Semmelhaack-Streit in Potsdam: Stadt und Semmelhaack wollen Siedlung retten
Nach der Klatsche von der Oberen Bauaufsicht wegen des Semmelhaack-Falls in Fahrland hagelt es Kritik an der Bauverwaltung. Die verteidigt sich vehement.
Fahrland - Nachdem das Infrastrukturministerium des Landes das Handeln der Bauverwaltung bei einer geplanten Semmelhaack-Siedlung in Fahrland als unzulässig eingestuft hat, will das Rathaus umsteuern. In einer Mitteilung von Dienstag hieß es, dass man sich intern bereits verständigt habe, „die bisherige Verfahrensweise nicht weiter zu verfolgen“. Nun wolle man mit dem Investor das weitere Vorgehen besprechen, so ein Rathaussprecher.
Wie berichtet hatte die Landesbauaufsicht einen an Semmelhaack erteilten Bauvorbescheid für nichtig erklärt. Es geht um 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser, die auf einer laut Anwohnern schon umgepflügten und 1,5 Hektar großen Grünfläche an der Ketziner Straße entstehen sollten. Dafür hatte die Stadt statt eines langwierigeren Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Beteiligung schlicht einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen – in Abstimmung mit dem gewählten Ortsbeirat, wie das Rathaus am Dienstag betonte. Das Ministerium sieht hingegen – nachdem Anwohner bereits mit Klage gedroht hatten und der Fall Schlagzeilen machte – eine eindeutige B-Planerfordernis, wie die PNN am Dienstag publik gemacht hatten.
Kritik von allen Seiten
Semmelhaack-Prokurist Arne Parchent sagte auf PNN-Anfrage, man werde eine „möglicherweise eintretende Verzögerung“ mit den beteiligten Ämtern und Gremien besprechen, um Lösungen zur „weiterhin angestrebten Realisierung des Projektes zu finden“. Die in dem städtebaulichen Vertrag enthaltenen Ergebnisse seien dafür eine „sehr gute Grundlage“. Unter anderem war Semmelhaack darin zur Zahlung von 200 000 Euro für Kita- und Schulplätze verpflichtet worden.
Zugleich hagelte es am Dienstag Kritik. Am schärfsten äußerte sich der in Fahrland wohnende Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Linke) via Twitter: In dem Fall sei klar ersichtlich, dass Semmelhaack „ein rechtswidriger Vorteil verschafft werden sollte“. Und er fragte: „Was für Kumpaneien zwischen Rathaus und Immobilienmogulen gab es noch?“ Auch die Fraktion Die Andere erklärte in sozialen Netzwerken, durch die aus ihrer Sicht praktizierte Bevorzugung von Semmelhaack gegenüber anderen Bauherren, die etwa ihre Wohnungen ans Fernwärmenetz anschließen müssten, entstünden der Stadt „erhebliche Kosten“. Die parteilose Linken-Oberbürgermeisterkandidatin Martina Trauth forderte, dass derlei Projekte von Bürgern und Politik künftig ausnahmslos begleitet werden müssten: „Nur so spart sich die Stadt Potsdam viel Ärger.“ Grünen-Fraktionschefin und OB-Kandidatin Janny Armbruster bemängelte, dass der städtebauliche Vertrag nicht im Stadtparlament behandelt worden sei: „Das ist im Grunde ein Skandal.“ Zudem sei man misstrauisch, weil die Verwaltung von einem Modell gesprochen hatte, das so auch anderswo in Potsdam praktiziert werde. „Wir fordern Aufklärung und künftig mehr Transparenz.“
Ein Bauleitplanverfahren ist notwendig
Die Stadtverwaltung teilte dazu mit, das Vorgehen mit den städtebaulichen Verträgen sei deutschlandweit und in der Landeshauptstadt „nicht unüblich“ und von den Baugesetzen gedeckt. Ähnliches habe man schon für 15 Wohnhäuser im Habichtweg oder sechs Gebäude in der Weinmeisterstraße oder eine private Grundschule in Golm praktiziert. Für das Vorhaben in Fahrland liege aber die Einschätzung des Ministeriums vor, „dass hier aufgrund der Größenordnung“ des Projektes ein Bauleitplanverfahren notwendig sei.
Ebenso nahm das Rathaus zu dem Umstand Stellung, dass Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) noch am 21. April im PNN-Interview erklärt hatte, dass auch das Ministerium „unsere Auffassung bestätigt“. Tatsächlich habe sich das Ministerium in einer ersten Stellungnahme noch für unzuständig erklärt und eine Kontrollfunktion abgelehnt, teilte das Rathaus mit: Daher habe man geglaubt, dass das Vorgehen nicht kritisch gesehen werde. Erst am 25. April habe das Ministerium weitere Unterlagen zur Prüfung angefordert – nach den PNN-Berichten zu dem Fall.
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