Untreue-Verdacht bei den Potsdamer Stadtwerken: Stadtwerke wieder im Visier der Justiz
Nach den exklusiven PNN-Recherchen will nun die Staatsanwaltschaft den Untreueverdacht bei den Potsdamer Stadtwerken prüfen. Die EWP- und Step-Aufsichtratsvorsitzende Elona Müller-Preinesberger weist indes die Vorwürfe zurück, brisante Berichte zurückgehalten zu haben.
Potsdam - Die Potsdamer Stadtwerke könnten erneut ein Fall für die Justiz werden. „Wir prüfen den Fall“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam am Montag. Damit reagierten die Ermittler auf einen Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten vom Montag über den von Berliner Kanzleien festgestellten Untreueverdacht im Zusammenhang mit überhöhten Gehältern, Prämien und Zulagen an eine Mitarbeiterin. Die Staatsanwaltschaft will die entsprechenden Berichte der Kanzleien bei den Stadtwerken anfordern. „Dann wird entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird“, so der Sprecher.
Laut dem Bericht der Kanzlei Ignor & Partner bestehen zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass der suspendierte Chef der Stadtwerke-Tochter Energie- und Wasser (EWP) und Ex-Geschäftsführer der Stadtentsorgung (Step), Holger Neumann, sich „wegen Untreue zum Nachteil der Step strafbar gemacht hat“. Würde gegen ihn ermittelt, ginge es um Vorgänge ab Mitte 2011 – alle Vorgänge in der Zeit davor wären bei Untreue verjährt. Die betreffende Mitarbeiterin war erst bei den Stadtwerken und ab 2003 bei der Step angestellt, schon bei diesem Übergang erhielt sie 100 000 Euro als Abfindung.
Holger Neumann von den Vorwürfen überrascht
Neumanns Anwältin, die Potsdamer Strafverteidigerin Heide Sandkuhl, die vor fünf Jahren bereits den damals nach Vorwürfen von Geheimgeschäften entlassenen Stadtwerke-Boss Peter Paffhausen vertreten hatte, reagierte überrascht. Ihr Mandant kenne die Berichte nicht. Sie habe diese angefordert, „denn natürlich sind die angeblichen Feststellungen der Kollegen geeignet, zum Nachteil meines Mandanten zu wirken“, so Sandkuhl.
In den Berichten wird Neumann vorgeworfen, Zahlungen an die frühere Step-Prokuristin in Gesamthöhe von rund 400 000 Euro in den Jahren 2009 bis 2015 ohne die vorgeschriebene Genehmigung der zuständigen Gremien angewiesen zu haben. Zudem soll er an einer mutmaßlich von Paffhausen initiierten intransparenten Doppelgeschäftsführerkonstruktion mitgewirkt haben. Dies könnte aus Sicht der Kanzleien auch als Pflichtverletzung Neumanns als Geschäftsführer der EWP gewertet werden.
Müller-Preinesberger kannte die Berichte
Potsdams Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger (parteilos) hat indes den Verdacht zurückgewiesen, den Aufsichtsgremien die brisanten Berichte der Kanzleien vorenthalten zu haben. Sie hatte als Vorsitzende der Aufsichtsräte von Step und EWP am 27. Mai sowie am 3. Juni Entscheidungen zu dem Vertrag von Geschäftsführer Neumann herbeigeführt. Entgegen der Empfehlungen der Kanzleien hatte Müller-Preinesberger den EWP-Aufsichtsrat über die Entlastung des Geschäftsführers Neumann für das Jahr 2015 abstimmen lassen – Neumann wurde bei der EWP entlastet.
Die Berichte der Kanzleien hatten ausdrücklich dazu aufgefordert, die Entscheidungen über die Entlastungen – auch bei der EWP – „erst nach Abschluss der Prüfungen zu treffen“. Müller-Preinesberger widersprach, eine solche Empfehlung habe nicht vorgelegen – obwohl sie die Berichte kannte. Auch habe es zur Aufsichtsratssitzung der EWP am Freitag keine Hinweise auf Beanstandungen gegen Neumann als EWP-Geschäftsführer gegeben. Weil sich die Prüfberichte auf die Step bezögen und nicht auf die EWP, hätten allein die Step-Aufsichtsratsmitglieder die Zwischenstände der Prüfberichte zur Kenntnis bekommen. In den Berichten wird jedoch deutlich gemacht, dass die Verfehlungen Neumanns als Step-Chef auch auf seine Tätigkeit als EWP-Chef durchschlagen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Die Frist, diese auszusprechen, läuft am morgigen 8. Juni ab. Zunächst ist entschieden, Neumann bei vollen Bezügen freizustellen bis zum Auslaufen seines Vertrags im September 2017.
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