zum Hauptinhalt
Der frühere Linke-Kreischef Sascha Krämer.
© Foto (Archivbild): Manfred Thomas
Update

Er wohnt in Südafrika: Sascha Krämer darf bei Potsdamer Kommunalwahl antreten

Jetzt ist klar: Obwohl er in Südafrika wohnt, darf Sascha Krämer Spitzenkandidat der Linken werden. Das hat der Wahlausschuss entschieden. Allerdings können Bürger dagegen Einspruch erheben.

Potsdam - Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken darf der Ex-Linke-Kreischef Sascha Krämer zur Kommunalwahl kandidieren. Im Kreiswahlausschuss stimmten vier Mitglieder dafür. Ein AfD-Vertreter enthielt sich, Gegenstimmen kamen von den Grünen und aus der CDU. Der Grund für die Zweifel an Krämers Wählbarkeit: Seit dem Frühsommer 2017 lebt er übergangsweise mit seiner Frau in Südafrika, weil sie dort für die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung arbeitet – und zurück kommt die Familie erst wenige Wochen nach der Kommunalwahl

Unter anderem hatte Thorsten Ingo Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Kommunalrecht an der Universität Potsdam, erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Kandidatur geäußert - weil Krämer eben nicht mehr in der Landeshauptstadt wohnt. Zudem hat er öffentlich im Interview mit der „Märkischen Allgemeinen“ angekündigt, seinen Wahlkampf von Südafrika aus führen zu wollen - über die sozialen Netzwerke. 

"Ständiger Wohnsitz muss nicht ständig bewohnt sein"

Kreiswahlleiter Michael Schrewe sagte im Ausschuss, Krämer sei mit seinem ständigen Wohnsitz noch in Potsdam gemeldet – daher habe er ihm auch eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt. Ein ständiger Wohnsitz müsse aus seiner Sicht auch nicht ständig bewohnt sein, so Schrewe. Allerdings könnten noch Einsprüche gegen die Kandidatur in den nächsten beiden Tagen gestellt werden – dann müsse der Landeswahlausschuss im April über den Fall entscheiden. Auch gerichtliche Klagen seien laut Schrewe möglich – dann müsste aus melderechtlicher Sicht geklärt werden, ob Krämers ständiger Wohnsitz tatsächlich in Potsdam ist. „Wie solche Einsprüche ausgehen, kann ich nicht sagen“, so Schrewe. Auch Krämer könne klagen, würde seine Kandidatur vom Kreiswahlausschuss verhindert, gab Schrewe zu bedenken – so kam denn auch die Mehrheit zustande. 

Allerdings äußerten die Ausschussmitglieder Raiko Mahn von der CDU und Annette Strathoff von den Grünen ebenfalls massive Zweifel. Strathoff warnte auch davor, dass es mit dem Fall generell Klagen gegen die Rechtsmäßigkeit der Kommunalwahl geben könnte. Linke-Kreischef Stefan Wollenberg hielt dagegen: Hätte man Zweifel an der Kandidatur von Krämer „gehabt, hätten wir ihn nicht aufgestellt. Aber wenn beispielsweise Studenten für ein Jahr ins Ausland gehen, sind sie trotzdem noch hier wählbar.“

Zur Startseite