen. Doch damit ist der Dauerstreit wohl noch nicht beigelegt.
Vier verkaufsoffene Sonntage soll es bis Jahresende noch geben – allerdings nicht überall in der Stadt. Das haben die Stadtverordneten am gestrigen Montag in ihrer Nachtragssitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Öffnen können die Geschäfte am 30. September zur Antikmeile in einigen festgelegten Straßen in der Innenstadt. Dazu kommt ein verkaufsoffener Sonntag aus Anlass des Potsdamer Lichtspektakels am 4. November in bestimmten Postleitzahlgebieten. Ebenfalls öffnen dürfen sollen Händler in bestimmten Stadtteilen zum Weihnachtsmarkt am zweiten und vierten Adventssonntag.
Mit den Beschlüssen reagieren die Stadtverordneten auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 22. Juni. Das Gericht hatte die Verordnung zu den Sonntagsöffnungen am 1. und 3. Advent 2017 rückwirkend für rechtswidrig erklärt. Zwar seien die Anlässe ausreichend für eine Sonntagsöffnung, jedoch sei der gesamtstädtische Bezug der Weihnachtsmärkte insbesondere für den ländlichen Potsdamer Nordraum nicht zu erkennen, hatte das OVG erklärt. Aus diesem Grund sind in den neuen Verordnungen jeweils nur bestimmte Teilbereiche der Stadt verkaufsoffen. Wie berichtet hatten Händler vorab Unmut daran geäußert, dass etwa das Stern-Center an den Adventssonntagen geschlossen bleiben soll.
Prüfung für den Potsdamer Süden
Darauf nahm Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg am Montag Bezug. Er habe kein Verständnis dafür, dass der Potsdamer Süden, wo auch das Stern-Center liegt, bei allen Terminen außen vor bleibe. „Ich fürchte, dass das ein Dauerzustand wird“, so Scharfenberg. Er setzte durch, dass die Stadt nun erneut prüft, ob im Advent der Süden mit in das Gebiet einbezogen werden kann.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte bereits vor den Beschlüssen der Stadtverordneten in einem Brief an die Stadtspitze rechtliche Bedenken geäußert (PNN berichteten). Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Susanne Feldkötter schrieb darin, man behalte sich vor, „diese Verordnung gerichtlich überprüfen zu lassen“. Die Gewerkschaft, so hatten verschiedene Vertreter immer wieder betont, legt den Fokus ganz auf die Angehörigen und deren Recht auf Freizeit und Erholung am freien Sonntag.
Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) betonte vor den Stadtverordneten, er wisse, dass eine neue Klage nicht auszuschließen sei. „Wir wissen auch, dass unser Vorschlag nicht den Applaus der Händler findet“, sagt er. Aber: „Wir können keinen Vorschlag vorlegen, der vor Gericht keinen Bestand findet.“ Die Verordnungen berücksichtigten nun alle Vorgaben, die aus früheren Gerichtsentscheidungen hervorgegangen seien, so Jakobs.
Immer wieder vor Gericht
Bereits in den vergangenen Jahren hatte Verdi mehrfach gerichtlich die Potsdamer Termine für verkaufsoffene Sonntage gekippt. Eingehakt hatten sie dabei zuletzt in der Begründung für die Öffnung. Denn das 2017 novellierte brandenburgische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass die Läden nur zu „besonderen Ereignissen“ öffnen können, zu denen auch auswärtige Besucher kommen.
An dieser Formulierung war immer wieder Kritik geübt worden. Die Landesregierung reagierte nun in Form einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Steeven Bretz (CDU). Darin heißt es, die Kritik sei nicht gerechtfertig. „Daher wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen“, schreibt der kommissarische Arbeitsminister, Stefan Ludwig (Linke).
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität