Ortsvorsteherin widerspricht Stadtverwaltung: Streit um Baupläne für Neu Fahrland geht in nächste Runde
Neu Fahrlands Ortsvorsteherin Klockow hat ein Gutachten vorgelegt, dass für ein umstrittenes Bauprojekt in dem Potsdamer Ortsteil gar kein Baurecht besteht. Zuvor hatte die Bauverwaltung einen erfolgreichen Abschluss der Planungen vor Ort verkündet.
Potsdam - Zu Bauplänen an der Bundesstraße 2 im Potsdamer Ortsteil Neu Fahrland gibt es immer noch heftigen Streit zwischen Ortsansässigen und der Stadtverwaltung. Darauf machte Ortsvorsteherin und Stadtverordnete Carmen Klockow (Bürgerbündnis) am Mittwoch auf PNN-Anfrage aufmerksam. „Die jetzt angedachten Vorschläge sehen jedoch immer noch eine viel zu dichte Bebauung vor, die nicht dem Charakter des Ortsteils entspricht.“
Zuvor hatte die Bauverwaltung am Dienstagabend verkündet, eine schon länger von Anliegern argwöhnisch beäugte Planungswerkstatt für ein noch freies Baufeld auf der westlichen Inselseite von Neu Fahrland sei nun erfolgreich abgeschlossen worden. Als ein Ergebnis nannte Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) eine Reduzierung der baulichen Dichte und einen hohen Anteil an öffentlichen Grünflächen. Der Straßenraum an der Bundesstraße 2 werde durch „zusätzliche Baumpflanzungen und attraktive Geh- und Aufenthaltsbereiche“ aufgewertet. Auch von einem Café, einem Bäcker und Platz für weitere Versorgungsangebote war in der Mitteilung der Stadt die Rede. Geplant sei nun im Herbst ein Beschluss der Stadtverordneten zu dem Thema. Weitere Details nannte das Rathaus nicht.
Klockow hingegen erklärte, Neu Fahrland dürfe nicht dafür herhalten, die Wohnraumprobleme der Stadt zu lösen und ein Maximum an Gewinn für Investoren zu erwirtschaften. „Die Insel muss locker und sollte nur mit maximal zweigeschossigen Häusern bebaut werden.“ Das Werkstattverfahren sei aus ihrer Sicht ein reines Feigenblatt, um die Interessen einer nun vor Ort aktiven Tochter des Konzerns Deutsche Wohnen umzusetzen.
Zudem verwies sie auf ein Gutachten der aus diversen Uferwegskonflikten in Potsdam bekannten Rechtsanwaltskanzlei Partsch – wonach das Areal vor Ort von jeder Bebauung freizuhalten sei, „solange kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt“. Dabei habe das Rathaus stets suggeriert, dass bereits Baurecht bestehe. Auch dürfe laut dem Eingliederungsvertrag des früher eigenständigen Ortsteils keine Bauleitplanung gegen den Ortsbeirat entschieden werden. Die Stadtverwaltung kündigte in ihrer Erklärung „eine Darstellung“ zum Thema Baurecht an, die mit dem besagten Beschlussantrag im Stadtparlament vorgelegt werde.
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