Autounfall oder Mord?: „Behauptungen ohne Beweise“
Mordprozess in Potsdam: Der Angeklagte will bei der Fahrt gegen einen Baum nicht bei vollem Bewusstsein gewesen sein.
Potsdam, Stahnsdorf - War Michael A. bei vollem Bewusstsein, als er seine Frau am ersten Weihnachtstag 2015 in den Tod fuhr? Auch am gestrigen Dienstag beschäftigte sich das Potsdamer Landgericht mit der Frage, aus welchem Grund und in welchem Zustand der wegen des mutmaßlichen Mordes an seiner Ehefrau Anna A. angeklagte Potsdamer nach einem gemeinsamen Saunabesuch mit dem Auto auf freier Landstraße mit 90 bis 100 Stundenkilometer zwischen Güterfelde und Saarmund gegen einen Baum raste.
Der Angeklagte, der im Gegensatz zu seiner Frau schwer verletzt überlebte, hatte angegeben, möglicherweise aufgrund einer durch einen niedrigen Blutdruck verursachten Durchblutungsstörung im Auto nicht bei vollem Bewusstsein gewesen zu sein. Kurz vor der Abfahrt sei ihm schwindelig gewesen. Weil es besser wurde, nachdem er sich setzte, fuhr er los. Ab da sei seine Erinnerung erloschen.
Der vom Gericht bestellte Rechtsmediziner hatte nun zu prüfen, inwieweit die körperliche Verfassung des Angeklagten in Kombination mit dem Saunabesuch zu einer Bewusstseinsstörung sowie der anhaltenden Erinnerungslücke hätte führen können. Dieser stellte fest: Anhaltspunkte dafür, dass der 63-Jährige unter einer schweren Herzerkrankung litt, gab es nicht. Bei den Angaben des Angeklagten handele es sich „um Behauptungen ohne Beweise“. Zudem liege die Wahrscheinlichkeit eines Kontrollverlustes im Straßenverkehr durch eine Herzerkrankung pro Jahr bei 1:20 000, so der Rechtsmediziner, der auch in der Fahreignungsbegutachtung tätig ist.
Auch an der Amnesie gibt es Zweifel. Erinnerungslücken, die auf organische Ursachen zurückzuführen seien, gäbe es vor allem bei schweren Kopfverletzungen, wie einem Schädel-Hirn-Trauma. Ein solches hätte der Angeklagte aber nicht erlitten. Auch, dass Michael A. von Feuervögeln berichtet hatte, die er kurz vor dem Aufprall gesehen haben will, sei mit einem solchen Krankheitsbild nicht in Einklang zu bringen, so der Mediziner. Möglich sei aber, dass Michael A. das traumatische Ereignis unbewusst verdrängt.
Indes verdichteten sich die Anzeichen, dass der Angeklagte möglicherweise einen Suizid erwog. Im Verlauf seines Lebens hatte es immer wieder depressive Phasen gegeben, berichtete die psychiatrische Gutachterin. Die erste, während des Studiums, sei ohne Behandlung von selbst abgeklungen. Eine zweite folgte Anfang der 1990er-Jahre, nachdem eine Bewerbung des aus Russland stammenden Angeklagten beim russischen Geheimdienst erfolglos war, weitere nachdem die zweite Ehe gescheitert war und Michael A., zwischenzeitlich nach Deutschland gekommen, hier nicht wie gewünscht als Arzt Fuß fasste. Von einem Selbstmord sprach er 2010 das erste Mal, so die Psychologin. Die Absichten wurden konkreter. Michael A. sah sich Videos an, sprach auch mit anderen über sein Vorhaben. Die letzte depressive Phase vor dem Unfall soll er im August 2015 gehabt haben. Im Verlauf des Lebens sollen die Depressionen immer schwerer geworden sein.
Am Unglückstag will Michael A. jedoch in guter Stimmung gewesen sein, er selbst schließt suizidale Gedanken aus. Nachdem er zuvor die Trennung forciert hatte, habe er sich seiner Frau wieder angenähert. Den Schluss, dass sich beide im Dezember 2015 versöhnt hätten, könne das Gericht nach Anhörung diverser Zeugen jedoch nicht ziehen, erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter. Vielmehr habe Anna A. die räumlich vollzogene Trennung akzeptiert und plante einen Neustart. Die Antwort darauf, was sich tatsächlich Weihnachten 2015 abspielte, nahm Anna A. mit ins Grab.
Fest steht, dass Michael A., wenn er von einem Suizid sprach, seine Frau stets einbezog. Zuletzt soll er ihr nach der Trennung noch einmal angeboten haben, mit ihr in den Tod zu gehen. „Wenn wir getrennt bleiben, geht es uns beiden schlecht. Dann bleibt uns nichts übrig, als ins Auto zu steigen und gegen einen Baum zu fahren“, soll er gesagt haben. Unter einer psychischen Erkrankung leidet Michael A. laut psychologischer Gutachterin nicht. Wenn er sich jedoch in einer schweren depressiven Phase befunden habe, sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, erklärte sie.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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