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Tulpenfest und Antikmeile: Verkaufsoffene Sonntage für Potsdam festgelegt

Am 14. April, am 26. Mai und am 29. September dürfen die Läden am Sonntag öffnen. Zumindest wenn es nach der Stadt Potsdam geht.

Potsdam - In Potsdam soll es zum Tulpenfest und zu den Antikmeilen verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt geben. Entsprechende Verordnungen will das Rathaus den Stadtverordneten am 3. April vorlegen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Damit öffnen die Geschäfte am 14. April, am 26. Mai und am 29. September 2019. Weitere Verordnungen für "ausgewählte Adventssonntage" sollen noch folgen. 

Zum Tulpenfest soll die Sonntagsöffnung jeweils für bestimmte Abschnitte der Kurfürsten-, der Mittel-, der Gutenberg-, der Friedrich-Ebert-Straße, der Benkert-und der Hebbelstraße gelten. Während der Antikmeilen dürfen Geschäfte in der Jäger-, der Gutenberg-, der Friedrich-Ebert- und der Brandenburger Straße öffnen dürfen.

Das Potsdamer Tulpenfest findet dieses Jahr am 13. und 14. April statt.  
Das Potsdamer Tulpenfest findet dieses Jahr am 13. und 14. April statt.  
© Michael Hanschke/dpa

Über die Sonntagsöffnungen wird seit Jahren gestritten

Wie berichtet hat das Thema Sonntagsöffnungen in Potsdam in den vergangenen Jahren immer wieder für Streit gesorgt und auch die Gerichte beschäftigt. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte im Interesse von angestellten Verkäufern bereits mehrfach erfolgreich gegen entsprechende Verordnungen der Stadtverwaltung geklagt – teilweise mussten ausgewiesene Verkaufssonntage deswegen kurzfristig wieder abgesagt werden. Das hatte bei den Händlern für Unmut gesorgt. Sie sehen sich im Vergleich zum Online-Handel und zum benachbarten Berlin, wo mehr Sonntagsöffnungen erlaubt sind, benachteiligt. Insbesondere die Potsdamer Innenstadt-Händler ärgern sich regelmäßig darüber, dass sie von den sonntäglichen Touristenströmen zum Beispiel in der Brandenburger Straße nicht profitieren können.

Das Land Brandenburg hatte das Ladenöffnungsgesetz auch auf Druck aus der Landeshauptstadt hin im Jahr 2017 geändert – auch, um die anlassbezogene Ladenöffnung in einzelnen Stadtteilen, beispielsweise in Babelsberg für den Böhmischen Weihnachtsmarkt, zu ermöglichen. In der Praxis hat die Gesetzesnovelle aber nicht zur erhofften Erleichterung bei der Ausweisung von Verkaufssonntagen geführt – sondern diese sogar erschwert, wie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg gegen die Stadt Potsdam im Juni 2018 bestätigte. Demnach muss als Anlass für eine Ladenöffnung am Sonntag nun immer eine Veranstaltung mit einer entsprechenden überregionalen Anziehungskraft nachgewiesen werden. Selbst bei stadtweiten Sonntagsöffnungen wie etwa im Advent können zudem nun bestimmte Stadtteile ausgenommen werden.

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