zum Hauptinhalt
Das Ernst von Bergmann-Klinikum in Potsdam.
© Sebastian Gabsch

Streit um Tariflohn im Klinikum: Rathaus Potsdam verteidigt Alternative zu Bürgerbegehren

Ein von der Stadtverwaltung vorgelegter Vorschlag zur Bezahlung der Krankenhausmitarbeiter sorgt für Irritation.

Potsdam - Im Streit um das Bürgerbegehren zum Klinikum „Ernst von Bergmann“ (EvB) verwickelt sich die Stadtverwaltung in Widersprüche. Dabei geht es darum, ob ein von der Stadtverwaltung vorgelegter Vorschlag zur Bezahlung der Krankenhausmitarbeiter ein Gegenkonzept zum Bürgerbegehren darstellt – das würde der Brandenburger Kommunalverfassung widersprechen. Eine entsprechende Einschätzung hatte der Verein „Mehr Demokratie“ abgegeben. „Im Vorfeld eines zulässigen Bürgerbegehrens darf die Stadtverordnetenversammlung keine dem Bürgerbegehren widersprechenden Maßnahmen beschließen“, teilte der Verein mit.

Nicht dagegen, nur anders

Das Rathaus interpretiert die Situation allerdings anders: „Bei dem Gegenvorschlag der Verwaltung handelt es sich gerade nicht um eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane“, heißt es auf PNN-Anfrage. „Vielmehr sollen im alternativen Vorschlag der Verwaltung gerade wesentliche Forderungen der Bürgerinitiative beschlossen werden.“ Derzeit prüfe man, ob dies rechtlich möglich ist. Der Gegenvorschlag soll also kein Gegenvorschlag sein, sondern eine Alternative.

Für das Bürgerbegehren für bessere Arbeitsbedingungen und ordentlichen Tariflohn am Klinikum „Ernst von Bergmann“ waren innerhalb von vier Monaten rund 17.500 Unterschriften gesammelt worden. Das Klinikum war 2006 aus finanziellen Gründen im Kommunalen Arbeitgeberverband in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt, nicht-ärztliches Personal wurde dadurch schlechter bezahlt. Die Unterstützer unterschrieben dafür, dass alle Unternehmen der Klinikgruppe ab Juni wieder direkt in die an den öffentlichen Dienst angelehnte Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wechseln – damit die Mitarbeiter ordentlich entlohnt werden. Beim zweiten Anliegen des Bürgerbegehrens geht es unter anderem um einen Entlastungsplan mit Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung für die einzelnen Stationen – also um mehr Personal. Erklärt die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren nicht für unzulässig, müssen die Stadtverordneten darüber abstimmen. Lehnen sie ab, gibt es einen Bürgerentscheid.

Warnung vor „fatalen Auswirkungen“

Rathaus und Klinikum wollen stattdessen die angekündigte Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif – es geht um rund 900 Beschäftigte – 2020 und 2021 aus eigener Tasche bezahlen. Für den Zeitraum ab 2022 soll ein Konzept erarbeitet werden, wie die Vergütung der restlichen knapp 700 bislang nicht nach Tarif bezahlten Mitarbeiter angeglichen werden kann.

Für den Fall, dass das Bürgerbegehren Erfolg hat, warnt das Rathaus wie berichtet vor „fatalen Auswirkungen“ auf den städtischen Haushalt. Laut Gesundheitsbeigeordnete Brigitte Meier (SPD) müssten dann sämtliche freiwilligen Leistungen, darunter Förderungen für Kulturträger, Jugend- und Sportvereine, auf den Prüfstand. Ähnliches befürchtet auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Götz Friederich: „Wer hofft, die Stadt könne jedes Jahr rund 10 Millionen Euro als Verlustausgleich zuschießen, der verkennt, dass dafür schlicht die Mittel fehlen“, schrieb Friederich auf der CDU-Seite im sozialen Netzwerk Facebook.

Zur Startseite