Haftbefehl aufgehoben: Wegen Mordes verurteilter Autofahrer wieder frei
Er fuhr im Februar 2015 mit dem Auto gegen einen Baum. Seine Frau starb bei dem Unfall. Dafür sollte ein Potsdamer für zehn Jahre ins Gefängnis. Jetzt wurde der Mann aus der Haft entlassen.
Saarmund/ Brandenburg an der Havel - Zehn Jahre sollte er wegen Mordes an seiner Frau ins Gefängnis. Doch nur wenige Monate, nachdem der Potsdamer Michael A. vor dem Landgericht Potsdam zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde er jetzt wieder aus der Haft entlassen.
Wie Gerichtssprecherin Judith Janick der Deutschen Presse-Agentur sagte, habe das Oberlandesgericht Brandenburg den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben. Näheres zu den Hintergründen wurde zunächst nicht bekannt. Der Verteidiger des 64-Jährigen soll zuvor Haftbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer eingelegt haben. Das im Februar ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die große Strafkammer des Potsdamer Landgerichtes sah es indes als erwiesen an, dass der damals 60-Jährige seine 57-jährige Ehefrau Anna A. am Ersten Weihnachtstag 2015 auf der Landesstraße 77 zwischen dem Stahnsdorfer Ortsteil Güterfelde und Saarmund absichtlich in den Tod gefahren hatte.
Er war ungebremst bei 90 bis 100 Stundenkilometern auf einen einzeln stehenden Baum zugerast. Er selbst überlebte die Unglücksfahrt schwer verletzt. Der gebürtige Russe, der unter schweren Depressionen litt, soll seinen Suizid beabsichtigt und dabei den Tod seiner seit einiger Zeit von ihm getrennt lebenden Frau bewusst in Kauf genommen, wenn ihn nicht sogar gezielt eingeplant haben. Der Vorfall soll sich auf der Heimfahrt von einem gemeinsamen Sauna-Besuch ereignet haben, zu dem er seine Frau am Weihnachtstag eingeladen hatte. Heimtückisch habe er sie in das Auto gelockt, so die Richter. Der Verurteilte hatte im Prozess angegeben, unter Schwindel und einer Bewusstseinsstörung gelitten zu haben. An weitere Details der Fahrt konnte er sich nicht erinnern. (mit dpa)
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