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Die Gewog hat bereits Häuser in Kleinmachnow, wie hier in der Heinrich-Heine-Straße, und Nuthetal umgesetzt. 
© Sebastian Gabsch

Michendorf: Sondersitzung zur Gewog: Bürgerbegehren erneut abgelehnt

Bei einer Sondersitzung am Montag stimmten die Gemeindevertreter noch einmal für den Anschluss an die Gewog und gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. 

Michendorf – Das zähe Ringen um den Anschluss an die Gewog in Michendorf geht weiter. In einer Sondersitzung am Montagabend hat eine Mehrheit der Gemeindevertreter gegen die Aufhebung der beiden Beschlüsse vom 8. Oktober gestimmt, bei denen ein Bürgerbegehren gegen den Anschluss an die Gewog für gescheitert erklärt und der Anschluss beschlossen wurde. Nun wird die Kommunalaufsicht den Vorgang rund um das Bürgerbegehren noch einmal genau prüfen, wie Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) bei der Sitzung erklärte. Die Prüfung solle laut Kommunalaufsicht in den kommenden zehn Tagen erfolgen, so Mirbach.

SPD, Linke, FPD und Grüne fordern Aufhebung der Beschlüsse

Wie berichtet hatte eine Mehrheit am 8. Oktober für den Beitritt zur kommunalen Gewog votiert, die derzeit Kleinmachnow und Nuthetal gehört. Michendorfs 71 gemeindeeigene Wohnungen sollen damit an die Wohnungsbaugesellschaft übergeben werden. Das Bürgerbegehren gegen die Übertragung an die Gewog war bei der Sitzung wegen einer fehlenden Stimme für unzulässig erklärt worden. Die Fraktionen SPD, Linke, FPD und Grüne hatten danach die Kommunalaufsicht eingeschaltet um den Vorgang zu den beiden Beschlüssen zu überprüfen. Zudem hatten sie zwei Anträge zur Sondersitzung eingereicht, mit denen das Bürgerbegehren anerkannt und die Entscheidung für die Gewog wieder aufgehoben werden sollte. 

Für die Kritiker geht es vor allem um die nicht gezählten Stimmen des Bürgerbegehrens. So waren zum Beispiel 46 Unterschriften ungültig erklärt worden, weil der Vorname abgekürzt war. Möglicherweise sei bei der Auszählung und der Prüfung, ob eine Unterschrift zu werten ist oder nicht, das Gesetz nicht richtig zur Anwendung gekommen, so der Fraktionsvorsitzende von der AG SPD/Linke, Volker-Gerd Westphal, am Montag. „Wir meinen, dass die erforderliche Zahl von Unterschriften zustande gekommen ist.“ 
Mirbach war dagegen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären, auch damit die Kommunalaufsicht eine umfassende Überprüfung des gesamten Vorgangs und jeder einzelnen Unterschrift vornehmen könne. Sollten doch genug Stimmen zusammengekommen sein, werde es im Anschluß eine inhaltliche und materielle Prüfung geben. Von den anwesenden 21 Gemeindevertretern votierten zwölf gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, acht dafür. Ein Gemeindevertreter enthielt sich.

Mehrheit der Gemeindevertreter immer noch für Beitritt zur Gewog

Auch der Beschluss für den Beitritt zur Gewog führte noch einmal zu Diskussionen. „Es bleibt dabei, die Vorteile eines Beitritts zur Gewog sind nicht erkennbar“, sagte Westphal. Er fürchtet vor allem, dass der Kommune mit dem Beitritt Steuerungsmöglichkeiten, wie etwa bei der Mietentwicklung, genommen werden. Andere, wie etwa der Fraktionsvorsitzende der FBL/UWG Gerd Sommerlatte, betonten, dass ohne die Gewog kommunaler und kostengünstiger Wohnungsbau in Michendorf nicht umsetzbar sei. Am Ende stimmten acht für und 13 gegen die Aufhebung des ersten Beschlusses.

Enttäuscht über den Ausgang der Sondersitzung zeigten sich die Initiatoren und Unterstützer des zweiten, sogenannten kassierenden Bürgerbegehrens, dass vor wenigen Tagen gegen den Deal mit der Gewog gestartet wurde. Man habe gehofft, dass die Gemeindevertreter ihr Votum noch eimal überdenken, teilte Andrea Heiser-Reichert, eine der beiden Initiatoren schriftlich mit. „Aber statt selbst politisch zu entscheiden und Bürgerwillen auch in Michendorf ernst zu nehmen, wartet die Mehrheit der Gemeindevertretung lieber das Votum der Kommunalaufsicht zum ersten Bürgerbegehren ab. Und drückt sich weiterhin davor, politische Verantwortung zu übernehmen.“ Sie wollen weiterhin das zweite Bügerbegehren anschieben. Bis Mitte Dezember brauchen sie rund 1050 Unterschriften. 

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