Trotz Klagedrohnung: Stadt bleibt bei Ladenöffnung zum Lichtfest
Das Rathaus kontert die Kritik von Verdi - und riskiert damit eine Klage. Die Kirche spricht von „kurzfristigen Kommerzialisierungsinteressen“
Potsdam - Im Streit um den geplanten verkaufsoffenen Sonntag zum Lichterspektakel am 3. November weist die Stadt die harsche Kritik der Gewerkschaft Verdi zurück – und riskiert damit ein Gerichtsverfahren. Wie berichtet bezweifelt die Gewerkschaft, dass die Pläne „den juristischen Kriterien“ für eine Sonntagsöffnung entsprechen und erwägt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Im Rathaus hingegen hält man das Vorgehen für gesetzeskonform, wie Stadtsprecher Markus Klier am Dienstag auf PNN-Anfrage erklärte: Grundlage seien das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema – dem trage man Rechnung. Zudem habe man das Lichtspektakel, bei dem Dutzende Gebäude der Stadt kunstvoll illuminiert werden, bereits im vergangenen Jahr „unter denselben rechtlichen Voraussetzungen“ zum Anlass für eine Sonntagsöffnung genommen, sagte Klier. Auch damals hatte es allerdings ähnliche Kritik von Verdi gegeben, ohne dass es letztlich zu einem Verfahren kam.
Das Lichterspektakel findet im November statt
In einer aktuellen Stellungnahme an das Rathaus hatte Verdi-Bezirkschefin Susanne Feldkötter nun erklärt, eine Sonntagsöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung sei nur dann zulässig, „wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist“. Das Lichterspektakel findet vom 1. bis 3. November statt, erwartet werden 200.000 Besucher. Feldkötter schrieb zudem, die nötige „prägende Wirkung“ der Veranstaltung könne „auch nur dann angenommen werden, wenn ein enger räumlicher Bezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften“ besteht, „die Öffnung also auf das unmittelbare Umfeld begrenzt bleibt“. Bisher plant die Stadt aber, dass im gesamten Stadtgebiet die Geschäfte öffnen können – mit Ausnahme vieler nördlicher und westlicher Ortsteile und den Plattenbaugebieten Schlaatz, Waldstadt, Am Stern und Drewitz.
Die Pläne kritisiert auch die evangelische Landeskirche. Man müsse den arbeitsfreien Sonntag vor „kurzfristigen Kommerzialisierungsinteressen“ schützen, sagte Oberkonsistorialrätin Heike Koster – auch unter Verweis auf ein aktuelles Urteil aus dem benachbarten Land Berlin. Es genüge demnach nicht, dass eine Verwaltung ein Ereignis als besonders einstufe. Vielmehr müsse der Besucherstrom so groß sein, dass die Versorgung der Gäste eine ausnahmsweise Öffnung rechtfertige. Daran habe man beim Lichterfest erhebliche Zweifel: Dessen Wirkung entfalte sich erst nach Einbruch der Dunkelheit, die Läden könnten aber schon um 13 Uhr öffnen. Zudem finden laut Koster an dem Tag diverse Kirchenratswahlen in den Potsdamer Gemeinden statt – eine Sonntagsöffnung würde hier die Teilnahme erschweren.
Schon mehrfach waren solche Streitfragen in den vergangenen Jahren vor Gericht gelandet. In den meisten Fällen hatte die Stadt verloren, einzelne verkaufsoffene Sonntage mussten sogar kurzfristig abgesagt werden. HK
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